Wasserspaß Dornburg-Steinhafen

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ in der Stadt Gommern, Ortschaft Dornburg, gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) §2 für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 den Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ der Stadt Gommern und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung, einschließlich Begründung, Umweltbericht, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

Im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern gem. § 8 Absatz 3 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Steinhafens zwischen Elbeumflut und Alter Elbe in der Gemarkung Dornburg in der Flur 2, Flurstücke 26 und 53. Das Plangebiet befindet sich auf Teilflächen der benannten Flurstücke mit einer Flächengöße von ca. 6.710 m². Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstiges Sondergebietes Erholung mit der Zweckbestimmung „Rast- und Anlegeplatz“ auf einer Fläche von ca. 1.796 m². Bei den geplanten Anlagen handelt es sich ausschließlich um mobile Anlagen für den Rast- und Anlegeplatz. Die übrigen Flächen werden zum Teil für eine unbefestigte Zufahrt/ Parkplatz genutzt. Die auf den verbleibenden Flächen vorhanden Grünflächen bleiben erhalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ in der Gemarkung Dornburg,
  • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.
  1. Tiere und Pflanzen/ Biotoptypen
  • Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land vom 26.08.2020 und 05.11.2020 zu den Schutzgütern
  • Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat 407, vom 03.08.2020
  • Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 13.08.2020
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 04.08.2020
  • Stellungnahme des Salzlandkreises vom 05.11.2020
  1. Boden
  • Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 26.08.2020
  • Aussagen zu Geologie und Bergbau in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 25.08.2020
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 04.08.2020
  1. Wasser
  • Aussagen zum Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 26.08.2020
  1. Klima und Luft
  • Aussagen zum Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  1. Landschaft
  • Aussagen zum Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 13.08.2020
  1. Mensch
  • Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.08.2020
  • Aussagen der Jagdpächtergemeinschaft in der Stellungnahme vom 07.08.2020
  1. Kultur und Sachgüter
  • Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
  • Hinweise zu archäologischen Belangen aus der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 20.08.2020

Der Umweltbericht einschließlich der benannten Anhänge ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.

Die vollständigen Unterlagen werden gemäß PlanSiG § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 im Internet auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Gommern unter www.gommern.de unter Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung- veröffentlicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt außerdem nach § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit

vom 14.02.2022 bis zum 16.03.2022

in der Stadtverwaltung der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3,
während der Dienststunden

montags und mittwochs: von  9:00 – 12:00  Uhr und  13:00 – 16:00  Uhr
dienstags: von  9:00 – 12:00  Uhr und  13:00 – 17:30  Uhr
donnerstags: von  9:00 – 12:00  Uhr und  13:00 – 16:00  Uhr                                                       
freitags:  von  9:00 – 11.00  Uhr

aus.

Bitte beachten Sie, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Ver-waltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönli-ches Vorsprechen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die folgende Telefonnummer: 039200 7789-31. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erör-terung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet, oder im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Nie-derschrift vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungs-planes unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Lage des Vorhabens und räumlicher Geltungsbereich

fnp 1

flaechennutzungsplan