Zerbster Chaussee
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans "Zerbster Chaussee" sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 dem Entwurf des o.a. Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bauleitplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht in der Begründung aufgestellt. Stellungnahmen in Folge der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung waren nicht eingegangen.
Im Bebauungsplan "Zerbster Chaussee" sind im Wesentlichen ein Mischgebiet (MI), Verkehrsfläche, öffentliche Grünfläche sowie Flächen mit Erhaltungs- oder mit Pflanzgebot ausgewiesen. Mit der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplans wird die Art der baulichen Nutzung in allgemeines Wohngebiet (WA*) geändert, um die Nachfrage nach Baugrund für das Wohnen bedienen zu können und die langzeitig vorhandenen Baulücken durch die nachfrageorientierte Festsetzung der Art der Bodennutzung wieder dem Markt zuzuführen. Des Weiteren werden die Festsetzungen des baulichen Schallschutzes an die Anforderungen eines aktuellen Gutachtens angepasst sowie die der Verkehrsfläche und der Grünordnung räumlich neu strukturiert.
Die Auslegung des Planentwurfes mit Begründung findet statt in der Zeit vom
08.01.2020 bis zum 10.02.2020
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden
montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.
Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< -> Bürger & Verwaltung -> Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Einsendenden gegenüber genutzt.
Schalltechnische Untersuchung (393.33 kB)
Begründung zum Bebauungsplan Zerbster Chaussee (1.59 MB)
Zerbster Chaussee 1. Änderung Bebauungsplan (2.75 MB)
Zerbster Chaussee 1. Änderung Bebauungsplan (1.95 MB)
Planzeichenerklärung I (92.14 kB)
Planzeichenerklärung II (81.4 kB)
Textliche Festsetzungen I (78.86 kB)
Textliche Festsetzungen II (67.69 kB)
Gebietsabgrenzung (425.14 kB)
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Zerbster Chaussee" der Stadt Gommern (Kernstadt) für das in der Anlage dargestellte Gebiet als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
des o.a. Bebauungsplans gem. § 13a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Zerbster Chaussee" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im Bebauungsplan "Zerbster Chaussee" sind im Wesentlichen ein Mischgebiet (MI), Verkehrsfläche, öffentliche Grünfläche sowie Flächen mit Erhaltungs- oder mit Pflanzgebot ausgewiesen. Mit der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplans wird die Art der baulichen Nutzung in allgemeines Wohngebiet (WA*) geändert, um die Nachfrage nach Baugrund für das Wohnen bedienen zu können und die langzeitig vorhandenen Baulücken durch die nachfrageorientierte Festsetzung der Art der Bodennutzung wieder dem Markt zuzuführen. Des Weiteren werden die Festsetzungen der Verkehrsfläche und der Grünordnung räumlich neu strukturiert, um die Umsetzung der ursprünglichen Planungsabsichten sicherzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
11. November 2019 bis zum 15. Dezember 2019
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden
montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.
Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< (-> Bürger & Verwaltung -> Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden. Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Schalltechnische Untersuchung (393.33 kB)
Begründung zum Bebauungsplan (1.56 MB)
Bebauungsplan I (475.84 kB)
Bebauungsplan II (402.48 kB)
Planzeichnung I (169.46 kB)
Planzeichnung II (191.52 kB)
Textliche Festsetzungen I (197.69 kB)
Textliche Festsetzungen II (162.62 kB)
Gebietsabgrenzung (425.14 kB)