Bürgermeisterwahl 2026
Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Bürgermeisterwahl am 22.03.2026
Am 22.03.2026 findet die Bürgermeisterwahl statt. In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Stadt Gommern zu beantragen.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung -->
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=15086055&wahltyp=
Ihre Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 28.02.2026 versandt.
Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.
Ab dem 09.02.2026 (00:00 Uhr) ist das Online-Portal für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 17.03.2026 (12:00 Uhr).
Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.
Das Portal schließt am 17.03.2026 um 12:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl nicht gewährleistet werden kann. Vom 17.03.2026 (12:00 Uhr) bis 20.03.2026 (18:00 Uhr) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen aber dennoch vor Ort im Einwohnermeldeamt der Stadt Gommern abholen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039200/7789-68 o. 70 zur Verfügung.
Bewerbervorstellung -
Bürgermeisterwahl in der Stadt Gommern am 22. März 2026
Der Wahlausschuss der Stadt Gommern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 den Beschluss zur Zulassung der Bewerber, Herrn Jens Hünerbein und Herrn Phillipp-Anders Rau, gefasst.
Entsprechend § 63 Abs. 2 KVG LSA ist den zugelassenen Bewerbern, die Gelegenheit zu geben, sich in mindestens einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Die Veranstaltung zur öffentlichen Bewerbervorstellung der Kandidaten der Bürgermeisterwahl findet
am 12. März 2026 um 18.00 Uhr,
in der Versammlungsstätte am Volkshaus,
Fuchsbergstraße 5 in Gommern statt.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Volksstimme geleitet. Die Kandidaten, in alphabetischer Reihenfolge, erhalten zunächst eine Redezeit von je 15 Minuten. Die Zeit kann ausgeschöpft werden; muss es jedoch nicht. Im Anschluss daran folgt eine Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger. Dies wird durch die Redakteure der Volksstimme moderiert. Eine Diskussion zwischen Fragesteller und Bewerber bzw. zwischen den Bewerbern ist nicht gestattet.
Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (207.05 kB)
Bekanntmachung Zulassung Bewerber 2026 (186.02 kB)
Wahlbekanntmachung Dauer und Zeit (269.94 kB)
Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern
Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gibt der Wahlleiter der Einheitsgemeinde Stadt Gommern bekannt, dass der Stadtrat der Stadt Gommern mit Beschluss Nr. 0107/2025 in seiner Sitzung am 17. September 2025 beschlossen hat, gemäß §§ 61 Abs. 1 und 63 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 Abs. 2 und 3 KWG LSA die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Einheitsgemeinde Stadt Gommern,
am Sonntag, dem 22. März 2026
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden zu lassen.
Erreicht dabei kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (§ 30 Absatz 8 KWG LSA), wird
am Sonntag, den 12. April 2026 eine Stichwahl
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(§ 30a Absatz 1 KWG LSA) zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchgeführt.
Öffentliche Bekanntmachung Bürgermeisterwahl am 22. März 2026
Aufforderung an die im Gemeindegebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer in die Wahlvorstände und als Beisitzer zur Bildung des Wahlausschusses.
Die in der Stadt Gommern und in den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Prödel und Lübs vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 KWG LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 KWO LSA aufgefordert,
bis zum 15. Oktober 2025
Wahlberechtigte aus dem Wahlgebiet der Stadt Gommern als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses und als Beisitzer der Wahlvorstände für die Bürgermeisterwahl vorzuschlagen.
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 22. März 2026, eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 12. April 2026, in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr, statt.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und bis zu 6 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern. Die Beisitzer des Wahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Dem Wahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Leitung der Wahl sowie die Feststellung und Nachprüfung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet.
Des Weiteren ist für jeden Wahlbezirk (Wahllokal) ein Wahlvorstand zu berufen. Jeder Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und 8 Beisitzern.
Der Wahlleiter beruft nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlausschuss, sowie den Vorsitzenden und die Beisitzer der Wahlvorstände.
Die Vorschläge sind bis zum 15.10.2025 beim Wahlleiter in der Stadtverwaltung Gommern, Walther-Rathenau-Str. 4, schriftlich einzureichen. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht Beisitzer bzw. Stellvertreter in den Wahlvorständen bzw. im Wahlausschuss sein.
Nach Ablauf der o. g. Frist werden gem. § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Beisitzer für die Wahlvorstände unverzüglich berufen.
Auf die Regelungen der §§ 13 Absätze 1 bis 3; 9 Abs. 1 a und 10 Abs. 1 a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hingewiesen.
Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 Berufung des Wahlleiters und seine Stellvertreterin
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 17. September 2025 gem. § 3 Absatz 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der Fassung vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338,435) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) den Wahlleiter und dessen Stellvertreterin für die Bürgermeisterwahl am 22. März 2026 berufen.
Die Namen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Wahlleiter:
Herrn Arne Haberland
Platz des Friedens 10
39245 Gommern
stellvertretende Wahlleiterin:
Frau Martina Salomon
Platz des Friedens 10
39245 Gommern