Den janzen Monat rumjurken in Jommern.
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Versicherungsamt ab sofort in Burg und Genthin
Seit Januar 2024 werden durch den Landkreis auch wieder am Standort In der Alten Kaserne 4 in Burg Beratungen zu Renten- und weiteren Sozialversicherungsangelegenheiten angeboten. Interessierten steht damit neben dem Kreishaus Genthin, Brandenburger Straße 100 nun auch ein Ansprechpartner in der Kreisstadt zur Verfügung. Termine für persönliche Beratungsgespräche, die immer mittwochs durchgeführt werden, können per Telefon unter 03921 / 949-5004 sowie per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgestimmt werden. Eine Übersicht zu den Leistungen des Versicherungsamtes sowie den Öffnungszeiten ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.lkjl.de im Bereich „Soziales“ abrufbar.
Klinikmitarbeitende mit Herz für Kinder und Tiere
Mit einer Tombola für den guten Zweck haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern ihr großes Herz für Kinder und Tiere gezeigt. Über 1000€ wurden für das Kinderhospiz Magdeburg und das Tierheim Burg gespendet.
„Unsere Fachklinik hat aus ihrer Geschichte heraus nicht nur ein großes Herz für den Breiten- und Spitzensport, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich auch für Familien und Tiere in Notsituationen ein“, berichtet Monika Burda, Pflegedirektorin der Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern und ist stolz auf ihr Team. „Eine Tombola für den guten Zweck haben wir zur letzten Weihnachtsfeier veranstaltet – und sind auf ein wundervolles Feedback im Haus gestoßen.“
Alle Mitarbeitenden waren aufgerufen, Ideen einzureichen, welchem Verein oder welcher Aktion das Geld aus dem Losverkauf zugutekommen soll. Viele Herzensprojekte wurden eingereicht, aus ihnen durfte dann für den Favoriten gevotet werden. „Am Ende hatten wir ein Kopf-an-Kopf-Rennen und so geht das Geld an zwei wichtige Einrichtungen in der Region!“ Kürzlich wurden diese Einrichtungen nun besucht und Spendenschecks in Höhe von insgesamt 1053€ überreicht.
Spende für das Kinderhospiz Magdeburg
Über 526,50 € konnte sich zum einen das Kinderhospiz in Magdeburg freuen, welches Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen liebevoll und fachlich kompetent betreut und Familien auf ihrem Trauerweg begleiten. „Ein Kinderhospiz muss im laufenden Betrieb fünf Prozent der entstehenden Kosten für die palliativ-medizinische und palliativpflegerische Versorgung durch Spenden selbst aufbringen,“ schildert Hanna Klingenberg, Leiterin der Stabsstelle Fundraising. „Da freuen wir uns sehr über die Unterstützung der Vogelsänger Klinik. Mit Spendengeldern wie diesen können wir Angebote für Geschwisterkinder oder die Trauerbegleitung der Familien ermöglichen.“
Spende für das Tierheim Burg
Die andere Hälfte aus dem Erlös geht an das Tierheim Burg. Auch hier war die Freude über die 526,50€ groß. „Herzlichen Dank an alle Mitarbeiter, die zu dieser großen Summe beigetragen haben! Toll, dass es so viele tierliebe Menschen in der Klinik gibt“, freut sich Astrid Finger, Leiterin des Burger Tierheims. Sie schildert sofort, wofür das Geld derzeit dringend gebraucht wird: „Wir werden es vorrangig für die Tierarztkosten verwenden. Diese machen neben Personal- und Sachkosten den größten Teil unserer Ausgaben aus. Und wer selbst ein Tier hat, weiß, dass sie enorm gestiegen sind.“
Nach dem Besuch im Tierheim resümiert Monika Burda: „Eine großartige Aktion, die so viel Freude und Dankbarkeit bei allen Beteiligten geschaffen hat, dass sie sicher nicht einmalig war.“ Mal sehen, welchen guten Zweck die Mitarbeitenden dann wählen.
Bildunterschrift I: Prof. Dr. med. habil. Eugen Feist und Hanna Klingenberg, Leiterin der Stabsstelle Fundraising, vor dem Kinderhospiz Magdeburg
Bildunterschrift II: Pflegedirektorin Monika Burda übergibt den Spendenscheck an Astrid Finger, Leiterin des Tierheims, und Hündin Ylva
Fotocredit: Helios Kliniken GmbH | Christiane Hildebrandt
Bodenordnungsverfahren Moritz
Öffentliche Bekanntmachung
Schlussfeststellung
Im Bodenordnungsverfahren Moritz wird hiermit gemäߧ 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG), in der Fassung vom 03.07.1991 (BGB!. 1 S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10.August 2021 (BGB!. 1 S. 3436), in Verbindung mit§ 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBL. 1 S. 2794 die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:
1. Die Ausführung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Bodenordnungsplan in der Fassung seiner Nachträge I und II zum Bodenordnungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Der Stadt Zerbst/Anhalt werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.
Begründung:
Die Ausführung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Bodenordnungsplan in der Fassung seiner Nachträge I und II zum Bodenordnungsplan ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Alle Festsetzungen des Bodenordnungsplanes in der Fassung seiner Nachträge I und II sind ordnungsgemäß ausgeführt worden.
Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Bodenordnungsplan in der Fassung seiner Nachträge I und II zwischen den Beteiligten, der Teilnehmergemeinschaft und der Flurbereinigungsbehörde sind unanfechtbar erledigt.
Des Weiteren sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt.
Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach§ 149 FlurbG liegen somit vor.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
gez. Friedrich
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.April 2016 (ABI. L 119 S. 1 ), in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung - nachfolgend: DS-GVO)
Im oben genannten Bodenordnungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 (GVBI. LSA S. 25), in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/ abrufen.
Hinweis zur Veröffentlichung:
Sie können zur Informationserlangung das ALFF Anhalt kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten
des Amtes wenden:
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Wer hat noch nicht, wer will nochmal…
…unter diesem Motto starten wir vom 16. bis 19. Mai 2024 unsere dritte Runde mit dem Rad nach Hamburg.
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