Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" der Stadt Gommern (Gommern), für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 dem Entwurf des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" Gommern und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB und der benachbarten Gemein-den gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen, die in der Zeit vom 01.03.2019 bis zum 01.04.2019 stattfinden wird.

Ziel der Planung ist, den Bereich südlich des Ehle-Marktes in den Siedlungsraum zu integrieren und Flächen für gewerbliche Nutzung sowie für das Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Die Auslegung des Planentwurfs und der Begründung findet statt in der Zeit:

vom 08.03.2019 bis zum 09.04.2019

in der Stadtverwaltung der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags und mittwochs von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags. von 9.00 – 11.00 Uhr

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039200) 7789-31 vereinbart. Der Planentwurf und die Begründung sind gem. § 4a Abs.4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Schallimmissionsprognosen zum Schutzgut 'Mensch' (Immissionsschutz) vom 22.01.2019 und vom 12.02.2019
  • Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (LVwA) und des Landkreises Jerichower Land (LK-JL) zum Schutzgut 'Mensch' (Immissionsschutz),
  • Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land und des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) zum Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter' (Denkmalschutz),
  • Stellungnahmen des LK-JL und des Landesamtes für Geologie und Bergwesen zu den Schutzgütern 'Boden' und 'Wasser' (Bodenschutz, Altlasten),
  • Artenschutzrechtliches Gutachten zum Schutzgut 'Tiere' (Naturschutz) vom August 2017
  • Stellungnahme des LK-JL zu den Schutzgütern 'Pflanzen' und 'Tiere' (Naturschutz),
  • Stellungnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zu den Schutzgütern 'Mensch' und 'Wasser' (Hochwasserschutz).

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorge-bracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stel-lungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" der Stadt Gommern (Gommern), für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 dem Entwurf des Bebauungsplans "Nördlich der Ehle" Gommern und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen, die in der Zeit vom 01.03.2019 bis zum 01.04.2019 stattfinden wird.

Ziel der Planung ist, den Bereich südlich des Ehle-Marktes in den Siedlungsraum zu integrieren und Flächen für gewerbliche Nutzung sowie für das Wohnen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Die Auslegung des Planentwurfs und der Begründung findet statt in der Zeit:

vom 08.03.2019 bis zum 09.04.2019

in der Stadtverwaltung der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags und mittwochs von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags. von 9.00 – 11.00 Uhr

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039200) 7789-31 vereinbart. Der Planentwurf und die Begründung sind gem. § 4a Abs.4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Schallimmissionsprognosen zum Schutzgut 'Mensch' (Immissionsschutz) vom 22.01.2019 und vom 12.02.2019
  • Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (LVwA) und des Landkreises Jerichower Land (LK-JL) zum Schutzgut 'Mensch' (Immissionsschutz),
  • Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land und des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) zum Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter' (Denkmalschutz),
  • Stellungnahmen des LK-JL und des Landesamtes für Geologie und Bergwesen zu den Schutzgütern 'Boden' und 'Wasser' (Bodenschutz, Altlasten),
  • Artenschutzrechtliches Gutachten zum Schutzgut 'Tiere' (Naturschutz) vom August 2017
  • Stellungnahme des LK-JL zu den Schutzgütern 'Pflanzen' und 'Tiere' (Naturschutz),
  • Stellungnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zu den Schutzgütern 'Mensch' und 'Wasser' (Hochwasserschutz).

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


pdfBegründung zum Bebauungsplan Nördlich der Ehle (2.27 MB)
pdf Bebauungsplan Nördlich der Ehle (503.42 kB)
pdfBebauungsplan Nördlich der Ehle (1.04 MB)
pdfPlanzeichenerklärung I (149.42 kB)
pdfPlanzeichenerklärung II (142.66 kB)
pdfTextliche Festsetzungen I (147.8 kB)
pdfTextliche Festsetzungen II (146.38 kB)
pdfSchallimmissionsprognose für den Bebauungsplan (3.5 MB)
pdfSchallimmissionsprognose mit Lärmschutzwand (2.72 MB)