Trio Vocavis Benefizkonzert Dannigkow am 30.November 2024
Unter dem Motto „Weihnachten ist eine schöne Zeit“ veranstaltet das Trio Vocavis ein Benefizkonzert für das Integrative Kinder- und Jugendheim „Arche Noah“ in Sachsen-Anhalt. Zur Einstimmung auf die Weihnachtszeit stehen bekannte weihnachtliche Lieder wie Adeste fideles, White Christmas, Ave Maria oder Abendgebet aus der Oper Hänsel und Gretel und verbindende Texte auf dem Programm. Zusätzlich wird die junge Cellistin Olivia Visontay mit zwei Solostücken zum Konzert beitragen, und es kann auch mitgesungen werden. Das Konzert findet am Sonnabend, dem 30. November um 15.00 Uhr in der Kirche St. Jacobi in Dannigkow statt. Der Eintritt ist frei, es wird um eine Spende für das Kinder- und Jugendheim gebeten.
Spaziergang mit dem Bürgermeister - 19. November 2024
Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderungsanordnung zum Anordnungsbeschluss vom 19.12.2014
Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wurde mit Beschluss vom 19.12.2014 das Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage angeordnet und zuletzt mit der 2. Änderungsanordnung vom 05.10.2021 geändert:
Zu diesem Bodenordnungsverfahren ergeht folgendes:
Das Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens Walternienburg, Feldlage wird gemäß § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG), in der Fassung vom 03.07.1991
(BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10.August 2021 (BGBl. I S. 3436), in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.Dezember 2008 (BGBL. I S. 2794), wie folgt geändert:
- Zum Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage werden folgende Flurstücke
hinzugezogen:
Gemarkung Walternienburg
Flur 5 Flurstück 547
Flur 10 Flurstück 36/1
Die Fläche der hinzugezogenen Flurstücke beträgt 0,3040 ha.
Das Bodenordnungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von rd.1373 ha. - Am Bodenordnungsverfahren sind neu beteiligt:
- als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungs-gebiet neu
hinzugezogenen Grundstücke;
- als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer
von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester
Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben.
Begründung:
Das Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage ist aufgrund der vorliegenden Anträge am 19.12.2014 gem. § 56 LwAnpG eingeleitet worden. Das Verfahren dient primär der Entflechtung der Rechtsbeziehungen, die durch die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR entstanden sind.
Die Hinzuziehung der aufgeführten Flurstücke erweist sich als notwendig und zweckmäßig, um die eigentumsrechtliche Regelung umfassender gestalten zu können. Es verbessern sich die
Möglichkeiten der Zusammenlegung von Eigentumsflächen der bereits am Verfahren beteiligten Grundeigentümer.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums
Von der Öffentlichen Bekanntmachung dieser 3. Änderungsanordnung bis zur Unanfechtbarkeit des
Bodenordnungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen:
- In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb
gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). - Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit
Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder
beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). - c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen,
soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der
Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden ( § 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG) - Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen,
bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3
FlurbG).
Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder
verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei
Monaten – gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieser 3. Änderungsanordnung – beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau-Roßlau anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende 3. Änderungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt,
Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau, erhoben werden.
Die vorstehende 3. Änderungsanordnung liegt
- in der Stadt Zerbst/Anhalt, Breite 86 a, 39261 Zerbst/Anhalt
- in der Stadt Barby, Marktplatz 14, 39249 Barby
- in der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern
- in der Stadt Möckern, Am Markt 10, 39291 Möckern
- in der Stadt Coswig (Anhalt), Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt),
- in der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau,
- in der Stadt Aken, Markt 11, 06385 Aken/Elbe
- in der Gemeinde Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark
und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str.
161, 06846 Dessau-Roßlau
zwei Wochen lang nach ihrer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der
Dienststunden aus.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach
Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren: Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die 3. Änderungsverordnung liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2024 bis 02.12.2024 in der Stadt Gommern, Walther-Rathenau-Str. 4, 39245 Gommern, Zimmer 8 aus.
Bauen, gestalten, verändern: Ihre Chance auf Fördermittel in der Elbe-Saale-Region!
Elbe-Saale, 08.11.2024 – Die LAG Elbe-Saale e.V. öffnet erneut die Türen für kreative Köpfe und engagierte ProjektträgerInnen! Bewerbungen für Fördermittel in der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale sind willkommen. Interessierte haben noch bis zum 15. November 2024 die Möglichkeit, ihre Projektideen digital per E-Mail beim LAG-Management einzureichen.
Ob Sie einen Ort der Begegnung modernisieren, neue kulturelle Angebote schaffen oder ein historisches Gebäude mit Ihrer Familie sanieren möchten – Ihre Visionen sind gefragt! Auch Kleinunternehmen, die eine Umnutzung von Gebäuden für gewerbliche Zwecke planen, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben.
„Wir möchten Projekte unterstützen, die einen positiven Beitrag zur Entwicklung unserer Region leisten“, erklärt Nora Mielchen, LAG-Managerin. „Egal ob gemeinnützige Organisation, Privatperson oder Kleinstunternehmen – die LAG Elbe-Saale e.V. fördert Ideen, die das Leben in der LEADER/CLLD-Region bereichern.“
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Investive Maßnahmen, projektbezogene Personalkosten sowie Konzepte und Studien können gefördert werden. Wichtig ist, dass das Projekt in der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale liegt, zu der die Gemeinde Biederitz sowie die Städte Barby, Calbe, Gommern und Schönebeck (Elbe) gehören. Bitte beachten Sie: Geförderte Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben.
Das begleitende Management steht Ihnen beratend zur Seite und empfiehlt eine vorherige Beratung zur optimalen Vorbereitung Ihrer Einreichung. „Zögern Sie nicht! Auch wenn der Stichtag kurzfristig erscheint, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie auch im Vorfeld für die kommenden Projektwettbewerbe“, so Mielchen weiter.
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Website unter www.leader-elbe-saale.de. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder kontaktieren Sie Frau Nora Mielchen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
LEADER und CLLD ist eine Methode der Europäischen Union, die es lokalen Akteuren vor Ort ermöglichen soll regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potenzial einer Region besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist das Herzstück dieser Methode. Sie bestimmt als Bürgergremium den Prozess in ihrer Region und besteht mehrheitlich aus Wirtschafts- und Sozialpartnern.
Sie hat sich regionalspezifische Ziele in ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie gesetzt, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Dafür stehen Fördermittel aus den drei Strukturfonds der Europäischen Union (ELER, EFS+, EFRE) zur Verfügung.
Wir brauchen Eure Stimme!
Warum?
Es geht um den Demografie Preis Sachsen-Anhalt 2024 für die Heimatstube Nedlitz e.V. Die Heimatstube Nedlitz e.V. hat das Projekt 29: „Lebensfreude pflegen und Heimatverbundenheit zu fördern“ (Projektnummer 29) eingereicht.
Kurzbeschreibung
Nedlitz möchte die Historie der Region erlebbar machen und lässt die Gemeinschaft mit vielfältigen Angeboten aufblühen und teilhaben. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Projekt bereits in die engere Auswahl gekommen ist.
Und jetzt kommen Sie ins Spiel:
Vom 28.Oktober bis 13.November 2024 findet die diesjährige Online-Wahl im Demografie Portal des Landes Sachsen-Anhalt statt. Alle Bürger*innen können einmalig im Gesamtzeitraum für ihren Favoriten kostenfrei abstimmen.
Wie funktioniert das Abstimmen?
Landkreis Jerichower Land Institution
Heimatstube Nedlitz e. V.
Unser Projekt ist die Nummer 29 —müsst ihr suchen, bzw. bis dorthin runter scrollen.
29: Lebensfreude pflegen und Heimatverbundenheit fördern
Projektnummer: 29
Geben Sie hier Ihre Stimme ab!