Bundesweiter Warntag 2025
Am Donnertag, den 11.09.2025 findet der bundesweite Warntag statt.
Am gemeinsamen Aktionstag vom Bund und Ländern soll die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittelins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.
Hierzu wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Parallel dazu werden die Sirenen in unserem Stadtgebiet ausgelöst. Diese Sirenen geben einen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton von sich, um die Warnung akustisch zu unterstützen.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über dieselben Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Die Sirenen werden ebenfalls zur Entwarnung eingesetzt, und es ertönt ein einminütiger durchgehender Heulton.
Eine Entwarnung in Cell Broadcast erfolgt nicht.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, diesen Probealarm ernst zu nehmen und die Gelegenheit zu nutzen, sich mit den Warnprozessen und -mitteln vertraut zu machen.
Spaziergang mit dem Bürgermeister - 23. September 2025
Lebenswelten in Ost und West - Durch Anerkennung zum gegenseitigen Verständnis
Änderung des Sitzungsorts für den Bau- und Umweltausschuss am 02.09.2025
Aus gegeben Anlass wird die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.09.2025 in die Versammlungsstätte am Volkshaus, Fuchsbergstr. 5 in Gommern verlegt.
Konkretisierung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen
Die mit Wirkung zum 25. Juni 2025 durch die Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen wird dahingehend konkretisiert, dass auch das Gießen mittels Handgefäßen wie etwa Gießkannen gestattet ist und damit auf den Friedhöfen weiterhin Brunnenwasser für die Grabstellen genutzt werden kann.
Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen wurde jegliche Entnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt. Gleiches gilt für die Nutzung des Grundwassers sowie von Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen zum Zwecke der Bewässerung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ausgenommen von den Verboten sind Gartenbaubetriebe mit Tropf- und Tröpfchenbewässerung, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringen.
Die Kreisverwaltung bittet weiterhin eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.
Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2025 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.