Althaus Nordost

Aufstellung des Bebauungsplans "Althaus Nordost" der Stadt Gommern (Ortschaft Leitzkau) für das in der Anlage dargestellte Gebiet Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan "Althaus Nordost" hat zum Ziel, neben der planungsrechtlichen Sicherung bestehender Wohn- und Gewerbegebäude eine zurzeit noch landwirtschaftlich genutzte Fläche der baulichen Nutzung durch den ansässigen Handwerksbetrieb zuzuführen, in dem der Bebauungsplan sie als Mischgebiet festsetzt.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des o.a. Bebauungsplans zur Einsichtnahme erfolgt in der Zeit vom

08.08.2022  bis zum  13.09.2022

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden

montags             von  9:00 – 12:00  Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr,
dienstags            von  9:00 – 12:00  und  13:00 – 17:30  Uhr,
donnerstags        von  9:00 – 12:00  und  13:00 – 16:00  Uhr,
freitags               von  9:00 – 11:00  Uhr.

Bitte beachten Sie, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Das persönliche Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminvergabe unter der Telefonnummer (039 200) 7789-31 möglich. Auf Wunsch können auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur öffentlichen Auslegung werden auch auf der städtischen Internetseite unter der Internetadresse >www.Gommern.de< (Þ Bürger & Verwaltung Þ Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort in der Auslegungszeit eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • In die Begründung integrierter Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima - Luft, Landschaft sowie Kultur und Sachgüter, insbesondere mit Aussagen zum Eingriff durch erstmalige Versiegelung.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Aussagen zu nachfolgend benannten Umweltbelangen.
  • Das Landesverwaltungsamt (Ref. Immissionsschutz) weist auf das Immissionspotenzial aufgrund angrenzender und naheliegender landwirtschaftlicher Nutzungen hin (Schutzgut Mensch).
  • LK Jerichower Land (Vorbeugender Brandschutz/ Brandschutzdienststelle) mit Aussagen zum Brandschutz (Schutzgut Mensch).
  • Der LK Jerichower Land (Untere Immissionsschutzbehörde) hat keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken (Schutzgut Mensch).
  • LK Jerichower Land (Untere Naturschutzbehörde) mit Ansprüchen an die Ausgestaltung und Behandlung der Ausgleichsmaßnahmen aufgrund erstmaliger Versiegelung (Schutzgüter Boden und Pflanzen (Biotope)).
  • LK Jerichower Land (Untere Wasserbehörde) mit Hinweisen auf gesetzliche Rahmenbedingungen (Schutzgut Wasser).
  • LK Jerichower Land (Untere Bodenbehörde) mit Hinweisen auf nach derzeitigem Kenntnisstand Freiheit von Altlastenverdachts- und Altlastflächen (Schutzgut Mensch) sowie mit Anforderungen an den Ausgleich des Eingriffs in das Schutzgut Boden durch Versiegelung (Schutzgüter Boden und Pflanzen (Biotope)).
  • Der LK Jerichower Land (Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben) mit der Aussage, dass nach den dort vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) der Geltungsbereich als Kampfmittelverdachtsfläche (Munitionsgefährdung) eingestuft werde (Schutzgut Mensch).
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark mit der Aussage, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen (Schutzgüter Mensch sowie Kultur- und Sachgüter).
  • Landesamt für Denkmalpflege mit Aussagen zur Nichtbe­troffenheit durch archäologischen Bodendenkmale und die Betroffenheit durch das nahe Baudenkmal Schloss Leitzkau –  denkmalrechtlicher Genehmigungsvorbehalt (Schutzgut Kultur- und Sachgüter).
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) mit Aussagen zum Nichtvorhandensein von Bergbau (Schutzgut Kultur- und Sachgüter) und zur hydrogeologischen Situation (Schutzgüter Boden und Wasser).
  • Stadt Gommern (HOA-Brandschutz) und Heidewasser GmbH mit Aussagen zum Brandschutz (Schutzgut Mensch).
  • Deutsche Telekom, Polizeiinspektion zentrale Dienste, Telefónica, Heidewasser sowie Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Gommern mit Aussagen zur Betroffenheit durch Leitungsverläufe oder Richtfunkverbindungen (Schutzgut Kultur und Sachgüter).

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können zur Planung Stellungnahmen bei der Stadt Gommern eingereicht (Platz des Friedens 10 in 39245 Gommern; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die Abwägung aller planungsrelevanten Sachverhalte, die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

bebauungsplan althaus nordost

pdfBebauungsplan (495.32 kB)
pdfBegründung (1.5 MB)