Lärmkartierung

4. Stufe der EU-Lärmkartierung gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

Die Präsentation und der Statistikbericht stellen das Ergebnis der Umgebungslärmkartierung der 4. Stufe im Jahr 2022 dar. Diese Untersuchung wurde vom Land Sachsen-Anhalt zentral für 100 Gemeinden (deren Zustimmung vorlag) ausgeschrieben und beauftragt und von dem Büro Möhler + Partner Ingenieure AG aus Berlin durchgeführt. Die Präsentation stellt das Ergebnis dieser Untersuchung für die Lärmkartierung der 4. Stufe  entlang der B 184 in der Einheitsgemeinde der Stadt Gommern für die betroffenen Ortschaften Menz und Wahlitz dar. Eine Kurzfassung ist im Statistikbericht dargestellt.
Das Ergebnis dieser 4. Stufe der Umgebungslärmkartierung ist, dass die Stadt Gommern bis 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellen muss.

pdf4. Lärmkartierung B184 Menz und Wahlitz Präsentation (4.91 MB)
pdfStatistikbericht Gommern (4.16 MB)


3. Stufe der EU- Lärmkartierung gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Straßenlärm; betroffen ist die B 184 in Wahlitz/ Menz

Hier: Anregungen aus der Öffentlichkeit

Geschwindigkeitsreduzierungen

Ruhige Gebiete

Änderung der Verkehrsführung

Der Straßenbaulastträger, die Landesstraßenbaubehörde in Magdeburg, wurde vom Bauamt dazu angeschrieben, ob es bis zur Umsetzung der Maßnahme „Ortsumgehung“ (Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030, als vordringliche Maßnahme) noch andere Maßnahmen seitens der Behörde geben wird. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen bzw. möglich:

  1. Schallschutzfenster können betroffenen Bürger weiterhin beantragen.
  2. Für die Ortslage Wahlitz gibt es 2019 einen neuen Belag mit dem technisch möglichen lärmärmsten Belag.
  3. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind in der Lärmschutz Richtlinie-StV vom 23.11.2007 geregelt, die Bedingungen müssen eingehalten werden, damit solche Maßnahmen umgesetzt werden können (z.B. 30 km/h Begrenzung für LKW).
    Auslösekriterium sind Richtwerte darin. Dazu muss die Landesstraßenbaubehörde angehört werden und kann dann nur von dem Straßenverkehrsamt des Landkreises angeordnet werden.

Bisher wurden diese Maßnahmen von der Genehmigungsbehörde abgelehnt anzuordnen, da die Kriterien nicht erfüllt werden.

Der Antrag könnte nochmals für die Ortslagen Wahlitz und Menz gestellt werden.

Ruhige Gebiete – zwischen den Ortschaften, westlich von Wahlitz und südöstlich von Menz, ist eine große zusammenhängende Waldfläche, die im FNP als Wald gekennzeichnet und ein Landschaftsschutzgebiet ist. Hier könnten die Bürger sich vom Verkehrslärm erholen.

Per Beschluss soll das Gebiet aber nicht als „ruhiges Gebiet“ festgesetzt werden.

Damit sind alle möglichen Maßnahmen, die die Stadt Gommern nicht beeinflussen kann mit der zuständigen Behörde als Baulastträger abgeklärt und begründet die Entscheidung/ das Ergebnis, dass eine Lärmaktionsplanung im betroffenen Bereich nicht erfolgt.

Dieses Ergebnis wurde in der Stadtratssitzung am 13.6.18 den Stadträten durch Information des Bürgermeisters öffentlich mitgeteilt. Zuvor wurden der Bau- und Umweltausschuss und der Hauptausschuss über den Sachverhalt im öffentlich Teil der Sitzung informiert.


2. Stufe der EU-Lärmkartierung gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

Lärmkartierung – Ergebnis und Information an die Öffentlichkeit

Die Stadt Gommern hatte mit Beschluss des Stadtrates eine Lärmkartierung veranlasst, die auch im Internet bekannt gemacht wurde und einzusehen ist.

Betroffen ist die B 184, dort die Ortschaften Menz und Wahlitz.

Da der Baulastträger dieser Bundesstraße der Bund ist und die Stadt keinen Einfluss auf bauliche oder verkehrsrechtliche Änderungen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder Einbau eines Flüsterasphalts hat, sind solche Maßnahmen nicht von der Gemeinde umsetzbar und brauchen bei der begrenzten Bürgerbetroffenheit in einer Planung, die die Stadt auch noch finanziell belasten würde, dargestellt werden.

Die Bürger konnten in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss vom Straßenbau-lastträger für den Einbau von Schallschutzfenster beantragen, was in den Ort-schaften auch von sehr vielen Bürgern umgesetzt wurde. Ebenfalls hatte der Bau-lastträger bereits die Deckschicht erneuert. Mehr Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind nicht möglich.

In südwestlicher Richtung der Ortschaften Menz und Wahlitz befindet sich ein ausgedehntes Waldgebiet, welches als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier haben die Bürger die Gelegenheit, diese ruhige Zone, die ca. 1-1,5 km von der Bundesstraße entfernt liegt, für einen Ausgleich zu nutzen.

Im Bundesverkehrswegeplan 2015 war die Ortsumgehung B 184 Wahlitz/ Menz im weiteren Bedarf aufgenommen. Im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hat die Stadt diese Ortsumgehung wieder unterstützt, dass sie aufgrund der Verkehrsbelastung aufgenommen werden soll. Die zuständige Landesstraßenbau-behörde hat das Ansinnen der Stadt unterstützt.

Der ausschlaggebende Punkt, keinen Lärmaktionsplan zu machen, ist jetzt, dass im Jahr 2018 mit der Planung für eine Ortsumgehung der B 184 nördlich der Ortschaften Menz und Wahlitz begonnen werden soll. Die Ortsumgehung befindet sich nun im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Die Dringlichkeit wurde von den zuständigen Behörden ebenfalls erkannt und nun so eingestuft.

Damit sind die Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Lärm ausgeschöpft und bereits in Arbeit. Die Umsetzung wird vom Baulastträger vorangetrieben und kommt damit zu dem positiven Ergebnis, die Lärmquelle in den betroffenen Ortschaften zu beseitigen.

Ergebnis: Ein Lärmaktionsplan wird aus vorgenannten Tatsachen nicht aufgestellt.

Lärmkarten und Bericht siehe https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe-der-eu-laermkartierung/