Bodenordnungsverfahren Moritz

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Im Bodenordnungsverfahren Moritz wird hiermit gemäߧ 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG), in der Fassung vom 03.07.1991 (BGB!. 1 S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10.August 2021 (BGB!. 1 S. 3436), in Verbindung mit§ 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBL. 1 S. 2794 die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:


1. Die Ausführung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Bodenordnungsplan in der Fassung seiner Nachträge I und II zum Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Der Stadt Zerbst/Anhalt werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

Begründung:

Die Ausführung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Bodenordnungsplan in der Fassung seiner Nachträge I und II zum Bodenordnungsplan ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Alle Festsetzungen des Bodenordnungsplanes in der Fassung seiner Nachträge I und II sind ordnungsgemäß ausgeführt worden.

Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Bodenordnungsplan in der Fassung seiner Nachträge I und II zwischen den Beteiligten, der Teilnehmergemeinschaft und der Flurbereinigungsbehörde sind unanfechtbar erledigt.
Des Weiteren sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.
Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach§ 149 FlurbG liegen somit vor.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

gez. Friedrich

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.April 2016 (ABI. L 119 S. 1 ), in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung - nachfolgend: DS-GVO)

Im oben genannten Bodenordnungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 (GVBI. LSA S. 25), in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/ abrufen.

Hinweis zur Veröffentlichung:
Sie können zur Informationserlangung das ALFF Anhalt kontaktieren:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten
des Amtes wenden:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wer hat noch nicht, wer will nochmal…

…unter diesem Motto starten wir vom 16. bis 19. Mai 2024 unsere dritte Runde mit dem Rad nach Hamburg.

Gesamtstrecke Flyer Text

Weiter Informationen finden Sie hier


Pressemitteilung zur Hochwasserlage der Stadt Gommern 04.01.2024

Derzeit ist festzustellen, dass die Pegelstände der Elbe weiter sinken bzw. gleichbleibend sind. Nach einem kurzen Anstieg des Ehle-Pegels aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage, ist hier mit keinen größeren Gefahren zu rechnen. Im Bereich des Ehle-Kanals bei Vogelsang ist festgestellt wurden, dass es zu leichten Ausspülungen kam. Hierzu wurden vorsorglich Sandsäcke verbaut, um weitere Ausspülungen zu verhindern. Sämtliche Maßnahmen sind mit dem LHW abgestimmt und es finden ständige Kontrollen statt. Ein Dank gilt den Mitarbeitern des Bauhofs der Stadt Gommern sowie den eingesetzten Kräften der Wasserwehr und Feuerwehren im Rahmen der Gefahrenabwehr.


Pressemitteilung zur Hochwasserlage der Stadt Gommern

Aufgrund der weiter steigenden Wasserstände der Elbe wurde nunmehr das Pretziener Wehr gezogen, was somit die Zufahrt über Ranies und Plötzky nach Schönebeck nicht mehr ermöglicht. Entsprechende Absperrungen wurden vorgenommen. Die Polizei nimmt entsprechende Kontrollen vor. An dieser Stelle sei noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass ein Befahren und Betreten der Hochwasseranlagen und -flächen untersagt ist, da hier erhebliche Gefahren vorhanden sind. Durch ein Unternehmen wurden im Bereich des Elbeufers bei Dornburg größere Mengen loser Baumstämme und Bruchholz entfernt, um die Beschädigung des Wehres zu vermeiden. Ein großes Dankeschön gilt den Helferinnen und Helfern, den Wasserwehrmitgliedern sowie den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die uns bei den vorbereitenden Maßnahmen, wie dem Befüllen und Verbauen der Sandsäcke, unterstützt haben. Wir gehen derzeit davon aus, dass aufgrund der aktuellen Pegelstände es zu keiner größeren Gefahr kommen wird. Alle notwendigen Vorbereitungen wurden getroffen. Die Lage wird ständig beobachtet und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet.


Neuwahl der Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Gommern

Schiedsstellen werden auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) eingerichtet. Sie dienen sogenannten Schlichtungsverfahren über Rechtsstreitigkeiten.
Da die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Gommern im April 2024 endet, sind Neuwahlen notwendig.
Die ehrenamtlich tätige Person wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht besitzen und im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, können sich schriftlich oder mündlich im Haupt- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Gommern, Zimmer 24, Walther-Rathenau-Straße 4, bis zum 16.01.2024 melden. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter 039200/ 7789-61.