Umtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl.: Vorderseite, Feld 4b).

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss ca. 6 Monate vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung unter den Rufnummern 03921/ 949-3663, 3654, oder 3657 erforderlich. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Bei einem Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

Geburtsjahr

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

Bei einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (vgl. Vorderseite, Feld 4b):

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.


Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt/Bürgerservice der Stadt Gommern

Wartezeiten bequem mit wenigen Klicks vermeiden

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern bietet ab dem 03.02.2021zusätzlich zur bisherigen telefonischen Terminvergabe eine Online-Terminvergabe an.
Aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit der Verbreitung des COVID19-Virus sind Kontakte für alle Anliegen in diesen Bereichen ausschließlich mit einem Termin möglich.
Diesen können Sie schnell und einfach unter www.gommern.de über den Terminbuchungsbutton rechts auswählen und sparen am Ende auch Wartezeit im Amt. Über die Auswahl der Leistung gelangen Sie zum freien Termin. Nach Eingabe des vollständigen Namens einer E-Mail-Adresse und einem Passwort erhalten Sie umgehend eine Terminbestätigung per E-Mail.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihres Termins über die vorzulegenden Unterlagen.

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Terminvergabe!


Grünabfallsammelplatz in der Ortschaft Leitzkau

Der Grünabfallsammelplatz in der Ortschaft Leitzkau öffnet am Sonnabend, den 16. Januar 2021 von 09.00 bis 12.00 Uhr nur zur Annahme der Weihnachtsbäume.


Absage Christvespern im Kirchspiel Biederitz

Der Sondersitzung des Gemeindekirchenrats folgt die Absage. Die für den 24. Dezember geplanten Christvespern unter freiem Himmel im Kirchspiel Biederitz finden wegen der stetig steigenden Infektionszahlen nicht statt.
Dabei hat es sich der Gemeindekirchenrat nicht leicht gemacht. Aber die Verantwortung für die vielen zu erwartenden Besucher gaben den Ausschlag. „Weihnachten fällt nicht aus, aber wir feiern es in diesem Jahr anders“, ist das Motto im Kirchspiel Biederitz, zu dem die Ortschaften Biederitz, Gübs, Königsborn, Menz, Nedlitz, Wahlitz und Woltersdorf gehören.
Am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag laden offene Türen zur Besinnung und zum stillen Gebet in die weihnachtlich geschmückten Kirchen ein. Örtliche Aushänge informieren über die Öffnungszeiten. Heilig Abend läuten in den Kirchen des Kirchspiels um 19.00 Uhr die Glocken. Sie laden zum stillen Gebet, zum Singen eines Weihnachtsliedes, z. B. „O du fröhliche“, zum Gebet und zum Entzünden einer Kerze zu Hause ein. So sind wir zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten gemeinsam verbunden.
Am 1. Feiertag, den 25.12.2020, feiern wir in der Kirche Biederitz zwei Gottesdienste: 10.00 Uhr und 11.15 Uhr. Da die Besucherzahl wegen der Hygieneschutzmaßnahmen begrenzt ist, sind Anmeldungen erforderlich. Anmeldungen bitte am Dienstag, 22.12.2020, 8 – 15 Uhr über Telefon 039292 2246.

Das Evangelische Pfarramt Biederitz


Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Jerichower Land

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