Flächennutzungsplan
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) § 2 für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung und des Umweltberichts gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ (ehemals „Wasserspaß Pretzien“) in der Gemarkung Dornburg.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Steinhafens zwischen Elbeumflut und Alter Elbe in der Gemarkung Dornburg in der Flur 2, Flurstücke 26 und 53. Das Plangebiet befindet sich auf Teilflächen der benannten Flurstücke mit einer Flächengöße von ca. 6.710 m². Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Rast- und Anlegeplatz“.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ in der Gemarkung Dornburg,
- umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.
- Tiere und Pflanzen/ Biotoptypen
- Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land vom 26.08.2020 und 05.11.2020 zu den Schutzgütern
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat 407, vom 03.08.2020
- Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 20.08.2021
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 04.08.2020
- Boden
- Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 09.09.2021
- Aussagen zu Geologie und Bergbau in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 07.09.2021
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 09.09.2021
- Wasser
- Aussagen zum Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 09.09.2021
- Klima und Luft
- Aussagen zum Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Landschaft
- Aussagen zum Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 20.08.2021
- Mensch
- Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land Untere Immissionsschutzbehörde vom 09.09.2021
- Kultur und Sachgüter
- Aussagen zu Bestand und zur Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 27.09.2021
- Hinweise zu archäologischen Belangen aus der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 16.08.2021
Der Umweltbericht einschließlich der benannten Anhänge ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Die vollständigen Unterlagen werden gemäß PlanSiG § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 im Internet auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Gommern unter www.gommern.de unter Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt außerdem nach § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit
vom 14.02.2022 bis zum 16.03.2022
in der Stadtverwaltung der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3,
während der Dienststunden
montags und mittwochs : von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
dienstags: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
donnerstags: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
freitags: von 9:00 – 11.00 Uhr
aus.
Bitte beachten Sie, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die folgende Telefonnummer: 039200 7789-31. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet, oder im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Bei Flächennutzungsplänen ist gemäß § 3 Abs.3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Lage des Vorhabens und räumlicher Geltungsbereich
1.Änderung FNP der Einheitsgemeinde Stadt Gommern
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, § 4 Absatz 1 und § 4a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) § 2
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2021 den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern gefasst. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 2 BauGB. Die Begründung und der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sind den Unterlagen beigefügt. Ebenso die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Stellungnahmen zum B-Plan: Landkreis Jerichower Land: Fachbereiche Ordnung und Untere Naturschutzbehörde, Salzlandkreis, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Landesamt für Geologie und Bergwesen)
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wasserspaß Dornburg-Steinhafen“ (ehemals „Wasserspaß Pretzien“) in der Gemarkung Dornburg.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Steinhafens zwischen Elbeumflut und Alter Elbe in der Gemarkung Dornburg in der Flur 2, Flurstücke 26 und 53. Das Plangebiet befindet sich auf Teilflächen der benannten Flurstücke mit einer Flächengöße von ca. 6.710 m². Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Rast- und Anlegeplatz“
Die vollständigen Unterlagen werden gemäß PlanSiG § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 im Internet auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Gommern unter www.gommern.de unter Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt außerdem nach § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit
vom 09.08.2021 bis 09.09.2021
im Bauamt der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern während folgender Dienstzeiten
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Einheitsgemeinde Stadt Gommern auch auf elektronischem Weg vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Bei Flächennutzungsplänen ist gemäß § 3 Abs.3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Der Beschluss-Nr.: 0032/2021 wird hiermit bekannt gemacht.
Lage des Vorhabens und räumlicher Geltungsbereich