Öffentliche Auslegung der Zielszenarien der kommunalen Wärmeplanung der Einheitsgemeinde Stadt Gommern

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Prüfschema Grundsteuer

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Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Sie haben wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen. 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->

ONLINEWAHLSCHEIN

Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 02.02.2025 versandt.

Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.

Ab dem 13.01.2025 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 19.02.2025 (12:00 Uhr).

Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt (Lieferung der Stimmzettel erfolgt nach dem 30.01.2025, wahrscheinlich nicht vor dem 06.02.2025), sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.  

Das Portal schließt am 19.02.2025 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 19.02.2025 (12:00 Uhr) bis 21.02.2025 (15:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.


Sperrmüllentsorgung jetzt online buchbar

Ab sofort kann die Sperrmüllabholung im Kreisgebiet online beantragt werden. Hierfür entwickelte die Kreisverwaltung gemeinsam mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbh (AJL) eine Onlineportal-Lösung, welche das bisher genutzte Postverfahren ersetzt und eine damit deutlich schnellere und komfortablere Terminreservierung ermöglicht.

Um eine Sperrmüllabholung anzumelden, muss lediglich auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.lkjl.de unter Bürgerservice die Dienstleistung „Sperrmüll entsorgen“ ausgewählt, das entsprechende Formular ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Anschließend wird zeitnah per Mail ein Termin durch die AJL zugesandt. Zudem kann Sperrmüll auch direkt an den Wertstoffhöfen selbst angeliefert werden. Hierfür ist momentan noch die Abgabe des ausgefüllten Formulars vor Ort erforderlich.

Noch bis zum 1. März 2025 besteht parallel die Möglichkeit, die bisherigen gedruckten Sperrmüllkarten für die Abholung einzureichen beziehungsweise ausgefüllt an den Wertstoffhöfen vorzulegen. Personen ohne Internetzugang können das Formular unter der Nummer 03921/ 949-7000 telefonisch anfordern oder im Kreishaus Genthin /Fachbereich Umwelt/ Sachgebiet Abfallwirtschaft (Brandenburger Straße 100) abholen.

Einmal pro Halbjahr ist die Entsorgung von maximal 5m³ Sperrmüll entweder durch Beauftragung der Abholung oder durch Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen gebührenfrei möglich, größere Mengen sind gebührenpflichtig. Alle Informationen zur Sperrmüllentsorgung sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.lkjl.de unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar.


Die Stadtverwaltung Gommern weitet ihren Online-Service aus

Den Wohnsitz online anmelden. Das ist ab dem 01. Januar 2025 in Gommern möglich. Dann kann der neue Wohnsitz bequem von zu Hause und anderen Orten aus angemeldet werden. Relevante Unterlagen kommen digital, lediglich der Aufkleber für den Personalausweis mit der neuen Adresse kommt per Post nach Hause. Die Nutzerinnen und Nutzer können zusätzlich auch die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises selbstständig über den Online‐Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der Gang zum Einwohnermeldeamt fällt weg, ist aber weiterhin möglich. Voraussetzung für die Wohnsitzanmeldung online ist die Nutzung der Online‐Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID‐Karte sowie ein BundID-Konto. 

Am einfachsten geht die Online‐Anmeldung mit einem NFC-fähigen Smartphone. Sie kann aber auch mit einem Karten-Lesegerät (Smartphone kann auch als Lesegerät mit Ladekabel genutzt werden) direkt am Computer erfolgen.

Zum An- und Ummelden nutzen Sie bitte folgenden Link https://www.wohnsitzanmeldung.de/