Grundinstandsetzung der Klusbrücke Wahlitz 2017
Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der regionalen ländlichen entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014-2020)
Im Gebiet der Einheitsgemeinde Gommern in der Gemarkung Wahlitz befindet sich die Klusbrücke. Die Klusbrücke ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung. Die Klusbrücke ist das letzte erhaltene Bauwerk eines der ältesten Handelswege von Magdeburg nach Osten verlaufend und heute Bestandteil des Klusdamm-Radweges der von Magdeburg /Pechau nach Gommern/Wahlitz führt. Die Standsicherheit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben, das bedeutet, dass die Verkehrssicherheit, aber auch die Dauerhaftigkeit des Bestehens der Brücke gefährdet ist. Mit der Grundinstandsetzung wird der Erhalt einer denkmalgeschützten Bausubstanz gesichert, aber auch eine sichere Überfahrung/Übergang für Radfahrer/ Wanderer geschaffen. Die Wegverbindung Magdeburg/Pechau – Gommern/Wahlitz, die weiterführend in das Jerichower Land bzw. in die Region Schönebeck führt, kann mit der Brückensanierung aufrecht erhalten werden. Von Gommern aus erreicht man über Dornburg bzw. Pretzien wieder den Elberadweg.
Das Denkmal „Klusbrücke“ ist für die Stadt Gommern und Region Magdeburg ein einmaliges erhaltenswertes verkehrstechnisches Bauwerk (Naturstein-Wölbungsbrücke bestehend aus zwei steinernen Bögen). Als sehenswertes touristisches Ziel ist es in vielen Karten und Portalen erwähnt.
Die Stadt Gommern hat deshalb einen Antrag auf Zuwendung über die RELE-Richtlinie im April 2016 gestellt. Vorrausgegangen war, dass diese Maßnahme als LEADER-Maßnahme von der Mitgliederversammlung der Leadergruppe „Elbe-Saale“ in deren Prioritätenliste aufgenommen wurde.
Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt mit bis zu 75 v.H. der förderfähigen Kosten unterstützt.
Für die Sanierung wurde ein Instandsetzungskonzept erarbeitet, dazu wurden die Obere und Untere Denkmalbehörde beteiligt. Die Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde erteilt.
Erforderliche Arbeiten für die Widerherstellung der Klusbrücke sind z.B. die Erneuerung verformter und zerfallener Bereiche der Brüstungsmauer, eine Mauerwerksinstandsetzung des übrigen Bereiches, der Einbau einer Überschüttung mit einem Rad- und Gehwegbelag und der Bau einer Absturzsicherung (Geländer). Diese Arbeiten erfordern aber auch einige Vorarbeiten, wie das Freilegen und die Einrüstung des Bauwerkes bzw. die Begradigung einiger Abschnitte des hinführenden ländlichen Weges zwischen Wahlitz und der Klusbrücke, da die Baufahrzeuge bis an die Baustelle fahren müssen. Die Ausschreibung ist bereits 2016 erfolgt. Die Arbeiten werden durch die Firma Steinmetzbetrieb Meussling aus Pretzien ab März 2017 bis voraussichtlich zum Sommer 2017 ausgeführt.