Stadtsanierung

Bekanntmachung der besonderen Bodenrichtwertkarte gemäß Baugesetzbuch für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ der Stadt Gommern

Veröffentlichung der besonderen Bodenrichtwerte (Anfangs- und Endwerte) für das Sanierungsgebiet Gommern „Altstadt“ gem. § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zuge der Erhebung der Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB.

Die entsprechenden Bodenrichtwerte sind im Amtsblatt des Jerichower Land am 31.01.2018 gemäß Hauptsatzung der Stadt Gommern veröffentlicht worden. Zusätzlich ist eine Karte außerdem noch im Schaukasten der Stadt Gommern vor dem Rathaus, Platz des Friedens 10, für die Bürger einsehbar.

Gommern, den 23.01.2018

Hünerbein
Bürgermeister


pdfBodenrichwertkarte für Bauland unter Berücksichtigung antragsgemäßer Besonderheiten (5.57 MB)