Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung der Vertreter von Interessenverbänden der Eigentümer und Nutzer von Grundstücken die zum Verbandsgebiet gehören in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nuthe/Rossel (Amtsperiode 2024 bis 2029)
Zur Erfüllung des § 55 Satz 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt der Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel entsprechend § 9 Absatz 2 der Satzung des Verbandes (in Kraft getreten am 01.01.2022) hiermit den Aufruf zur Meldung von Berufenen und deren Stellvertreter zur Mitarbeit in der Verbandsversammlung bekannt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verband gehörenden Grundstücke (gemäß Anlage 2 der o.g. Satzung) innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung an Vorschläge für die Berufenen und deren Stellvertreter beim Verband einreichen können. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung werden die Interessenverbände gemäß Anlage 2 der Satzung angeschrieben.
Die Vorschläge sind schriftlich an die unten genannte Anschrift zu richten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Interessenverbandes
- Name, Vorname, Anschrift der vorgeschlagenen Person
- Nachweis der Eigenschaft der vorgeschlagenen Person als Eigentümer oder Nutzer eines zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks
- Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person, das Ehrenamt eines Berufenen auszuüben
Entsprechend der Vorschlagsliste beschließt anschließend die Verbandsversammlung die Berufung der Vertreter der Interessenverbände.
Informationen sowie Karten zum Verbandsgebiet können beim Unterhaltungsverband oder bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise eingesehen werden.
Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel
Wiesenweg 4
39264 Zerbst/Anhalt OT Lindau
Tel.: 03946 553
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
gez. A. Wurche
Geschäftsführerin
Bodenordnungsverfahren nach §§ 56 ff. Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Straguth
Bodenordnungsverfahren nach §§ 56 ff. Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Straguth (751.75 kB)
17. Stadtmeisterschaften der Stadt Gommern im Classic Kegeln
Finanzielle Unterstützung für Projekte in der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale – Nutzen Sie die Chance!
Region Elbe-Saale – Die Lokal Aktionsgruppe Elbe-Saale e.V. ruft zur Einreichung von Projekten für die nachhaltige Entwicklung der Region auf, die die Gemeinde Biederitz sowie die Städte Barby, Calbe, Gommern und Schönebeck (Elbe) umfasst.
Die LAG Elbe-Saale e.V. hat bereits im Frühjahr einen ersten Projektwettbewerb gestartet, um Projekte zu fördern, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen sollen. Aufgrund des verfügbaren Budgets hat der Verein nun beschlossen, einen zusätzlichen Stichtag einzuführen. Interessierte AkteurInnen, die konkrete Projekte planen, sind eingeladen, ihre Projektbewerbungen bis zum 15. Juni oder 15. November 2024 einzureichen. Insgesamt stehen für beide Wettbewerbe jeweils Fördermittel in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro zur Verfügung.
Das begleitende Management des Vereins steht den BewerberInnen beratend zur Seite. Die Themenschwerpunkte liegen auf dem Miteinander der Generationen, der Förderung von KMU und regionalem Tourismus sowie Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative Lösungsansätze zu fördern, die einen positiven Beitrag zur Entwicklung der LEADER/CLLD-Region leisten und diese nachhaltig stärken.
Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Einreichungsmodalitäten finden Sie auf der Webseite der LAG Elbe-Saale e.V. unter www.leader-elbe-saale.de. Das Bewerbungsformular (Projektsteckbrief) muss direkt beim LAG-Management per E-Mail eingereicht werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir freuen uns auf vielfältige und zukunftsweisende Projekte!
Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
Am 09.06.2024 finden die Wahl zum 10. Europäischen Parlament, sowie die Kommunalwahlen zum Kreistag, Stadtrat und den Ortschaftsräten statt. In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->
Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 19.05.2024 versandt.
Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.
Ab dem 29.04.2024 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 05.06.2024 (12:00 Uhr).
Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.
Das Portal schließt am 05.06.2024 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 05.06.2024 (12:00 Uhr) bis 07.06.2024 (18:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.