Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ermöglicht es hinweisgebenden Personen (engl.: Whistleblowern) einfach und ohne Angst vor Repressalien, auf Rechts- und Regelverstöße in Behörden und Unternehmen aufmerksam zu machen. Hinweisgebende Personen werden im Zusammenhang mit Hinweisen an die Meldestelle vor beruflichen Repressalien geschützt und haben Anspruch auf vertrauliche Behandlung dieser Hinweise. Geschützt werden darüber hinaus Personen, die Gegenstand einer Meldung sind sowie sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind.

Interne und externe Meldestellen

Hinweisgebende Personen haben für ihre Meldungen die Wahl zwischen einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle (nach §§ 21, 22 und 23 HinSchG). In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und die hinweisgebende Person keine Repressalien fürchtet, sollte sie eine Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Sollte sich abzeichnen, dass die interne Meldestelle selbst betroffen und daher zur Entgegennahme von Hinweisen/Meldungen nicht geeignet ist, sollte auf die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zurückgegriffen werden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Meldeberechtigte

Meldeberechtigt sind beschäftigte Personen der Stadt Gommern, Personen im Referendariat, im Praktikum und vergleichbare Personen, die in einer arbeitsvertraglichen oder einem Arbeitsvertrag vergleichbaren Beziehung zur Stadt Gommern stehen. Freiwillig helfende Personen (z.B. bei größeren Veranstaltungen) sind diesem Personenkreis gleichgestellt. Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Dienst- und Arbeitsverhältnis und für mitarbeitende Personen vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern sowie Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmern (Handwerkerinnen und Handwerkern, Dienstleistungsunternehmen, Beraterinnen und Beratern, Selbstständigen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Lieferanten u.a.m.), die von den Ämtern der Stadt Gommern beauftragt wurden, sind ebenso meldeberechtigt. Auch sind sonstige Personen meldeberechtigt, die für diese Ämter tätig sind und in einem beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Dienst- oder Arbeitsverhältnis und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses.

Meldevoraussetzungen

Eine Meldung ist möglich, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. gesetzlich besteht kein vorrangiger spezifischer Meldeweg (§ 4 HinSch),
  2. der sachliche Anwendungsbereich des HinSchG (§ 2 HinSchG) ist eröffnet,
  3. der Verstoß erfolgt im Rahmen der beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit,
  4. es handelt sich um kein privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit,
  5. es bestehen begründete Verdachtsmomente oder Wissen über einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß oder über den Versuch der Verschleierung eines solchen Verstoßes,
  6. es handelt sich um keine falsche Verdächtigung i.S.d. § 164 StGB (§ 9 Abs. 1 HinSchG),
  7. es handelt sich um keinen bereits öffentlich in vollem Umfang bekannten Verstoß,
  8. es handelt sich um keine unbegründete Spekulation oder ein Gerücht.

Meldungen, die Informationen enthalten, die Sicherheitsinteressen berühren oder gesetzliche Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten verletzen, fallen nach Maßgabe des § 5 HinSchG nicht unter den Schutz des Gesetzes.

Meldewege

Die Meldekanäle sind durchgängig vertraulich ausgestaltet. Vertraulichkeit bedeutet, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen, sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben. Aber auch die Wahrung der Identität der hinweisgebenden Person, die Person, die Gegenstand der Meldung ist und der sonstigen in der Meldung genannten Personen sind so geschützt.

  1. Briefpost
    Die hinweisgebende Person kann den postalischen Weg wählen. Zur Gewährleistung des Vertraulichkeitsgebots nach § 8 HinSchG, bedarf es einer entsprechenden Kennzeichnung des Briefumschlags (auf der Vorder- und Rückseite des Briefumschlags)
    „Persönlich/Vertraulich“.

    Die Post ist wie folgt zu adressieren:

    Stadt Gommern
    Interne Meldestelle
    Platz des Friedens 10
    39245 Gommern
     
  2. Funktionspostfach
    Eine Meldung der hinweisgebenden Person ist über den elektronischen Weg möglich. Nutzen Sie dazu das Funktionspostfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
     
  3. Persönliches Gespräch
    Auf Wunsch der hinweisgebenden Person kann ein persönliches Gespräch geführt werden. Ein solches Gespräch ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 Meldeinformationen

Hinweise sollten möglichst konkret und überprüfbar sein. Der Sachverhalt und die betroffenen Personen sollten klar und verständlich benannt und beschrieben werden. Sollten Sie beabsichtigen Ihre Meldung anonym abzugeben sollte das Schreiben eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (z.B. eine anonymisierte E-Mail-Adresse) enthalten.

Eingangsbestätigung und weiteres Verfahren

Die Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt und gibt spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung an die meldende Person über die unternommenen Maßnahmen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn der Hinweis nicht anonym abgegeben wurde.

Die Meldestelle prüft ihre Zuständigkeit, das Vorliegen der Meldevoraussetzungen sowie die Stichhaltigkeit der Meldung. Erforderlichenfalls ersucht sie die hinweisgebende Person um weitere Informationen zum gemeldeten Sachverhalt. Die hinweisgebende Person ist nicht verpflichtet, der Meldestelle weitere Informationen zum gemeldeten Sachverhalt zur Verfügung zu stellen. Die Meldestelle ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Dies können interne Untersuchungen, der Verweis der hinweisgebenden Person an andere zuständige Stellen, die Abgabe des Verfahrens zwecks weiterer Untersuchungen an eine bei der jeweiligen Organisationseinheit für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder an eine zuständige Behörde oder der Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen sein.

Sie informiert die hinweisgebende Person zeitnah – spätestens nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Eingangsbestätigung bzw. bei unterbliebener Eingangsbestätigung innerhalb von maximal drei Monaten und sieben Tagen nach Eingang der Meldung – über weitere Folgemaßnahmen. Auch in den Fällen, in denen einer Meldung nicht weiter nachgegangen und das Verfahren ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen wird, ist eine Rückmeldung vorgesehen.

Schutz der hinweisgebenden Person, Schutz Dritter, Schutz betroffener Personen

Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten – einschließlich deren Austausch oder Übermittlung – im Einklang mit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und speichert diese im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.
Die interne Meldestelle behandelt die Identität der hinweisgebenden Person vertraulich. Die Identität der hinweisgebenden Person darf ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausschließlich den mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der hinweisgebenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.

Die Identität darf nur dann preisgegeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand im Sinne des § 9 HinSchG gegeben ist. Eine Offenbarung der Identität des Hinweisgebers ist damit nicht gänzlich ausgeschlossen (vgl. Art. 13ff. Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO).
Die hinweisgebende Person ist zu unterrichten, bevor ihre Identität offenbart wird, es sei denn, diese Unterrichtung würde die entsprechenden Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gefährden. Im Rahmen der Unterrichtung wird der hinweisgebenden Person eine schriftliche Darlegung der Gründe für die Weitergabe der betreffenden vertraulichen Daten übermittelt.

Die interne Meldestelle schützt in gleicher Weise die Identität Dritter, die in den Meldungen erwähnt werden, sowie die Identität betroffener Personen. Informationen über Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und von sonstigen in der Meldung genannten Personen dürfen nur in den Fällen des § 9 Abs. 4 HinSchG an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden.
Die interne Meldestelle gewährleistet durch entsprechende organisatorische, räumliche und technische Maßnahmen, dass ein Zugriff Dritter auf Akten und Dokumente der Meldestelle nicht möglich ist.

 Wir weisen auf folgende Paragraphen hin

  • 32 Abs. 2 HinSchG
    - Das Offenlegen unrichtiger Informationen über Verstöße ist verboten.
  • 38 HinSchG
    - Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.

Link zum Hinweisgeberschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/

3. Auslegung Zielszenarien

Bericht Zielszenarien_RS_FZ.pdfBericht Zielszenarien_RS_FZ.pdf


Planwerk

A3_PLANWERK_BB_DANNIGKOW_EIGNUNG.pdfA3_PLANWERK_BB_DANNIGKOW_EIGNUNG.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_KERNSTADT_EIGNUNG.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_KERNSTADT_EIGNUNG.pdf
A3_PLANWERK_BB_H2_EIGNUNG.pdfA3_PLANWERK_BB_H2_EIGNUNG.pdf
A3_PLANWERK_BB_LÜBS_EIGNUNG.pdfA3_PLANWERK_BB_LÜBS_EIGNUNG.pdf
A3_PLANWERK_BB_SAN_BSP_EIGNUNG.pdfA3_PLANWERK_BB_SAN_BSP_EIGNUNG.pdf
A3_PLANWERK_BB_VEHLITZ_EIGNUNG.pdfA3_PLANWERK_BB_VEHLITZ_EIGNUNG.pdf

Eignungsgebiete für die dezentrale Versorgung

Eignung_DezVer_Dannigkow.pdfEignung_DezVer_Dannigkow.pdf
Eignung_DezVer_Dornburg.pdfEignung_DezVer_Dornburg.pdf
Eignung_DezVer_Gommern.pdfEignung_DezVer_Gommern.pdf
Eignung_DezVer_Hohenlochau.pdfEignung_DezVer_Hohenlochau.pdf
Eignung_DezVer_Karith.pdfEignung_DezVer_Karith.pdf
Eignung_DezVer_Kressow.pdfEignung_DezVer_Kressow.pdf
Eignung_DezVer_Ladeburg.pdfEignung_DezVer_Ladeburg.pdf
Eignung_DezVer_Leitzkau.pdfEignung_DezVer_Leitzkau.pdf
Eignung_DezVer_Lübs.pdfEignung_DezVer_Lübs.pdf
Eignung_DezVer_Menz.pdfEignung_DezVer_Menz.pdf
Eignung_DezVer_Nedlitz.pdfEignung_DezVer_Nedlitz.pdf
Eignung_DezVer_Prödel.pdfEignung_DezVer_Prödel.pdf
Eignung_DezVer_Pöthen.pdfEignung_DezVer_Pöthen.pdf
Eignung_DezVer_Vehlitz.pdfEignung_DezVer_Vehlitz.pdf
Eignung_DezVer_Vogelsang.pdfEignung_DezVer_Vogelsang.pdf
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Eignungsgebiete für Wasserstoffnetz

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Eignungsgebiete für Wärmenetze

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Zielversorgung - Detail

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Bundestagswahl 2025

Vorläufiges Ergebnis – So haben unsere Ortschaften gewählt!

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Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin

pdfPressemitteilung (131.04 kB)


Wahlbekanntmachung

  1. Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

  2. Die Stadt Gommern ist in 14 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 3 Wahlbezirke in Gommern und je 1 Wahlbezirk in Vehlitz, Karith/Pöthen, Dannigkow, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau, Ladeburg, Dornburg, Lübs und Prödel. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses in der Kreisverwaltung des Landkreises Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg zusammen. Die Stimmenauszählung beginnt mit der Öffnung der Stimmzettelumschläge um 18.00 Uhr.

  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

    1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
    2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt

    seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

    und seine Zweitstimme in der Weise,     

    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

    1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    2. durch Briefwahl

    teilnehmen. 

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

pdfMusterstimmzettel Bundestagswahl 2025 (99.17 kB)


Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Sie haben wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen. 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->

ONLINEWAHLSCHEIN

Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 02.02.2025 versandt.

Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.

Ab dem 13.01.2025 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 19.02.2025 (12:00 Uhr).

Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt (Lieferung der Stimmzettel erfolgt nach dem 30.01.2025, wahrscheinlich nicht vor dem 06.02.2025), sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.  

Das Portal schließt am 19.02.2025 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 19.02.2025 (12:00 Uhr) bis 21.02.2025 (15:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.


2. Auslegung Potentialanalyse

Abwärme

A3_PLANWERK_AW_GOMMERN.pngA3_PLANWERK_AW_GOMMERN.png
A3_PLANWERK_AW_GOMMERN_DETAIL.pdfA3_PLANWERK_AW_GOMMERN_DETAIL.pdf
A3_PLANWERK_AW_GOMMERN_ÜBERSICHTSKARTE.pdfA3_PLANWERK_AW_GOMMERN_ÜBERSICHTSKARTE.pdf


Biogas - Biomethan

A3_PLANWERK_BG_GOMMERN.pdfA3_PLANWERK_BG_GOMMERN.pdf
A3_PLANWERK_BG_GOMMERN.pngA3_PLANWERK_BG_GOMMERN.png


FFA-PV

A3_Planwerk_Solar_Pot_FFA_Übersicht.pdfA3_Planwerk_Solar_Pot_FFA_Übersicht.pdf


Geothermie

HK50

Anl Geothermie_GWL 1+2.pdfAnl Geothermie_GWL 1+2.pdf
Anl Geothermie_GWL 3.pdfAnl Geothermie_GWL 3.pdf
Legende kf Wert.PNGLegende kf Wert.PNG
Legende Mächtigkeiten.PNGLegende Mächtigkeiten.PNG

hydrotherm Potential

Anl Geothermie.pdfAnl Geothermie.pdf
Legende.PNGLegende.PNG
Legende2.PNGLegende2.PNG


PV - Dachpotenzial

A3_Planwerk_Dannigkow_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Dannigkow_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Dornburg_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Dornburg_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Gommern_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Gommern_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Hochenlochau_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Hochenlochau_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Karith_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Karith_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Kressow_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Kressow_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Ladeburg_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Ladeburg_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Leitzkau_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Leitzkau_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Lübs_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Lübs_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Menz_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Menz_Dach_PV.pdf
A3_Planwerk_Nedlitz_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Nedlitz_Dach_PV.pdf
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A3_Planwerk_Pöthen_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Pöthen_Dach_PV.pdf
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A3_Planwerk_Vogelsang_Dach_PV.pdfA3_Planwerk_Vogelsang_Dach_PV.pdf
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Archiv

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A3_Planwerk_Gommern_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Gommern_Dach_PV_neu.pdf
A3_Planwerk_Karith_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Karith_Dach_PV_neu.pdf
A3_Planwerk_Ladeburg_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Ladeburg_Dach_PV_neu.pdf
A3_Planwerk_Leitzkau_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Leitzkau_Dach_PV_neu.pdf
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A3_Planwerk_Menz_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Menz_Dach_PV_neu.pdf
A3_Planwerk_Nedlitz_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Nedlitz_Dach_PV_neu.pdf
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A3_Planwerk_Solar_PV.pdfA3_Planwerk_Solar_PV.pdf
A3_Planwerk_Vehlitz_Dach_PV_neu.pdfA3_Planwerk_Vehlitz_Dach_PV_neu.pdf
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Thermie - Dachpotenzial

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Archiv

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A3_Planwerk_Wahlitz_Dach_Thermie.pdfA3_Planwerk_Wahlitz_Dach_Thermie.pdf


Wind

A3_Planwerk_Pot_Übersicht.pdfA3_Planwerk_Pot_Übersicht.pdf
A3_Planwerk_Pot_Übersicht_PotGebiete.pdfA3_Planwerk_Pot_Übersicht_PotGebiete.pdf

Lärmaktionsplan gemäß 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG), 4. Stufe (2024)

für die Ortschaften Menz und Wahlitz

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Lärmaktionsplan der Stadt Gommern für die Ortschaften Menz und Wahlitz an der Hauptverkehrsstraße B 184 im Rahmen der 4. Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß § 47d BlmschG beschlossen.

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht(§§ 47a-f-BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KfZ/Jahr (DTV 8.200 KfZ/Tag) als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die im Bereich Menz und Wahlitz befindliche Hauptverkehrsstraße B 184, die das entsprechende Verkehrsaufkommen aufweist, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der Lärmaktionsplan soll die Mindestanforderungen an einen Lärmaktionsplan erfüllen (einfacher Plan).
Dies sind:
Kurz- und Mittelfristige Maßnahmen:

  • Maßnahmen an der Fahrbahn/ Minderung der Fahrbahngeräusche (Lärmmindernden Belag erhalten)
  • Veränderung der verkehrsrechtlichen Gegebenheiten (z.B. Beschilderungen)
  • Ausweisung ruhiger Gebiete innerhalb des Gebietes der Ortschaften Menz und Wahlitz in der Einheitsgemeinde Gommern

Menz: Kirchberg
Wahlitz: Friedhof und Weg mit Stadtfläche zur Klus/ an der Klusbrücke
Langfristige Maßnahmen:
Beurteilung der geplanten Ortsumgehung B 184n im Bereich der Ortschaften Menz und Wahlitz.
Der Lärmaktionsplan ist nach 5 Jahren neu zu beurteilen und gegebenenfalls zu überarbeiten.


pdfLärmaktionsplan (4.5 MB)
pdfSchallgutachten (2.22 MB)

Finanzielle Unterstützung für Projekte in der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale – Nutzen Sie die Chance!

3. Projektaufruf bis 31. März 2024

Region Elbe-Saale – Die Lokal Aktionsgruppe Elbe-Saale e.V. ruft wieder zur Einreichung von Projekten für die nachhaltige Entwicklung der Region auf, die die Gemeinde Biederitz sowie die Städte Barby, Calbe, Gommern und Schönebeck (Elbe) umfasst.

Themenschwerpunkte sind das Miteinander der Generationen, der regionale Tourismus sowie Vorhaben im Bereich Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen. Das begleitende Management steht den Bewerbern beratend zur Seite und empfiehlt eine vorherige Beratung, um die Einreichung optimal vorzubereiten. Das Ziel ist es, Lösungsansätze zu fördern und umzusetzen, die einen positiven Beitrag zur Entwicklung der LEADER/CLLD-Region leisten.

Interessierte Akteure/ Bürger/ Vereine usw., die konkrete Projekte planen, sind eingeladen, ihre Projektbewerbungen einzureichen.

Das begleitende Management des Vereins steht den Bewerbern beratend zur Seite!

Die Themenschwerpunkte liegen auf dem Miteinander der Generationen, der Förderung von KMU und regionalem Tourismus sowie Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative Lösungsansätze zu fördern, die einen positiven Beitrag zur Entwicklung der LEADER/CLLD-Region leisten und diese nachhaltig stärken.

Je nach Vorhaben und Antragstellern (z.B. gemeinnützige Organisation, Privatperson, Kleinstunternehmen) sind Förderungen möglich. Es können sowohl investive Maßnahmen als auch projektbezogene Personalkosten sowie Konzepte und Studien gefördert werden. Fördervoraussetzung ist u.a., dass das Projekt in der LEADER/CLLD-Region (siehe oben und nachfolgende Karte) liegt. Mit den Maßnahmen, die gefördert werden sollen, darf man noch nicht begonnen haben. In der Regel erfolgt erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes die Auszahlung der Fördermittel. Projektträger müssen daher entsprechende Eigenmittel nachweisen und die gesamte Vorfinanzierung leisten können.

Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Einreichungsmodalitäten finden Sie auf der Webseite der LAG Elbe-Saale e.V. unter www.leader-elbe-saale.de. Das Bewerbungsformular (Projektsteckbrief) muss direkt beim LAG-Management, der LAG-Managerin Frau Nora Mielchen per E-Mail eingereicht werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir freuen uns auf vielfältige und zukunftsweisende Projekte!

Kontakt LAG Management

Amtshof EicklingenPlanungsgesellschaft mbH & Co. KG

Frau Mielchen

Mühlenweg 60
29358 Eicklingen 

Telefon: 05149 18 60 80  

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dokumente

LEADER und CLLD ist eine Methode der Europäischen Union, die es lokalen Akteuren vor Ort ermöglichen soll regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potenzial einer Region besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist das Herzstück dieser Methode. Sie bestimmt als Bürgergremium den Prozess in ihrer Region und besteht mehrheitlich aus Wirtschafts- und Sozialpartnern. Sie hat sich regionalspezifische Ziele in ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie gesetzt, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Dafür stehen Fördermittel aus den drei Strukturfonds der Europäischen Union (ELER, EFS+, EFRE) zur Verfügung.

image1

1. Auslegung Bestandsanalyse

Offenlegung - 22.08.2024

pdf8890_Bericht_20240822.pdf


01 - Wärmenetz

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_WN.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_WN.pdf

00 - Detailansichten

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_WN_DETAIL.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_WN_DETAIL.pdf
Thumbs.dbThumbs.db

01 - Wärmemenge

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_WN_MENGE.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_WN_MENGE.pdf


02 - Gasnetz

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_NEU_KLASSIFIZIERT.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_NEU_KLASSIFIZIERT.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE.pdf
A3_PLANWERK_GAS_ORTSTEILE_GOMMERN.pdfA3_PLANWERK_GAS_ORTSTEILE_GOMMERN.pdf

00 - Detailansichten

01 - LAGE

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_DANNIGKOW.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_DANNIGKOW.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_GOMMERN.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_GOMMERN.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_LEITZKAU_LADEBURG_HOHENLOCHAU.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_LEITZKAU_LADEBURG_HOHENLOCHAU.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_LÜBS_PRÖDEL_DORNBURG.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_LÜBS_PRÖDEL_DORNBURG.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_MENZ_WAHLITZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_LAGE_DETAIL_MENZ_WAHLITZ.pdf
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02 - MENGE

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_DANNIGKOW.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_DANNIGKOW.pdf
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A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_LADEBURG_LEITZKAU_HOHENLOCHAU.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_LADEBURG_LEITZKAU_HOHENLOCHAU.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_LÜBS_PRÖDEL_DORNBURG.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_LÜBS_PRÖDEL_DORNBURG.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_MENZ_WAHLITZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_MENZ_WAHLITZ.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_NEDLITZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_NEDLITZ.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_VEHLITZ_PÖTHEN_KARITH.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GASMENGE_DETAIL_VEHLITZ_PÖTHEN_KARITH.pdf

03 - QUOTE

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_DANNIGKOW.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_DANNIGKOW.pdf
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A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_LADEBURG_LEITZKAU.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_LADEBURG_LEITZKAU.pdf
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A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_NEDLITZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_NEDLITZ.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_VEHLITZ_PÖTHEN_KARITH.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_GAS_DETAIL_VEHLITZ_PÖTHEN_KARITH.pdf


04 - Erzeuger

 


05 - Wasserstoff

A3_PLANWERK_H2NETZ_GOMMERN.pdfA3_PLANWERK_H2NETZ_GOMMERN.pdf


06 - Beheizungsstruktur

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ.pdf

00 - Detailansichten

A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_DANNIGKOW.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_DANNIGKOW.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_GOMMERN.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_GOMMERN.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_LADEBURG_HOHENLOCHAU_LEITZKAU.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_LADEBURG_HOHENLOCHAU_LEITZKAU.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_LÜBS_PRÖDEL_DORNBURG.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_LÜBS_PRÖDEL_DORNBURG.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_MENZ_WAHLITZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_MENZ_WAHLITZ.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_NEDLITZ.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_NEDLITZ.pdf
A3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_PÖTHEN_VEHLITZ_KARITH.pdfA3_PLANWERK_BB_GOMMERN_BHEIZ_DETAIL_PÖTHEN_VEHLITZ_KARITH.pdf


07 - Denkmalschutz

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A3-Planwerk_Denkmal_Wahlitz.pdfA3-Planwerk_Denkmal_Wahlitz.pdf


08 - Gebäudenutzung

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A3-Planwerk_Denkmal_Wahlitz.pdfA3-Planwerk_Denkmal_Wahlitz.pdf


09 - Schutzgebiete

Natur

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A3-Planwerk_Denkmal_Hohenlochau.pdfA3-Planwerk_Denkmal_Hohenlochau.pdf
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A3-Planwerk_Denkmal_Vehlitz.pdfA3-Planwerk_Denkmal_Vehlitz.pdf
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A3_Planwerk_Schutzgebiet-Natur-alle.pdfA3_Planwerk_Schutzgebiet-Natur-alle.pdf

Wasser

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10 - Wärmebedarf - Wohngebäude

A3_Planwerk_Dannigkow_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Dannigkow_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Dornburg_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Dornburg_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Gommern_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Gommern_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Karith_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Karith_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Ladeburg_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Ladeburg_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Leitzkau_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Leitzkau_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Lübs_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Lübs_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Menz_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Menz_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Nedlitz_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Nedlitz_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Prödel_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Prödel_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Vehlitz_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Vehlitz_Wärmebedarf_neu.pdf
A3_Planwerk_Wahlitz_Wärmebedarf_neu.pdfA3_Planwerk_Wahlitz_Wärmebedarf_neu.pdf

Photovoltaikpark Leitzau/Hohenlochau

Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikpark Leitzau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau gem. § 8 Abs. 3 und § 12 BauGB beschlossen. Für die in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen, auf den Flurstücken 15/1, 15/2, 21/3, 21/4 und 21/5 der Flur 4 in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" aufgestellt werden. Der gesamte Geltungsbereich, bestehend aus zwei Teilflächen, erstreckt sich über ca. 21,5 ha.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes (7. Änderung) nach sich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Lageplanentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

07.08.2024 bis 21.08.2024

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr
dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr
donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr
freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

Gebietsabgrenzung


Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Gommern

30.01.2025 - Öffentliche Auslegung der Zielszenarien der kommunalen Wärmeplanung der Einheitsgemeinde Stadt Gommern

pdfFinaler Stand (9.05 MB)


Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Mit Hilfe der Kommunalen Wärmeplanungen in den Gemeinden will Deutschland die Transformation der Wärmeversorgung bundesweit bewältigen. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser sowie Prozesswärme und –kälte in Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Für das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung soll ein möglichst kosteneffizienter und lokal sinnvoll umsetzbarer Weg gefunden werden.

Der Wärmeplan als Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung dient der Stadt Gommern als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die zukünftige Wärmeversorgung und Stadtentwicklung nachhaltig zu gestalten.

Welche Inhalte der fertige Wärmeplan haben muss, wie der Datenschutz gewährleistet wird und welche Akteure wie zu beteiligen sind, ist im Wärmeplanungsgesetz festgelegt („Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394“).

Welche Gebiete werden betrachtet?

Die kommunale Wärmeplanung umfasst das gesamte Stadtgebiet Gommern und alle zugehörigen Ortsteile der Stadt.

Wie wird das Konzept erstellt?

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der IST-Zustand der Energieversorgung in Gommern ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z.B. Industrie, kommunale Gebäude), Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur (Strom-, Gas-, Wärmenetze) erfasst. Aus all diesen Daten wird die Treibhausgasbilanz für die Gemeinde abgeleitet.

Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie Potentiale (inklusive Abwärme aus Industrie) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung in Gommern theoretisch und tatsächlich genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen Möglichkeiten für verschiedene Gebäudetypen auf, sodass der Energiebedarf grundsätzlich gesenkt werden kann. Der Wärmeplan wirkt nicht als Verpflichtung für Gebäudeeigentümer bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen.

Zu den betrachteten Erneuerbaren Energien zählt direkte Wärmegewinnung aus:

  • Solarkraft (Solarthermie auf Dächern & Freiflächen)
  • Geothermie (oberflächennah, mitteltief, tief)
  • Biomasse (insb. Reststoffe aus Landwirtschaft, Forst, Grünpflege)
  • Umweltwärme (über Luft-Wärmepumpen)
  • Gewässern (Flüsse und Seen) und Abwasser (Kanalisation bzw. am Klärwerk)

Außerdem werden die Potentiale zur Stromgewinnung (indirekte Wärmenutzung) betrachtet:

  • PV (Dächer & Freifläche)
  • Wind

Bei Bedarf wird der Betrachtungsradius auf umliegende Gemeinden erweitert, um lokale Synergieeffekte zu nutzen.

Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt; Zielszenarien und Maßnahmen aufgestellt und eine Umsetzungsstrategie erarbeitet.

Was bedeutet Versorgungsgebiet?

Die Einteilung in Versorgungsgebiete erfolgt nach der Frage „wo wird es künftig eine leitungsgebundene Versorgung geben?“ Das umfasst einerseits Wärmenetze (Fernwärme, kleine lokale Netze, hohe / niedrige Vorlauftemperaturen) und andererseits auch (Bio-)Gas- bzw. Wasserstoffnetze (soweit sich das für die Gemeinde ergibt). Für Gebiete ohne leitungsgebundene Versorgung wird aufgezeigt, welche Erneuerbaren Einzelanlagen besonders vielversprechend sind.

Wer erstellt das Konzept?

Die Kommunale Wärmeplanung wird durch das Team bestehend aus JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH (www.jena-geos.de) und BCC - Energie GmbH (www.bcc-energie.eu) erstellt. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und ausgewählten Akteursgruppen. ZU den Akteuren gehören unter anderem Stadtwerke, Energienetzbetreiber und größere Wohnungsunternehmen.

Was bedeutet das Konzept für die Bürgerinnen und Bürger?

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung dienen als Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt Gommern. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bekommen so mehr Planungssicherheit und Vorschläge, wie ihre künftige Wärmeversorgung aussehen kann.

Wie wird die Konzepterstellung der Kommunalen Wärmeplanung finanziert?

Die Stadt Gommern hat sich bereits im Jahr 2023 zur Kommunale Wärmeplanung entschlossen. Dadurch wird die Konzepterstellung zu 100 % über die Kommunalrichtlinie (Punkt 4.1.11) der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) gefördert.

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Idee. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bidungseinrichtungen.

Wie geht es nach der Konzepterstellung weiter?

Mit dem fertigen Konzept kann die Stadt Gommern Schritt für Schritt die Versorgungsgebiete zukunftsfähig umzugestalten. Bei der Wahl des geeigneten Startpunktes hilft die Priorisierung der Maßnahmen und Einbettung dieser in eine Umsetzungsstrategie.

Wo finde ich das fertige Konzept?

Die Ergebnisse werden in einem Atlas und in einem Fachgutachten aufbereitet. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2025 auf der Website der Stadt.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert hier:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

Wahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahllausschusses zur Wahl des Stadtrates der Stadt Gommern und der Ortschaftsräte der Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Lübs, Prödel

 Am Dienstag, dem 09. April 2024, um 16.00 Uhr, findet in der Stadtverwaltung Gommern, Walther-Rathenau-Straße 4, Sitzungssaal, 39245 Gommern, die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses statt.

Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in den Wahlbereichen I und II der Einheitsgemeinde Stadt Gommern sowie den jeweiligen Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Lübs und Prödel.

Jedermann hat zu der Sitzung Zutritt.


pdfÖffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (316.18 kB)

pdfEuropa wählt. Das Heft zur Europawahl 2024 (6.78 MB)
pdfBekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 (278 kB)
pdfÖffentliche Bekanntmachung - Wahlleiter (75.16 kB)
pdfAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (135.98 kB)
pdfBekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Gommern zu den Kommunalwahlen (75.6 kB)