Bekanntmachung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht(§§ 47 a-f BlmSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde).
Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gommern befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Dies ist folgende Hauptverkehrsstraße in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, in den Ortschaften Menz und Wahlitz: B 184
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt lag in der Stadt Gommern vom 03.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 öffentlich aus.
In der Stadtratssitzung am 21.02.2024 wurde im öffentlichen Teil über die Einleitung der Erstellung eines Lärmaktionsplanes berichtet. In den betroffenen Ortschaften Menz und Wahlitz wurde am 23.01.24 und am 24.01 .24 in den Ortschaftsratssitzungen darüber berichtet.
Der Lärmaktionsplan soll Aussagen zu kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen beinhalten.
Es sollen folgende Festlegungen untersucht und festgesetzt werden:
Kurz- und mittelfristige Maßnahmen:
Maßnahmen an der Fahrbahn/ Minderung der Fahrbahngeräusche (Änderung Fahrbahnbelag)
Veränderung der verkehrsrechtlichen Gegebenheiten (z.B. Beschilderung)
Ausweisung ruhiger Gebiete innerhalb des Gemeindegebietes (bestehende Park- und Grünanlagen)
Langfristige Maßnahme:
Beurteilung der geplanten Ortsumgehung B184 n im Bereich der Ortschaften Menz und Wahlitz
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Gommern zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
Sie haben fortan die Möglichkeit bei der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, in 39245 Gommern, schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 22.03.2024 Vorschläge zu den benannten kurz- und mittelfristigen Maßnalm1ei1 zu unterbreiten sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgwertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.