Auslegung der Wertermittlungsergebnisse Ladung zum Anhörungstermin
Im Bodenordnungsverfahren Zeppernick-Brietzke werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 58 Absatz 1 und § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Einsichtnahme und Unterrichtung für die Beteiligten ausgelegt.
Die Auslegung der Wertermittlungsergebnisse soll den Teilnehmern ermöglichen, sich eingehend aus den Unterlagen (Bodenwertkarte, Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungsnachweise) zu unterrichten.
Während des Anhörungstermins stehen Bedienstete des Ingenieurbüros Hartmann als geeignete Stelle und der Flurneuordnungsbehörde für die Erläuterung der Wertermittlung zur Verfügung. Einwendungen können schriftlich oder mündlich bis zum Ende der Auslegungsfrist sowie im Anhörungstermin vorgebracht werden. Begründete Einwendungen führen zu einer Veränderung der Wertermittlung.
Versäumt ein Teilnehmer den nachstehenden Anhörungstermin oder teilt er dem ALFF Altmark seine Hinweise oder Einwendungen nicht bis zum 29.04.2026 mit, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis einverstanden ist.
Die Unterlagen der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
vom 15.04. – 28.04.2026
im Büro Hartmann + Partner, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Ankerstraße 15 in 39124 Magdeburg und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in 39576 Stendal, Akazienweg 25 aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Der Anhörungstermin findet
am Mittwoch, den 29.04.2026, von 10:00 – 12:00 und von 13:00 – 18:00 Uhr
im Bürgerhaus am Sportplatz, Loburger Str., 39279 Zeppernick
statt.
Die Teilnehmer können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vorlage einer Vollmacht ist notwendig.
Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Am Montag, den 30.03.2026 finden Arbeiten an der Telefonanlage der Stadtverwaltung Gommern statt. Diese Arbeiten können zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung führen.
Bürger-Umfrage zum Radverkehr gestartet
Die Kreisverwaltung ruft die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dazu auf, vom 18. März bis 18. April 2026 an einer Online-Umfrage zum Radverkehr teilzunehmen und ihre Erfahrungen sowie Ideen zur Radinfrastruktur im Jerichower Land einzubringen. „Wir wollen bei der Erarbeitung des neuen Radwegekonzeptes auch die unterschiedlichen Bedürfnisse beispielsweise von Schülern, Berufspendlern, Radtouristen und Senioren berücksichtigen. Die Umfrage ermöglicht uns eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit, von der wir uns wertvolle Impulse versprechen. Darum hoffen wir, dass viele Einwohner mitmachen und die Chance nutzen, mitzugestalten“, erklärt Beigeordneter Stefan Dreßler.
Die Umfrage ist auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1003192 verfügbar und dauert etwa 15 Minuten. Neben dem Fragebogen finden die Teilnehmer auch eine interaktive Karte, auf der konkrete Problemstellen und Verbesserungsvorschläge für den Radverkehr markiert werden können.
Zur Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur im Jerichower Landes erarbeitet der Landkreis aktuell eine umfassende Bestands- und Planungsbasis. Diese soll die Voraussetzung für ein sicheres und gepflegtes Radwegenetz im Berufs-, Alltags- und Tourismusverkehr schaffen. Hierbei werden unter anderem Siedlungsschwerpunkte identifiziert, Netzlücken und notwendige Qualitätsverbesserungen ermittelt sowie mögliche Routenanpassungen und Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr geprüft.
Das Vorhaben wird durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Rahmen der Förderung zur nachhaltigen, multimodalen Mobilität unterstützt. Die Finanzierung in Höhe von 100.000 Euro wird zu 90 % gefördert, wobei 60 % von der Europäischen Union kofinanziert und 30 % vom Land Sachsen-Anhalt übernommen werden. Mit dem Programm soll der Wandel zu einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur aktiv gestaltet und vielfältige Mobilitätslösungen gefördert werden.
Öffnung Grünabfallsammelplätze ab 03. März 2026
In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 03. März bis 28. November 2026 die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet.
Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:
Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 03. März 2026
Dienstag 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr
Leitzkau, Loburger Weg, ab 03. März 2026
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr
Am Wertstoffhof in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern
März bis Oktober
Dienstag und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr
November bis Februar
Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr
Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).
Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 22.03.2026
Am 22.03.2026 findet die Bürgermeisterwahl statt. In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->
Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 28.02.2026 versandt.
Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.
Ab dem 09.02.2026 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 17.03.2026 (12:00 Uhr).
Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.
Das Portal schließt am 17.03.2026 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 17.03.2026 (12:00 Uhr) bis 20.03.2026 (18:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.