Ihr Standesamt stellt sich vor:

Trauzimmer DekoUnser Team:

Dana Sitz
Telefon: 039200/ 7789 - 69
Fax: 039200 / 7789 - 78

Karla Voigt
Telefon: 039200/ 7789 - 73
Fax: 039200 / 7789 - 78

Sie erreichen uns telefonisch sowie
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00
Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30   
Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00
sowie nach telefonischer Vereinbarung.


!!! Neu im Standesamt Gommern !!!

Das Standesamt ist online.

Unter den folgenden Buttons können Sie eine Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, die Eheanmeldung, ein Ehefähigkeitszeugnis sowie den Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für die Eheanmeldung die Bund ID erforderlich ist

 button standesamt anmeldung  button standesamt ausland
 button standesamt eheurkunde  button standesamt lebenspartnerschafsurkunde
 button standesamt ehefaehigkeitszeugnis  

Heiraten in der Einheitsgemeinde:

Bitte lassen Sie sich von unserem Standesamtsteam individuell über die Möglichkeiten für Ihre Hochzeit beraten.
Vereinbaren Sie dazu gern vorab telefonisch einen Termin.

Terminreservierungen sind telefonisch möglich. Für das kommende Jahr werden die Termine ab
dem 01. Oktober des laufenden Jahres vergeben.


Wo sind Trauungen möglich?

Eheschließungen finden ausschließlich in gewidmeten Räumen statt. Dies sind:

  • Trauzimmer im Rathaus III, Gommern (12 Personen, incl. Brautpaar)
  • Trauzimmer im Schloss Leitzkau (35 Plätze, incl. Brautpaar)

Trauzimmer Rathaus III in Gommern


Trauzimmer Schloss Leitzkau in Gommern, OT Leitzkau

Fotos sind während der Trauzeremonie erlaubt. Videoaufnahmen sind nicht gestattet.
Das Streuen von Blumen ist nur auf dem Hofgelände erlaubt.

Das streuen von künstlichen Blumen und Reis sowie das Verwenden von Konfettikanonen ist nicht erlaut.

Das Trauzimmer im Schloss Leitzkau ist nicht barrierefrei. Zum Turmaufgang sind 42 Stufen zu steigen.


Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
Von beiden Verlobten:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister – erhältlich beim Standesamt der Geburt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldestelle (bei Wohnsitz außerhalb der Einheitsgemeinde Gommern)
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie schon verheiratet waren:
Zusätzlich:

  • die Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder eine aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk der letzten Vorehe
  • ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners

Wenn Sie zudem noch gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • falls vorhanden, die Erklärung über die gemeinsame Sorge (Sorgerechtserklärung)

Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Sprechen Sie bitte persönlich im Standesamt vor. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können wir hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.
Bringen Sie die pdfVollmacht der Anmeldung der Eheschließung (344.52 kB) mit.

Wo melde ich meine Eheschließung an?
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.

Die Eheschließung selbst kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.

Anmeldung bzw. Absprachen zur Eheschließung erfolgen im Standesamt Gommern nur mit Terminvergabe.

Zu welchem Zeitpunkt kann eine Eheschließung im Standesamt angemeldet werden?
Frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin. Das bedeutet, dass diese Anmeldung zur Eheschließung ihre Gültigkeit verliert, wenn die Ehe nicht binnen 6 Monaten nach der Anmeldung geschlossen wird. Während dieser Frist ist die Anmeldung einer weiteren Eheschließung nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Fristende auch immer der letztmögliche Eheschließungstermin für Sie ist.

Trauzeugen Ja/Nein?
Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen (§ 1312 BGB).

Gebühren
Gebühren richten sich nach dem Personenstandsgesetzes i.V.m. Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.