Wolfsbeauftragter des Landkreises Jerichower Land
Der Landkreis Jerichower Land beruft ab sofort einen Wolfsbeauftragten für das Territorium des Landkreises.
Neben der zuständigen Stelle der Referenzstelle Wolfsschutz des Landes Sachsen-Anhalt wird der Landkreis einen eigenen, speziell zur Wolfsthematik geschulten Mitarbeiter, einsetzen.
Zu den Aufgaben dieses Beauftragten der Kreisverwaltung gehört vor allem das Wolfs-Monitoring, also Sichtungen und Risse zu erfassen, zu bewerten, einzuordnen und zu einer Datenbank aufzuarbeiten.
Im Rahmen einer aufklärenden Öffentlichkeitsarbeit geht er Hinweisen und Spuren nach und fungiert als Berater und Ansprechpartner für Betroffene und für Informationssuchende.
Schwerpunkt der Arbeit wird die Beurteilung möglicher Wolfsrisse von Nutztieren sein, um Entschädigungsansprüche betroffener Halter festzustellen.
Der Wolfsbeauftragte des Landkreises Jerichower Land - Untere Naturschutzbehörde (Herr Bich) - ist unter den 03921 949 7304 und/oder unter der Handy Nr. 0173 8757128 zu erreichen.
Auf Grund einiger Bürgernachfragen möchten wir die wichtigsten Fragen auf diesem Wege beantworten.
Welchen gesetzlichen Schutzstatus genießt der Wolf?
Der Wolf ist keine jagdbare Wildart. Er ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus.
Sind Wölfe für Menschen gefährlich?
Gesunde Wölfe, die nicht provoziert oder angefüttert werden und dadurch ihre Scheu verlieren, stellen für den Menschen in der Regel keine Gefahr dar. In den letzten 15 Jahren - seitdem es Wölfe wieder in Deutschland gibt - hat es keine bestätigte Situation gegeben, bei der sich Wölfe aggressiv gegenüber Menschen verhalten haben. In vielen europäischen Staaten haben Menschen und Wölfe immer in der gleichen Region gelebt. Trotz aller Vorsicht: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es in der Natur ebenso wenig wie beim Zusammenleben mit Haustieren. Der Wald wird durch die Rückkehr des Wolfes nicht gefährlicher. Von Wildschweinen beispielsweise geht durch ihre Wehrhaftigkeit und große Anzahl eine größere Gefahr aus.
Was muss man beachten, wenn man sich in der freien Natur aufhält?
Wichtig ist es, die Grundregeln im Zusammenleben mit Wildtieren zu beachten: respektvollen Abstand einhalten, kein Nachlaufen hinter Tieren, Jungtiere nie anfassen oder aufnehmen, kein Aufsuchen von Bauten oder Wurfhöhlen, niemals Tiere füttern. Diese Regeln gelten ebenso für den Umgang mit anderen Tieren wie Fuchs und Wildschwein, die wehrhaft sind und fast überall in unseren Wäldern leben. Wenn Sie einem Wolf begegnen, beobachten Sie das Tier ruhig. Wenn Sie sich unwohl fühlen, richten Sie sich auf und machen sich groß. Lautes Rufen oder Klatschen kann den Wolf vertreiben. Ziehen sie sich langsam zurück und melden Ihre Beobachtung an den zuständigen Wolfsbeauftragten. Er sammelt Hinweise auf Wölfe und informiert auch über sie.
Was muss ich beachten, wenn ich mit meinem Hund durch ein Wolfsrevier laufe?
Der Hund sollte sich stets nah am Menschen aufhalten, da er vom Wolf als Eindringling wahrgenommen werden kann. Trifft der Hund auf einen Wolf, wird er womöglich angegriffen oder verjagt. Das Beste ist es deshalb, seinen Hund in Wolfsgebieten anzuleinen.