Bürgermeisterwahl 2026


Stellenausschreibung - Bürgermeisterin/Bürgermeister

Öffentliche Wahlbekanntmachung Stellenausschreibung zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Gommern

In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern ist zum 01. Juli 2026 die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stadt Gommern ist eine Einheitsgemeinde mit 11 Ortschaften und 10.090 Einwohnern (STALA Stand 12/2024).

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird gemäß § 61 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von 7 Jahren gewählt und wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt. Das Amt ist nach Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KomBesVO LSA) in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7 der KomBesVO LSA gewährt.

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet am 22. März 2026, eine eventuell erforderliche Stichwahl am 12. April 2026 statt.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Mit der Bewerbung haben Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gemäß § 38 a Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben (Anlage 8 b zu § 38 a KWO LSA).

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Nach § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; § 21 Abs. 9 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Reglung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für die Bewerberinnen und Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach § 30 Abs. 3 KWG LSA befreit. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird hingewiesen.

Die Bewerbungen sind schriftlich unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Beruf oder Stand und Anschrift der Hauptwohnung mit der Kennzeichnung – Bürgermeisterwahl 2026 - an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Gommern
Wahlleiter
Platz des Friedens 10
39245 Gommern

Die schriftliche Einreichung der Bewerbung erfordert nach § 126 BGB die eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen oder eine notarielle Beurkundung.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach Bekanntgabe der Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 13. Januar 2026, 18.00 Uhr. Eine Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden.

Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Wahlausschuss. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Alle amtlichen Formblätter, insbesondere die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften, werden kostenfrei während der Dienststunden durch das Haupt- und Ordnungsamt zur Verfügung gestellt.


Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern

Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gibt der Wahlleiter der Einheitsgemeinde Stadt Gommern bekannt, dass der Stadtrat der Stadt Gommern mit Beschluss Nr. 0107/2025 in seiner Sitzung am 17. September 2025 beschlossen hat, gemäß §§ 61 Abs. 1 und 63 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 Abs. 2 und 3 KWG LSA die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Einheitsgemeinde Stadt Gommern,

am Sonntag, dem 22. März 2026
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden zu lassen.

Erreicht dabei kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (§ 30 Absatz 8 KWG LSA), wird

am Sonntag, den 12. April 2026 eine Stichwahl
 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

(§ 30a Absatz 1 KWG LSA) zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchgeführt.


Öffentliche Bekanntmachung Bürgermeisterwahl am 22. März 2026

Aufforderung an die im Gemeindegebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer in die Wahlvorstände und als Beisitzer zur Bildung des Wahlausschusses.

Die in der Stadt Gommern und in den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Prödel und Lübs vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 KWG LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 KWO LSA aufgefordert,

bis zum 15. Oktober 2025

Wahlberechtigte aus dem Wahlgebiet der Stadt Gommern als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses und als Beisitzer der Wahlvorstände für die Bürgermeisterwahl vorzuschlagen.

Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 22. März 2026, eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 12. April 2026, in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr, statt.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und bis zu 6 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern. Die Beisitzer des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Dem Wahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Leitung der Wahl sowie die Feststellung und Nachprüfung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet.

Des Weiteren ist für jeden Wahlbezirk (Wahllokal) ein Wahlvorstand zu berufen. Jeder Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und 8 Beisitzern.

Der Wahlleiter beruft nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlausschuss, sowie den Vorsitzenden und die Beisitzer der Wahlvorstände.

Die Vorschläge sind bis zum 15.10.2025 beim Wahlleiter in der Stadtverwaltung Gommern, Walther-Rathenau-Str. 4, schriftlich einzureichen. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht Beisitzer bzw. Stellvertreter in den Wahlvorständen bzw. im Wahlausschuss sein.

Nach Ablauf der o. g. Frist werden gem. § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Beisitzer für die Wahlvorstände unverzüglich berufen.

Auf die Regelungen der §§ 13 Absätze 1 bis 3; 9 Abs. 1 a und 10 Abs. 1 a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hingewiesen.


Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 Berufung des Wahlleiters und seine Stellvertreterin

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 17. September 2025 gem. § 3 Absatz 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der Fassung vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338,435) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) den Wahlleiter und dessen Stellvertreterin für die Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 berufen.
Die Namen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Wahlleiter:
Herrn Arne Haberland
Platz des Friedens 10
39245 Gommern

stellvertretende Wahlleiterin:
Frau Martina Salomon
Platz des Friedens 10
39245 Gommern