2. Stufe der EU-Lärmkartierung gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

Lärmkartierung – Ergebnis und Information an die Öffentlichkeit

Die Stadt Gommern hatte mit Beschluss des Stadtrates eine Lärmkartierung veranlasst, die auch im Internet bekannt gemacht wurde und einzusehen ist.

Betroffen ist die B 184, dort die Ortschaften Menz und Wahlitz.

Da der Baulastträger dieser Bundesstraße der Bund ist und die Stadt keinen Einfluss auf bauliche oder verkehrsrechtliche Änderungen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder Einbau eines Flüsterasphalts hat, sind solche Maßnahmen nicht von der Gemeinde umsetzbar und brauchen bei der begrenzten Bürgerbetroffenheit in einer Planung, die die Stadt auch noch finanziell belasten würde, dargestellt werden.

Die Bürger konnten in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss vom Straßenbau-lastträger für den Einbau von Schallschutzfenster beantragen, was in den Ort-schaften auch von sehr vielen Bürgern umgesetzt wurde. Ebenfalls hatte der Bau-lastträger bereits die Deckschicht erneuert. Mehr Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind nicht möglich.

In südwestlicher Richtung der Ortschaften Menz und Wahlitz befindet sich ein ausgedehntes Waldgebiet, welches als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier haben die Bürger die Gelegenheit, diese ruhige Zone, die ca. 1-1,5 km von der Bundesstraße entfernt liegt, für einen Ausgleich zu nutzen.

Im Bundesverkehrswegeplan 2015 war die Ortsumgehung B 184 Wahlitz/ Menz im weiteren Bedarf aufgenommen. Im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hat die Stadt diese Ortsumgehung wieder unterstützt, dass sie aufgrund der Verkehrsbelastung aufgenommen werden soll. Die zuständige Landesstraßenbau-behörde hat das Ansinnen der Stadt unterstützt.

Der ausschlaggebende Punkt, keinen Lärmaktionsplan zu machen, ist jetzt, dass im Jahr 2018 mit der Planung für eine Ortsumgehung der B 184 nördlich der Ortschaften Menz und Wahlitz begonnen werden soll. Die Ortsumgehung befindet sich nun im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Die Dringlichkeit wurde von den zuständigen Behörden ebenfalls erkannt und nun so eingestuft.

Damit sind die Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Lärm ausgeschöpft und bereits in Arbeit. Die Umsetzung wird vom Baulastträger vorangetrieben und kommt damit zu dem positiven Ergebnis, die Lärmquelle in den betroffenen Ortschaften zu beseitigen.

Ergebnis: Ein Lärmaktionsplan wird aus vorgenannten Tatsachen nicht aufgestellt.

Lärmkarten und Bericht siehe https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe-der-eu-laermkartierung/


Aktueller Sachstand zum Breitbandausbau in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern

Ortschaft Wahlitz

Der Ausbau in Wahlitz beginnt im Frühjahr 2018 in der Bahnhofstraße, da sich hier die Übergabestelle der Leitung befindet. Von hier aus geht es durch den Ort. Die anliegenden Straßenzüge werden dabei dann Zug um Zug mit erschlossen. Die Anschlüsse werden bis ins Gebäude mit Glasfaser verlegt. Die Bürger können den Anschluss direkt bei MDCC buchen, dort gibt es auch Informationen über die Tarife und eventuelle Anschlusskosten. Der Abschluss der Arbeiten ist zum Ende des 3., Anfang des 4. Quartals 2018 geplant.

Geförderter Ausbaubereich in den Ortschaften Ladeburg, Leitzkau, Hohenlochau, Lübs, Dornburg, Vogelsang und der Stadt Gommern (ausgenommen das Wohngebiet Blaurock“)

Geplanter Baubeginn durch die Firma MDDSL für den geförderten Ausbau mit 50 Mbit in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern ist im 3. Quartal. Das Bauende ist für das 2./3. Quartal 2019 geplant. Ausgebaut werden die Stadt Gommern (ausgenommen das Wohngebiet „Blaurock“), sowie die Ortsteile Vogelsang, Dornburg, Lübs, Leitzkau, Hohenlochau und Ladeburg. Bevor der Ausbau beginnt wird es in den Orten eine Bürgerinformationsveranstaltung geben.
Die Termine dazu werden noch öffentlich bekanntgegeben.

Ausbau in der Ortschaft Nedlitz

Nedlitz wird ebenfalls ausgebaut. Dies wird aber nicht über die Fördermaßnahme geschehen, sondern über den Eigenausbau der MDDSL. Der Ausbau in Nedlitz soll ebenfalls im 3. Quartal beginnen und bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Auch hierzu wird es eine Bürgerinformationsveranstaltung geben und der Termin öffentlich bekannt gegeben.

Ausbau in der Ortschaft Prödel

Der Ausbau durch die Telekom in Prödel ist zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen. Hier sind dann bis zu 100 Mbit möglich. Die Bürger werden durch Flyer und Pressemitteilungen über die Buchbarkeit und Möglichkeiten der Anschlüsse Informiert.

Ausbau der Ortsteile nach Ablauf der Grundförderung

Die in der Grundförderung ausgebauten Ortsteile Menz, Pöthen, Karith, Vehlitz, Dannigkow, Kressow und das Wohngebiet „Blaurock“ werden nach Ablauf des Förderzeitraums, 2. Quartal 2018, mittels Vectoringzuschaltung im 2. Halbjahr hochgerüstet. Hier sind dann ebenfalls bis zu 100 Mbit möglich. Informationen und Termine dazu werden dann Zeitnah bekanntgegeben.

In Ladeburg wird durch die Telekom eine neue Mobilfunkantenne am vorhandenen Funkmast aufgebaut. Diese soll die Mobilfunkqualität verbessern.

Weitere Informationen, z.B. zu Tarifen und Anschlusskosten, finden Sie auf www.mdcc.de und www.mddsl.eu .

 

Videos zu den Informationsveranstaltungen zum Breitbandausbau in der Einheitsgemeinde Gommern

Stadt Gommern

Leitzkau


Änderung bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf (Hausschlachtungen)

Mit Wirkung vom 1. Jan. 2018 werden die Aufgaben der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung ausschließlich durch das amtliche Untersuchungspersonal des Landkreises Jerichower Land wahrgenommen. Eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Herrn Dr. Wetzel findet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr statt.

Demzufolge sind beabsichtigte Schlachtungen nur noch beim Landkreis Jerichower Land unter den folgenden Kontakten rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung, zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden.

  1. 03921 949-3911 (TÄ Frau Witte) oder
  2. 01705727480 (TÄ Frau Witte) oder
  3. 03921 949-3900 (Amt für Verbraucherschutz) oder
  4. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Fällen, in denen die Anmeldung per E-Mail oder Mailbox erfolgt, werden Untersuchungen erst nach Zusage/Bestätigung durch das SG Veterinärwesen vorgenommen.


Laub städtischer Straßenbäume - Entsorgungshinweise

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18.10.2017 die 4. Änderung der Satzung der Stadt Gommern über die Reinigung öffentlicher Straßen und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) beschlossen.
In dieser Änderungssatzung regelt die Stadt Gommern die Entsorgung von Laub der städtischen Bäume, welches die Anlieger zusammenfegen und in geeigneten Behältnissen (Säcke) bereitstellen.

Die Abholung des Laubes erfolgt durch den Bauhof der Stadt Gommern während des Herbstlaubfalles wie folgt:

Gommern montags bis mittwochs und in den Ortschaften montags bis dienstags.

Diesbezüglich sind durch die Anwohner die Behältnisse montags bis 8.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass später abgestellte Behältnisse sonst erst in der darauffolgenden Woche abgeholt werden. Es darf auch nicht zu Behinderungen von Fußgängern und Autofahrern kommen. Entleert werden auch nur Behältnisse, die das Laub der städtischen Straßenbäume beinhalten. Kontrollen behält sich die Stadt vor.


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Anbau des 2.Rettungsweges und Einbau eines Treppenlifts zum Bürgerraum/Versammlungsraum der Stadt Gommern im OG der FFW Nedlitz

Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt, Abschnitt 2, Teil B, Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategin (LEADER)

Vorhaben: „Anbau des 2.Rettungsweges und Einbau eines Treppenlifts zum Bürgerraum/Versammlungsraum der Stadt Gommern im OG der FFW Nedlitz “

In der Ortschaft Nedlitz, Hauptstraße 9a befindet sich die FFW. Im Obergeschoss gibt es einen Versammlungsraum incl. Büro, Küche und WC. Dieser Versammlungsraum wurde für die FFW errichtet, wird aber jetzt auch von den ortsansässigen Vereinen, der Verwaltung (Sitz des Ortsbürgermeisters, Versammlungsraum des Ortschaftsrates) als Wahllokal und von den Bürgern genutzt. Der Versammlungsraum ist Treffpunkt und Begegnungsstätte in der Ortschaft für Veranstaltungen (Versammlungen, Wahlen und Feierlichkeiten der FFW, der Vereine sowie für Rentnernachmittage).

Um das Miteinander der Generationen im ländlichen Raum sowie die dörfliche Gemeinschaft zu erhalten und zu unterstützen, ist es erforderlich die Nutzung des Versammlungsraumes zu optimieren, so das ältere Menschen diesen Raum auch weiterhin nutzen können. Mit der Bereitstellung des Versammlungsraumes werden in der Ortschaft Nedlitz Voraussetzungen für den Zusammenhalt der Generationen geschaffen.

Die älteren Bürger sind sehr daran interessiert, dass der Lift errichtet wird.
Unser Ziel ist es, dass die älteren Bürger möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Durch die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur durch den Anbau einer Außentreppe als 2.Rettungsweg und dem Einbau eines Treppenliftes wird die Nutzung und Erreichbarkeit des Versammlungsraumes, gewährleistet.
Mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten wird die öffentliche Daseinsfürsorge in der Ortschaft Nedlitz unterstützt.
Die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Versammlungsraumes zum Bürgerraum mit Einbau Lift und Anbau Außentreppe wurde am 05.02.2016 erteilt. Seit Anfang September 2017 liegt der Zuwendungsbescheid vor.
Mit der Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt, Abschnitt 2, Teil B, Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategin (LEADER) kann die Stadt Gommern diese Baumaßnahe durchführen.