Öffentlichkeitsbeteiligung
Ortschaft Dornburg einschließlich Neuer Krug
Bekanntmachung des Entwurfs der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Ortschaft Dornburg einschließlich Neuer Krug“ der Stadt Gommern gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)Öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
In der Stadtratssitzung am 13.06.2018 hat der Stadtrat der Stadt Gommern den Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Ortschaft Dornburg einschließlich Neuer Krug“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB der Stadt Gommern, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung jeweils mit Stand vom 02.05.2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB der befindet sich innerhalb der bebauten Ortslage Dornburg einschließlich Neuer Krug.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB befindet sich
- westlicher Ortseingangsbereich Neuer Krug, (Ergänzungsfläche A)
- nördlich des Kreuzungsbereichs Neuer Krug (Ergänzungsfläche B)
- südlich des Kreuzungsbereichs Neuer Krug (Ergänzungsfläche C)
- nördlich des Lindenweges in Dornburg (Ergänzungsfläche D).
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung hat eine Größe von insgesamt ca. 0,66 ha und umfasst folgende Flurstücke:
Ergänzungsfläche A: Flurstück 328 (tlw.) Flur 3 Gemarkung Dornburg
Ergänzungsfläche B: Flurstück 3 Flur 4 Gemarkung Dornburg
Ergänzungsfläche C: Flurstück 334 (tlw.) Flur 3 Gemarkung Dornburg
Ergänzungsfläche D: Flurstück 433/267 (tlw.) Flur 3 Gemarkung Dornburg.
Im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs wurde der Geltungsbereich der Satzung überarbeitet, so dass dieser nicht mit dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses identisch ist. In Neuer Krug wurden zwei Flächen, die im Aufstellungsbeschluss enthalten waren, nicht mehr übernommen.
Hingegen ist die Fläche C nach dem Aufstellungsbeschluss erweitert worden und umfasst einen Großteil einer bestehenden Waldfläche, die sich in Richtung Norden (Ortslage) durch zunehmende Gehölzsukzession ausbreitet. Da diese Waldfläche zusätzlich aktuell durch Windbruch stark ausgelichtet wurde und sich der naturschutzfachliche Wert der Fläche erheblich verschlechtert hat, soll dieser Bereich nun in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.
Die für diese Einbeziehung erforderliche Prägung durch bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches ist gegeben.
Die konkrete Abgrenzung des Planbereichs ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Anlass und Ziel der Planung:
In dem Geltungsbereich der Satzung ist es beabsichtigt, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern und die bebaute Ortslage abzurunden. Darüber hinaus wird mit Hilfe der Entwicklungssatzung eindeutig bestimmt, dass die bebaute Ortslage Neuer Krug als im Zusammenhang bebaute Orts-lage gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist und zukünftige Bauvorhaben entsprechend zu beurteilen sind.
Planungsanlass der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung einzelner Außenbereichs-grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit der Zielstellung, diese als Baugrundstücke und Standort für Wohnbebauung zu entwickeln.
Bei der Umsetzung der Planung soll entsprechend § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Im Rahmen der Planung sollen die privaten und öffentlichen Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Verfahren:
Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Die Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung sind gemäß § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB gegeben. Somit wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ebenfalls wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auf die o.g. Verfahrensschritte verzichtet und insbesondere von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung. Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Ortschaft Dornburg einschließlich Neuer Krug“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB der Stadt Gommern, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung jeweils mit Stand vom 02.05.2018 werden in der Zeit
vom 09. Juli 2018 bis einschließlich 10.August 2018
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden
montags und mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr
dienstags: von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr
donnerstags von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
freitags von 9:00 bis 11:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Während der Auslegungszeit können Anregungen zum Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Gommern unter folgendem Link einsehbar: https://www.stadt gommern.de (Bürger und Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplansatzung gemäß § 3 Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Innenbereichssatzung (91.48 kB)
Aufstellungsbeschluss (65.24 kB)
Anlage zum Aufstellungsbeschluss (363.6 kB)
Begründung (6.43 MB)
Planzeichnung (4.71 MB)