Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
„Bodenordnungsverfahren Zuchau-Sachsendorf", Salzlandkreis 014

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zum Ausschlusstermin nach § 59 und § 60 FlurbG

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird bestimmt auf den

26. April 2024 um 11:00 Uhr
im Bürgerhaus Zuchau
August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau

Zu diesem Termin werden hiermit die Beteiligten, welche von den Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan Zuchau-Sachsendorf betroffen sind, geladen. Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorbringen. Hierauf und auf die Auslegung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die mit den Festsetzungen und Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan einverstanden sind, brauchen zu diesem Termin nicht zu erscheinen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten liegen die Unterlagen am 25.04.2024 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr im Bürgerhaus Zuchau, August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau aus. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte zur Auskunftserteilung und zur Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Verfügung.
In der Zeit vom 22.04.2024 bis 24.04.2024 liegen die Unterlagen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben.

Für die Beteiligten erfolgt die Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan im Anhörungstermin. Widersprüche gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan sind zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich im o. a. Anhörungstermin vorzubringen. Auszüge werden den Beteiligten zugestellt.


4. Gommeraner Seifenkistenrennen - Rennen im Jubiläumsjahr

flyer 4 seifenkistenrennen

Feuerwehr Gommern bereitet 4. Seifenkistenrennen vor

SKR 2024 01Die Feuerwehr Gommern wird in diesem Jahr 125 Jahre alt und startet in ihr Jubiläumsjahr mit einem beliebten Event: dem Seifenkistenrennen.

Fünf Jahre nach dem ersten Rennen können sich die kleinen und großen Starter wieder messen. Am 1. Mai 2024 wird rund um das Feuerwehrgelände dazu wieder die Rennstrecke vorbereitet. Steven Vonend, Ortswehrleiter Gommern, dazu: „Wie wir in unserem Resümee im vergangenen Jahr bereits angekündigt haben, hat uns die enorme Resonanz der ersten 4 Rennen-Jahre überzeugt, in die Planung des Jubiläums-Rennen zu gehen. Wir haben mit Freude festgestellt, dass wir mit diesen Veranstaltungen viele neue ,Fans‘ und ,Freunde‘ finden, die unsere Arbeit aktiv oder im Förderverein unterstützen. Diesen positiven Trend wollen wir natürlich beibehalten“.

SKR 2024 02Insgesamt 13 Starter hatten sich zum Rennen 2023 angemeldet. „Bei allen Kisten war zu erkennen, dass viel Phantasie, Liebe und Zeit in den Bau der Gefährte gesteckt worden war“, ergänzt Vonend. „Prämiert werden 2024 wieder die 'Bestzeit', 'Beste Lackierung', 'Originellstes Gesamtkonzept', 'Beste Show' und 'Upcycling'. Zum Anlass des Jubiläums der Feuerwehr Gommern wird es die Sonderkategorie 'Historische Kiste' unter dem Motto '125 Jahre Feuerwehr Gommern' geben.“ Gestartet wird in vier Altersklassen: 6 bis 8 Jahre, 8 bis 12 Jahre, 13 bis 16 Jahre und alle ab 17 Lebensjahren.

SKR 2024 03Das 4. Seifenkistenrennen wird wieder im Rahmen des traditionellen Maibaum-Stellens durchgeführt. Die geübten Besucher wissen also, dass es rund um das Feuerwehrgelände viele kleine Attraktionen geben wird. Auch Hunger und Durst müssen die Gäste nicht fürchten. Los geht es um 10:00 Uhr mit dem Aufstellen des Maibaumes. Gegen 10:30 Uhr soll das Seifenkistenrennen eröffnet werden. „Wir möchten die Starter dringend bitten, sich im Vorfeld schriftlich zum Rennen anzumelden“, erklärt Mathias Guse. „Damit können wir unseren Aufwand direkt vor dem Rennen reduzieren und auch die übrigen Vorbereitungen zu diesem Event im Vorfeld erledigen.“

Das Rennen wird wieder auf der komplett gesperrten Nordhausener Straße und der Straße „Am Weinberg“ stattfinden. Die Feuerwehr Gommern gibt hiermit also den offiziellen Startschuss für die Kisten-Bautrupps in den Garagen, Höfen und Kellern der Region und freut sich auf möglichst viele Anmeldungen. Über den QR-Code gelangt man auf die Anmeldeseiten zum Rennen. Auf diesen Seiten liegt auch das Reglement mit allen wichtigen Erläuterungen.


Literatur-Gesang-Bewegung am 21.03.2024

Flyer Gommern Literatur Tanz Bewegung


Bekanntmachung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht(§§ 47 a-f BlmSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde).

Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gommern befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.

Dies ist folgende Hauptverkehrsstraße in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, in den Ortschaften Menz und Wahlitz: B 184

Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt lag in der Stadt Gommern vom 03.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 öffentlich aus.

In der Stadtratssitzung am 21.02.2024 wurde im öffentlichen Teil über die Einleitung der Erstellung eines Lärmaktionsplanes berichtet. In den betroffenen Ortschaften Menz und Wahlitz wurde am 23.01.24 und am 24.01 .24 in den Ortschaftsratssitzungen darüber berichtet.

Der Lärmaktionsplan soll Aussagen zu kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen beinhalten.

Es sollen folgende Festlegungen untersucht und festgesetzt werden:

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen:

Maßnahmen an der Fahrbahn/ Minderung der Fahrbahngeräusche (Änderung Fahrbahnbelag)

Veränderung der verkehrsrechtlichen Gegebenheiten (z.B. Beschilderung)

Ausweisung ruhiger Gebiete innerhalb des Gemeindegebietes (bestehende Park- und Grünanlagen)

Langfristige Maßnahme:

Beurteilung der geplanten Ortsumgehung B184 n im Bereich der Ortschaften Menz und Wahlitz

Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Gommern zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

Sie haben fortan die Möglichkeit bei der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, in 39245 Gommern, schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 22.03.2024 Vorschläge zu den benannten kurz- und mittelfristigen Maßnalm1ei1 zu unterbreiten sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgwertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.

Grünabfallsammelplätze Öffnungszeiten 2024

In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 01. März bis 30. November 2024 die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet.

Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 01. März 2024

Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr    
Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg, ab 01. März 2024

Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr 
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr

Am Wertstoffhof in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern

November bis Februar

Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr

März bis Oktober

Dienstag und Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 13.00 Uhr

Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).