Podcast Folge 4 - Gommern ist Heimat, Gommern ist Gemeinschaft und Zusammenhalt

Gommern ist Heimat, Gommern ist Gemeinschaft und Zusammenhalt - auch und gerade in den Vereinen. Hier wird zusammen jede Menge auf die Beine gestellt, die Geschichte der Einheitsgemeinde genauer unter die Lupe genommen - und Gommern ist auch eine gute Adresse für all die, die gern kreativ sind. Zu Gast in der vierten Podcastfolge sind Brunhilde Schmehl, Vorstandsvorsitzende der Kulturwerkstatt Gommern und Karin Gust, Vorsitzende des Heimatvereins Gommern.

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Kreisverwaltung erhält Förderung für Glasfaserausbau

Uebergabe Zuwendungsbescheide fürs GlasfaserausbauAm Montag, 17. November 2025 übergab Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt an Landrat Dr. Steffen Burchhardt drei Zuwendungsbescheide über insgesamt 34,7 Millionen Euro für den Ausbau des Glasfasernetzes im Kreisgebiet. Ziel der auch als „Graue Flecken“ bekannten Kampagne ist die Versorgung aller Haushalte mit einer Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Downloadbereich. Seit 2023 erfolgt im Kreisgebiet die Umsetzung des Programmes, damit bis voraussichtlich 2029 das gesamte Jerichower Land eine nahezu flächendeckende Glasfaserversorgung erhält. Dank der Unterstützung durch Bund und Land wird eine Förderquote von 100 Prozent erreicht, so dass die Maßnahme ohne Mehrkosten für die Kreisverwaltung umgesetzt werden kann.

„Mit der Förderung können nun im nächsten Schritt rund 3.100 Haushalte in den Einheitsgemeinden Elbe-Parey, Möckern, Gommern und Genthin einen direkten Zugang zum modernen Glasfasernetz erhalten. Die damit deutlich schnellere Internetverbindung ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen die Nutzung von zahlreichen datenintensiven Online-Anwendungen. Unser Ziel ist es, das alle Haushalte im Jerichower Land einen entsprechenden Glasfaseranschluss erhalten“, erklärt Landrat Dr. Burchhardt. Aktuell verfügen 23 % aller Haushalte im Kreisgebiet über einen Anschluss an das Glasfasernetz.

Um die Anzahl der förderfähigen Adressen und beteiligten Gemeinden zu ermitteln, wurde über das Förderportal des Bundes ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis werden 9.405 von 34.675 Adresspunkte im Landkreis als förderfähig eingestuft. Daneben erfolgt zusätzlich in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Diese erschließen eigenständig und auf eigene Kosten für sich wirtschaftlich rentable Gebiete. Zuletzt startete das Unternehmen MDDSL GmbH den Ausbau in der Stadt Loburg, wo Ende 2027 mit Abschluss der Arbeiten 641 Haushalte in Loburg über einen Zugang zum Glasfasernetz verfügen sollen.

Der mit der Zuwendung durchgeführte Ausbau des Glasfasernetzes im Kreisgebiet erfolgt nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dabei erhält das ausführende Telekommunikationsunternehmen eine finanzielle Förderung für den Aufbau und Betrieb der Infrastruktur. Damit können Glasfaseranschlüsse auch in jenen Gebieten umgesetzt werden, in denen sich der eigenwirtschaftliche Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen finanziell nicht rechnen würde. Dieses Modell fand auch bei der ersten Ausbaustufe „Weiße Flecken“ Anwendung, bei der im Jerichower Land der Breitbandausbau mit einer Geschwindigkeit bis 50 Mit/s flächendeckend umgesetzt wurde.


Aufstallungspflicht für Geflügel

Ab Donnerstag, 30. Oktober 2025 gilt im Landkreis Jerichower Land eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 21/2025 vom 29. Oktober 2025 bekannt gemacht. Die Verfügung erfolgt zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hat.

Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten. Erkranktes oder verendetes Geflügel ist unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen. Ferner sind unbedingt Schutz- und Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu beachten. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest neben der Allgemeinverfügung auch Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern abrufbar.

Sollten Bürgerinnen und Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten können Funde auch über die Leitstelle Jerichower Land unter 03921/72650 gemeldet werden. Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.


Betrugsversuch per Mail in der Einheitsgemeinde Gommern

Derzeit kursieren im Gebiet der Einheitsgemeinde Gommern E-Mails, welche auf eine angebliche Zusammenarbeit zwischen der Stadt Gommern und einem Inkassobüro hinweisen.

Darin werden die Empfänger zur Zahlung von scheinbar noch offenen Gebühren aufgefordert. Des Weiteren wird den Betroffenen ein 50 %iger Nachlass angeboten, wenn sie a) bestätigen, dass die Angelegenheit sie betrifft und b) die Bereitschaft zur einvernehmlichen Regelung erklären.

Um die Angelegenheit schnellstmöglich klären zu können, wird hier ein möglichst unbürokratisches Verfahren angeboten.

Dies entspricht jedoch in keiner Weise der Richtigkeit.

Die Stadt Gommern stellt klar, dass diese E-Mail ein Betrugsversuch ist. Offene Forderungen oder Verfahren werden von der Finanzverwaltung der Stadt Gommern selbst vollstreckt.

In keinem Fall sollten Betroffene Zahlungen tätigen oder Links bzw. Anlagen öffnen.

Die Empfänger solcher E-Mails werden gebeten, sich entweder direkt an das Ordnungsamt der Stadt Gommern (039200 778956) oder an das Polizeirevier Jerichower Land zu wenden.


Bundesweiter Warntag 2025

Am Donnertag, den 11.09.2025 findet der bundesweite Warntag statt.

Am gemeinsamen Aktionstag vom Bund und Ländern soll die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittelins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

Hierzu wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.

Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.

Parallel dazu werden die Sirenen in unserem Stadtgebiet ausgelöst. Diese Sirenen geben einen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton von sich, um die Warnung akustisch zu unterstützen.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über dieselben Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Die Sirenen werden ebenfalls zur Entwarnung eingesetzt, und es ertönt ein einminütiger durchgehender Heulton.

Eine Entwarnung in Cell Broadcast erfolgt nicht.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, diesen Probealarm ernst zu nehmen und die Gelegenheit zu nutzen, sich mit den Warnprozessen und -mitteln vertraut zu machen.