Gründung des Vereins „Wirtschaftsjunioren Jerichower Land“
Im Jerichower Land haben sich kürzlich Jungunternehmer und Führungskräfte zusammengeschlossen und den Verein Wirtschaftsjunioren Jerichower Land gegründet. Sie sind alle unter 40 Jahre alt. Der Verein gehört den Wirtschaftsjunioren Deutschland an. Mehr als 10.000 Unternehmer sind dort bereits vernetzt. Über 210 regionale Kreise und elf Landesverbände gibt es im gesamten Bundesgebiet.
Die Wirtschaftsjunioren Jerichower Land wollen den Wirtschaftsstandort in der Region stärken. „Geplant ist es die Lücke, zwischen jungen und älteren Unternehmern zu schließen. Wir wollen, dass sich Unternehmen aus der Region miteinander vernetzen. Es soll ein starker Verbund untereinander, aber auch zu allen Nachbarlandkreisen entstehen. Wer dabei ist, dem stehen landesweite und sogar weltweite Netzwerke zur Verfügung.“ sagt Robert Pohlmann (34), der Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren im Jerichower Land.
Die Wirtschaftsjunioren engagieren sich vor allem zu gesellschaftsrelevanten Themen und setzen ihre Ideen mit verschiedenen Partnern der Region um. Weiterhin sind sie etwa auch Ansprechpartner für junge Erwachsene, die eine Führungsposition anstreben oder ein Start-Up gründen wollen.
Im Herbst ist die erste große Veranstaltung der Wirtschaftsjunioren JL geplant. Auch eine erste Aktion für die Region steht bereits. Weitere Infos dazu folgen.
Der frisch gegründete Verein sucht außerdem weitere Mitstreiter. Gesucht werden selbstständige Unternehmer oder Führungskräfte, die nicht älter als 40 Jahre sind. Wer Interesse am Ehrenamt mitbringt und regionale Projekt aktiv mitgestalten will, ist bei den Wirtschaftsjunioren genau richtig.
Informationen zu den Wirtschaftsjunioren JL gibt es auf der Facebookseite:
https://www.facebook.com/WJJerichowerLand/
Zu den Gründungsmitgliedern zählen Robert Pohlmann (34), Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren im JL, Sebastian Zeidler (34) stellvertretender Kreissprecher, Elisa Heinke (32) stellvertretende Kreissprecherin, Santa Zeidler (31) Schatzmeisterin, Marila Zielke-Jabs (34) Verantwortliche für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sebastian Hold, (36) Gründungsmitglied, Lars Bonitz (42) Fördermitglied
Anlage Foto: Der Vorstand der Wirtschaftsjunioren JL: Sebastian Zeidler, Santa Zeidler, Elisa Heinke, Marila Zielke-Jabs, Robert Pohlmann und Marcus Plättner (stellv. Landesvorsitzender WJ Sachsen-Anhalt) (v.l.n.r.)
Kontakt
Kreissprecher der WJ JL
Robert Pohlmann, Tel.: 0152-52 640 109
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Förderung von kleineren Städten und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
Maßnahme der Einheitsgemeinde Stadt Gommern: Neubau Anbau multifunktional nutzbarer Räumlichkeiten – Grundschule, Am Weinberg 7, Gommern
Mit Schreiben vom 21.11.2017 wurde der Stadt Gommern für das Programmjahr 2017 für die oben genannte Maßnahme der Bewilligungsbescheid zugestellt.
Am 12. Dezember 2017 erfolgte der symbolische 1. Spatenstich unter Mitwirkung des Staatssekretärs im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sebastian Putz, dem Bundestagsabgeordneten Manfred Behrens, dem Landtagsabgeordneten Dietmar Krause, dem Bürgermeister der Stadt Gommern Jens Hünerbein, Stadträten, dem am Bau beteiligten Planungsbüro bi GmbH, Geschäftsführer Matthias Hentze und Jens Libeau, der federführenden Baufirma A&Z Hochbau GmbH Gommern, Geschäftsführerin Heike Biegelmeier, und dem Schulleiter Ingo Isensee mit seiner Lehrerschaft sowie den 350 Grundschulkindern.
Der Staatssekretär hatte den Fördermittelbescheid in Vertretung des Ministers Thomas Webel an den Bürgermeister der Stadt Gommern überreicht. Ein Versprechen wurde damit ebenfalls übergeben, dass der Minister zur Einweihung persönlich dabei sein wird, da er leider zum Spatenstich kurzfristig verhindert war.
Der Fördermittelanteil für den Schulerweiterungsbau beträgt 233.333 Euro, davon trägt der Bund und das Land Sachsen-Anhalt je 1/3. Auch die Stadt Gommern beteiligt sich mit 1/3 an den Kosten. Insgesamt war diese Baumaßnahme mit 350.000 Euro geplant. Aufgrund von Preiserhöhungen und Nachforderungen, durch Auflagen in der Baugenehmigung, hat sich der Bau um 120.000 Euro erhöht, auch dafür wurden noch einmal Fördermittel im Programmjahr 2018 in Höhe von 80.000 Euro beantragt.
Der Erweiterungsbau umfasst zwei multifunktionale Räumlichkeiten mit einer Nutzfläche von 114 m², einen Lehrmittelraum und Toiletten für Mädchen und Jungen. Es wurden 8 Baulose ausgeschrieben. Betreut werden die Arbeiten von dem Bauplanungs- und Ingenieurbüro GmbH aus Gommern sowie dem Planungsbüro für Haustechnik G. Kühne aus Schönebeck und dem Elektroplanungsbüro EHS aus Gommern. Die Sicherheitskoordinierung wurde vom Ing.-Büro Jödicke aus Dodendorf übernommen. Die Angebote der Schule, auch mit verschiedenen Arbeitsgemeinschaften, können dann mit den neuen Räumlichkeiten noch erweitert und verbessert werden. Auch für andere Veranstaltungen stehen die Räumlichkeiten offen und können multifunktional genutzt werden.
Im August 2018 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wird die Einweihung der Räumlichkeiten hoffentlich mit dem Minister, dem Bürgermeister, mit den Schülern und Lehrern der Grundschule, den Vertretern des Stadtrates der Stadt Gommern sowie allen am Bau Beteiligten Firmen erfolgen.
Kontrollsäulen sind keine „Geschwindigkeitsblitzer“
Berlin, 06.07.2018 - Bei den Kontrollsäulen für die Lkw-Maut handelt es sich um bundesweit 621 stationäre Einrichtungen, die ausschließlich Kontroll- und keine Mauterhebungsfunktionen haben. Die Kontrollsäulen dienen nicht der Geschwindigkeitsüberwachung. Verkehrsteilnehmer können die Kontrollsäulen von „Blitzersäulen“ für die Geschwindigkeitsüberwachung dadurch unterscheiden, dass sie nicht nur blau lackiert, sondern auch fast vier Meter hoch sind.
Die Kontrollsäulen ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr. Die Säulen überprüfen, ob Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Maut korrekt bezahlen. Sie kontrollieren während der Vorbeifahrt eines Fahrzeugs, ob dieses mautpflichtig ist und ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Ist letzteres der Fall, werden die Kontrolldaten in Bruchteilen von Sekunden gelöscht. Nur im Verdachtsfall werden die Daten an die Kontrollzentrale zur weiteren Prüfung übermittelt. Für die Kontrolle von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken auf den Autobahnen.
Kontrollbrücken wie auf den Autobahnen werden an Bundesstraßen nicht errichtet. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die Kontrollbrücken. Mit ihnen werden die Mautkontrollen im fließenden Verkehr durchgeführt, ohne dass Lastwagen angehalten werden müssen. Schlank und blau lackiert fügen sie sich in das Landschaftsbild der Bundesstraßen ein. Bauliche Eingriffe in die Natur beschränken sich so auf ein Minimum.
Mautpflicht besteht in Deutschland auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Weitere Informationen unter www.toll-collect.de
Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den Maßgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV zum Antrag der Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage in 39245 Gommern, Landkreis Jerichower Land
Die Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster beantragte beim zuständigen Landesverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage
hier: Erhöhung Input auf 70.500 t/a (193,2 t/d), Einsatz von HTK und Rindermist, Erhöhung Biogaserzeugung auf 18,4 Mill. Nm³/a, Vergrößerung Fahrsiloanlage, Errichtung einer zusätzlichen Gasaufbereitungsanlage
2. Stufe der EU-Lärmkartierung gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Lärmkartierung – Ergebnis und Information an die Öffentlichkeit
Die Stadt Gommern hatte mit Beschluss des Stadtrates eine Lärmkartierung veranlasst, die auch im Internet bekannt gemacht wurde und einzusehen ist.
Betroffen ist die B 184, dort die Ortschaften Menz und Wahlitz.
Da der Baulastträger dieser Bundesstraße der Bund ist und die Stadt keinen Einfluss auf bauliche oder verkehrsrechtliche Änderungen wie Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder Einbau eines Flüsterasphalts hat, sind solche Maßnahmen nicht von der Gemeinde umsetzbar und brauchen bei der begrenzten Bürgerbetroffenheit in einer Planung, die die Stadt auch noch finanziell belasten würde, dargestellt werden.
Die Bürger konnten in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss vom Straßenbau-lastträger für den Einbau von Schallschutzfenster beantragen, was in den Ort-schaften auch von sehr vielen Bürgern umgesetzt wurde. Ebenfalls hatte der Bau-lastträger bereits die Deckschicht erneuert. Mehr Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind nicht möglich.
In südwestlicher Richtung der Ortschaften Menz und Wahlitz befindet sich ein ausgedehntes Waldgebiet, welches als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier haben die Bürger die Gelegenheit, diese ruhige Zone, die ca. 1-1,5 km von der Bundesstraße entfernt liegt, für einen Ausgleich zu nutzen.
Im Bundesverkehrswegeplan 2015 war die Ortsumgehung B 184 Wahlitz/ Menz im weiteren Bedarf aufgenommen. Im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan 2030 hat die Stadt diese Ortsumgehung wieder unterstützt, dass sie aufgrund der Verkehrsbelastung aufgenommen werden soll. Die zuständige Landesstraßenbau-behörde hat das Ansinnen der Stadt unterstützt.
Der ausschlaggebende Punkt, keinen Lärmaktionsplan zu machen, ist jetzt, dass im Jahr 2018 mit der Planung für eine Ortsumgehung der B 184 nördlich der Ortschaften Menz und Wahlitz begonnen werden soll. Die Ortsumgehung befindet sich nun im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Die Dringlichkeit wurde von den zuständigen Behörden ebenfalls erkannt und nun so eingestuft.
Damit sind die Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Lärm ausgeschöpft und bereits in Arbeit. Die Umsetzung wird vom Baulastträger vorangetrieben und kommt damit zu dem positiven Ergebnis, die Lärmquelle in den betroffenen Ortschaften zu beseitigen.
Ergebnis: Ein Lärmaktionsplan wird aus vorgenannten Tatsachen nicht aufgestellt.
Lärmkarten und Bericht siehe https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe-der-eu-laermkartierung/