Der Gehrenwinkel
Bebauungsplan der Innenentwicklung "Der Gehrenwinkel" der Stadt Gommern (Ortschaft Dannigkow) für das in der Anlage dargestellte Gebiet Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung "Der Gehrenwinkel" hat zum Ziel, im Rahmen der Eigenentwicklung der Ortslage Dannigkow die bauliche Nutzung zum Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten.
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) fortzuführen. Des Weiteren hat er dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zudem wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des o.a. Bebauungsplans der Innenentwicklung zur Einsichtnahme erfolgt in der Zeit vom
08.08.2022 bis zum 13.09.2022
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden
montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr,
donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
freitags von 9.00 – 11:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Das persönliche Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminvergabe unter der Telefonnummer (039 200) 7789-31 möglich. Auf Wunsch können auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur öffentlichen Auslegung werden auch auf der städtischen Internetseite unter der Internetadresse >www.Gommern.de< (Þ Bürger & Verwaltung Þ Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort in der Auslegungszeit eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können zur Planung Stellungnahmen bei der Stadt Gommern eingereicht (Platz des Friedens 10 in 39245 Gommern; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die Abwägung aller planungsrelevanten Sachverhalte, die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
Bebauungsplan (635.86 kB)
Begründung (851.87 kB)
Aufstellung des Bebauungsplans "Der Gehrenwinkel" der Stadt Gommern (Ortschaft Dannigkow, Pretziener Straße) für das in der Anlage dargestellte Gebiet sowie Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans "Der Gehrenwinkel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan "Der Gehrenwinkel" hat zum Ziel, im Rahmen der Eigenentwicklung der Ortslage die bauliche Nutzung zum Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten. Von der Durchführung einer Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von einer zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen, da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
01.03.2022 bis zum 04.04.2022
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden
montags: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
dienstags: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
donnerstags: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
freitags: von 9:00 – 11:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die folgende Telefonnummer: 039200 7789-31. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung >Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet, oder im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan „Der Gehrenwinkel“
Stadt Gommern, Ortschaft Dannigkow
Kartengrundlage: Amtliche Liegenschaftskarte
© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2022, Az.: G01-5010316-2014
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Lage des Planungsgebiets in Dannigkow
Bebauungsentwurf (684.6 kB)
Bebauungsplan (4.29 MB)
Begründung zum Bebauungsplan (1.07 MB)