Wolfsbeauftragter des Landkreises Jerichower Land

2015 08 14 wolfsbeauftragteDer Landkreis Jerichower Land beruft ab sofort einen Wolfsbeauftragten für das Territorium des Landkreises.
 
Neben der zuständigen Stelle der Referenzstelle Wolfsschutz des Landes Sachsen-Anhalt wird der Landkreis einen eigenen, speziell zur Wolfsthematik geschulten Mitarbeiter, einsetzen.
Zu den Aufgaben dieses Beauftragten der Kreisverwaltung gehört vor allem das Wolfs-Monitoring, also Sichtungen und Risse zu erfassen, zu bewerten, einzuordnen und zu einer Datenbank aufzuarbeiten.
Im Rahmen einer aufklärenden Öffentlichkeitsarbeit geht er Hinweisen und Spuren nach und fungiert als Berater und Ansprechpartner für Betroffene und für Informationssuchende.
Schwerpunkt der Arbeit wird die Beurteilung möglicher Wolfsrisse von Nutztieren sein, um Entschädigungsansprüche betroffener Halter festzustellen.
 
Der Wolfsbeauftragte des Landkreises Jerichower Land - Untere Naturschutzbehörde (Herr Bich) - ist unter den 03921 949 7304 und/oder unter der Handy Nr. 0173 8757128 zu erreichen.


Auf Grund einiger Bürgernachfragen möchten wir die wichtigsten Fragen auf diesem Wege beantworten.

Welchen gesetzlichen Schutzstatus genießt der Wolf?

Der Wolf ist keine jagdbare Wildart. Er ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus.

Sind Wölfe für Menschen gefährlich?

Gesunde Wölfe, die nicht provoziert oder angefüttert werden und dadurch ihre Scheu verlieren, stellen für den Menschen in der Regel keine Gefahr dar. In den letzten 15 Jahren - seitdem es Wölfe wieder in Deutschland gibt - hat es keine bestätigte Situation gegeben, bei der sich Wölfe aggressiv gegenüber Menschen verhalten haben. In vielen europäischen Staaten haben Menschen und Wölfe immer in der gleichen Region gelebt. Trotz aller Vorsicht: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es in der Natur ebenso wenig wie beim Zusammenleben mit Haustieren. Der Wald wird durch die Rückkehr des Wolfes nicht gefährlicher. Von Wildschweinen beispielsweise geht durch ihre Wehrhaftigkeit und große Anzahl eine größere Gefahr aus.

Was muss man beachten, wenn man sich in der freien Natur aufhält?

Wichtig ist es, die Grundregeln im Zusammenleben mit Wildtieren zu beachten: respektvollen Abstand einhalten, kein Nachlaufen hinter Tieren, Jungtiere nie anfassen oder aufnehmen, kein Aufsuchen von Bauten oder Wurfhöhlen, niemals Tiere füttern. Diese Regeln gelten ebenso für den Umgang mit anderen Tieren wie Fuchs und Wildschwein, die wehrhaft sind und fast überall in unseren Wäldern leben. Wenn Sie einem Wolf begegnen, beobachten Sie das Tier ruhig. Wenn Sie sich unwohl fühlen, richten Sie sich auf und machen sich groß. Lautes Rufen oder Klatschen kann den Wolf vertreiben. Ziehen sie sich langsam zurück und melden Ihre Beobachtung an den zuständigen Wolfsbeauftragten. Er sammelt Hinweise auf Wölfe und informiert auch über sie.

Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Hund durch ein Wolfsrevier laufe?

Der Hund sollte sich stets nah am Menschen aufhalten, da er vom Wolf als Eindringling wahrgenommen werden kann. Trifft der Hund auf einen Wolf, wird er womöglich angegriffen oder verjagt. Das Beste ist es deshalb, seinen Hund in Wolfsgebieten anzuleinen.


Das IEK- Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept der Stadt Gommern

2015 06 10 IEK Gommern Entwurf tnDer Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) im Rahmen der Förderung „Kleine Städte und Gemeinden- überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ für die Einheitsgemeinde Stadt Gommern liegt vor.

Seit etwas über ein Jahr arbeitet das Planungsbüro infraplan GmbH aus Halberstadt gemeinsam mit der Stadtverwaltung an diesem Papier. Es wurde eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Fraktionen des Stadtrates zusammensetzt, gebildet, die ebenfalls an diesem Papier mitgearbeitet haben. Auch Vertreter der Ortschaftsräte wurden zu ihren Vorstellungen befragt.

Nach einer umfassenden Bestandsanalyse zu Stärken und Schwächen im Gemeindegebiet wurden Ziele und Maßnahmen definiert.

In diesem Förderprogramm geht es im wesentlichen um kommunale Anlagen wie Kindereinrichtungen, Feuerwehren, Sporteinrichtungen und Bürgertreffpunkte, aber auch um übergeordnete Themen, wie Tourismus und Wirtschaft.

Um eine gemeinsame, lebenswerte und lebendige Stadt zu gestalten und eine bessere sowie stärkere Zusammenarbeit zwischen den Ortschaften zu erreichen, wurde das IEK für unser Gebiet der Einheitsgemeinde erarbeitet. Es soll gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, dem Rückgang und der Alterung der Bevölkerung, sowie der angespannten Finanzsituation ein Leitfaden für die Stadtentwicklung sein. Die beteiligten Akteure haben Ziele und Maßnahmen herausgearbeitet, die langfristig eine hohe Lebensqualität in den Orten sichern sollen.
 
Jetzt sollen die Bürger und Behörden (TÖB) zum Entwurf befragt und in die Erarbeitung einbezogen werden. Dazu gibt es die Gelegenheit auf der Internetseite der Stadt Gommern (www.gommern.de) oder wer kein Internetzugang besitzt, im Bauamt der Stadtverwaltung, Platz des Friedens 10, den Entwurf des IEK einzusehen. In der Zeit vom 12. Juni bis 10. Juli 2015 haben Sie die Möglichkeit dazu, sich in die Entwicklung unseres Gemeindegebietes mit Ihren Ideen und Anregungen einzubringen.
Sie können dies gern per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Brief erledigen.
 Auch die Ortschaftsräte werden erneut über den Entwurf informiert.

Mit der Fertigstellung des IEK wird im Herbst 2015 gerechnet. Mit Beschlussfassungen durch den Stadtrat im September/ Dezember ist dann auch die Voraussetzung zur Förderung durch das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ gegeben, in das die Stadt bereits aufgenommen wurde.


pdfEinheitsgemeinde Stadt Gommern Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (6.27 MB)

Am 27.01.2015 wurden die „YoungsterS“ gegründet!

th youngstersIn dieser kommunalen Projektgruppe treffen sich Schülervertreter sowie weitere interessierte Jugendliche, teilweise auch gewählte Verbindungslehrer und Schüler der einzelnen Schulen der Einheitsgemeinde Gommern.

Die“ YoungsterS“ möchten dem Anliegen der Schüler und Jugend eine stärkere Stimme verleihen. Der Schwerpunkt liegt meistens bei kinder-, jugend- oder bildungspolitischen Themen.

Als Interessenvertretung und Unterstützer für die verschiedensten Anliegen junger Menschen in unserer Einheitsgemeinde legt diese Projektgruppe immer sehr großen Wert auf den Kontakt zu den einzelnen Schülervertretungen unserer Schulen.

Neben der Umsetzung eigener Projekte, wird sie sicherlich als fest etabliertes Jugendbeteiligungsprojekt in der Stadt verschiedene Vorhaben unterstützen, zum Ansprechpartner aller Kinder und Jugendlicher werden und mit zahlreichen anderen Institutionen der Stadt kooperieren.

Die“ YoungsterS“ treffen sich in regelmäßigen Abständen. Alle Schülerinnen und Schüler sowie interessierte Jugendliche sind herzlich eingeladen aktiv mitzuarbeiten.


Gewässerentwicklungskonzept Ehle-Ihle

Für das Einzugsgebiet von Ehle und Ihle wird derzeit im Auftrag des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Neben Ehle und Ihle werden die Fließgewässer Bomsdorfer Bach, Fauler Seegraben, Furtlake, Graben aus Hohenziatz, Kammerforthgraben, Mühlgraben, Polstrine und Ziepra untersucht.
Das Gewässerentwicklungskonzept ist eine wasserwirtschaftliche Fachplanung zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Fließgewässern sowie deren Umfeld.
Dazu sollen geeignete Maßnahmen identifiziert und auf ihre praktische Umsetzbarkeit bis Ende 2015 untersucht werden. Zu den möglichen Maßnahmen zählen unter anderem gewässerbegleitende Uferbepflanzungen, die Förderung eines naturnahen Gewässerverlaufs oder die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer für die Wanderung von Fischen und anderen aquatischen Lebewesen. .
Weitere Informationen zu dem Gewässerentwicklungskonzept sowie Ansprechpartner sind unter www.gek-ehle-ihle.de zu finden.

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH