Bürgermeisterwahl 2026
Öffentliche Bekanntmachung Bürgermeisterwahl am 22. März 2026
Aufforderung an die im Gemeindegebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer in die Wahlvorstände und als Beisitzer zur Bildung des Wahlausschusses.
Die in der Stadt Gommern und in den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Prödel und Lübs vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 KWG LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 KWO LSA aufgefordert,
bis zum 15. Oktober 2025
Wahlberechtigte aus dem Wahlgebiet der Stadt Gommern als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses und als Beisitzer der Wahlvorstände für die Bürgermeisterwahl vorzuschlagen.
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 22. März 2026, eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 12. April 2026, in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr, statt.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und bis zu 6 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern. Die Beisitzer des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Dem Wahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Leitung der Wahl sowie die Feststellung und Nachprüfung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet.
Des Weiteren ist für jeden Wahlbezirk (Wahllokal) ein Wahlvorstand zu berufen. Jeder Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und 8 Beisitzern.
Der Wahlleiter beruft nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlausschuss, sowie den Vorsitzenden und die Beisitzer der Wahlvorstände.
Die Vorschläge sind bis zum 15.10.2025 beim Wahlleiter in der Stadtverwaltung Gommern, Walther-Rathenau-Str. 4, schriftlich einzureichen. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht Beisitzer bzw. Stellvertreter in den Wahlvorständen bzw. im Wahlausschuss sein.
Nach Ablauf der o. g. Frist werden gem. § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Beisitzer für die Wahlvorstände unverzüglich berufen.
Auf die Regelungen der §§ 13 Absätze 1 bis 3; 9 Abs. 1 a und 10 Abs. 1 a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hingewiesen.
Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 Berufung des Wahlleiters und seine Stellvertreterin
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 17. September 2025 gem. § 3 Absatz 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der Fassung vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338,435) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) den Wahlleiter und dessen Stellvertreterin für die Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 berufen.
Die Namen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Wahlleiter:
Herrn Arne Haberland
Platz des Friedens 10
39245 Gommern
stellvertretende Wahlleiterin:
Frau Martina Salomon
Platz des Friedens 10
39245 Gommern