Abfall-Tourenplan 2026
Ab sofort ist der Abfall-Tourenplan 2026 online und für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.lkjl.de unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar. Für die Erstellung eines individuellen Entsorgungskalenders muss nur Ort bzw. Ortsteil und gegebenenfalls die Straße ausgewählt werden. Die Termine sind dann als Jahresübersicht oder als einzelne Liste für die jeweilige Abfallart abrufbar. Der Monats-/Jahreskalender kann auch als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für den elektronischen Kalender wie etwa für das Smartphone ist es zudem möglich, die Termine auch im iCal-Format zu exportieren.
Wer keine Möglichkeit hat, online auf die Daten zuzugreifen, kann sich an den Fachbereich Umwelt wenden, um einen personalisierten Tourenplan erstellen zu lassen. Dies ist telefonisch unter 03921 949-7000, per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt vor Ort im Kreishaus Genthin, Brandenburger Straße 100 möglich.
Eine Verteilung des Tourenplans für den gesamten Landkreis per Postwurfsendung erfolgt nicht. Eine begrenzte Anzahl gedruckter Gesamtausgaben ist explizit nur für Haushalte ohne Digitalzugang vorgesehen und kostenfrei ab der 50. KW an folgenden Adressen abholbar:
- Städte- und Gemeindeverwaltungen
- Kreishaus Genthin (Abfallwirtschaft), Brandenburger Straße 100 in 39307 Genthin
- Kreis- und Stadtarchiv, Kapellenstraße 30 in 39288 Burg
- Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Niederlassung Ziepel (Gewerbegebiet Magdeburger Straße) und Niederlassung Genthin (Am Mühlenfeld 16).
Die Grünabfallsammelplätze in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern
(Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz und Loburger Weg in Leitzkau) sind ab 01. Dezember 2025 geschlossen. Über Änderungen informieren wir in der Tagespresse und auf der städtischen Homepage.
Grünschnitt kann ab dieser Zeit in der Kleinannahmestelle, Rudolph-Diesel-Straße 4, 39245 Gommern, abgegeben werden.
Zu beachten sind hierbei, die Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle!
- Dezember bis 28. Februar (Winterzeit)
Montag: geschlossen
Dienstag: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Samstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Podcast Folge 4 - Gommern ist Heimat, Gommern ist Gemeinschaft und Zusammenhalt
Gommern ist Heimat, Gommern ist Gemeinschaft und Zusammenhalt - auch und gerade in den Vereinen. Hier wird zusammen jede Menge auf die Beine gestellt, die Geschichte der Einheitsgemeinde genauer unter die Lupe genommen - und Gommern ist auch eine gute Adresse für all die, die gern kreativ sind. Zu Gast in der vierten Podcastfolge sind Brunhilde Schmehl, Vorstandsvorsitzende der Kulturwerkstatt Gommern und Karin Gust, Vorsitzende des Heimatvereins Gommern.
Hier geht es zum Podcast Folge 4 (49.18 MB)
Kreisverwaltung erhält Förderung für Glasfaserausbau
Am Montag, 17. November 2025 übergab Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt an Landrat Dr. Steffen Burchhardt drei Zuwendungsbescheide über insgesamt 34,7 Millionen Euro für den Ausbau des Glasfasernetzes im Kreisgebiet. Ziel der auch als „Graue Flecken“ bekannten Kampagne ist die Versorgung aller Haushalte mit einer Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Downloadbereich. Seit 2023 erfolgt im Kreisgebiet die Umsetzung des Programmes, damit bis voraussichtlich 2029 das gesamte Jerichower Land eine nahezu flächendeckende Glasfaserversorgung erhält. Dank der Unterstützung durch Bund und Land wird eine Förderquote von 100 Prozent erreicht, so dass die Maßnahme ohne Mehrkosten für die Kreisverwaltung umgesetzt werden kann.
„Mit der Förderung können nun im nächsten Schritt rund 3.100 Haushalte in den Einheitsgemeinden Elbe-Parey, Möckern, Gommern und Genthin einen direkten Zugang zum modernen Glasfasernetz erhalten. Die damit deutlich schnellere Internetverbindung ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen die Nutzung von zahlreichen datenintensiven Online-Anwendungen. Unser Ziel ist es, das alle Haushalte im Jerichower Land einen entsprechenden Glasfaseranschluss erhalten“, erklärt Landrat Dr. Burchhardt. Aktuell verfügen 23 % aller Haushalte im Kreisgebiet über einen Anschluss an das Glasfasernetz.
Um die Anzahl der förderfähigen Adressen und beteiligten Gemeinden zu ermitteln, wurde über das Förderportal des Bundes ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis werden 9.405 von 34.675 Adresspunkte im Landkreis als förderfähig eingestuft. Daneben erfolgt zusätzlich in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Diese erschließen eigenständig und auf eigene Kosten für sich wirtschaftlich rentable Gebiete. Zuletzt startete das Unternehmen MDDSL GmbH den Ausbau in der Stadt Loburg, wo Ende 2027 mit Abschluss der Arbeiten 641 Haushalte in Loburg über einen Zugang zum Glasfasernetz verfügen sollen.
Der mit der Zuwendung durchgeführte Ausbau des Glasfasernetzes im Kreisgebiet erfolgt nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dabei erhält das ausführende Telekommunikationsunternehmen eine finanzielle Förderung für den Aufbau und Betrieb der Infrastruktur. Damit können Glasfaseranschlüsse auch in jenen Gebieten umgesetzt werden, in denen sich der eigenwirtschaftliche Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen finanziell nicht rechnen würde. Dieses Modell fand auch bei der ersten Ausbaustufe „Weiße Flecken“ Anwendung, bei der im Jerichower Land der Breitbandausbau mit einer Geschwindigkeit bis 50 Mit/s flächendeckend umgesetzt wurde.
Aufstallungspflicht für Geflügel
Ab Donnerstag, 30. Oktober 2025 gilt im Landkreis Jerichower Land eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 21/2025 vom 29. Oktober 2025 bekannt gemacht. Die Verfügung erfolgt zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hat.
Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten. Erkranktes oder verendetes Geflügel ist unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen. Ferner sind unbedingt Schutz- und Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu beachten. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest neben der Allgemeinverfügung auch Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern abrufbar.
Sollten Bürgerinnen und Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten können Funde auch über die Leitstelle Jerichower Land unter 03921/72650 gemeldet werden. Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.