Laub städtischer Straßenbäume - Entsorgungshinweise
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat auf seiner Sitzung am 18.10.2017 die 4. Änderung der Satzung der Stadt Gommern über die Reinigung öffentlicher Straßen und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) beschlossen.
In dieser Änderungssatzung regelt die Stadt Gommern die Entsorgung von Laub der städtischen Bäume, welches die Anlieger zusammenfegen und in geeigneten Behältnissen (Säcke) bereitstellen.
Die Abholung des Laubes erfolgt durch den Bauhof der Stadt Gommern während des Herbstlaubfalles wie folgt:
Gommern montags bis mittwochs und in den Ortschaften montags bis dienstags.
Diesbezüglich sind durch die Anwohner die Behältnisse montags bis 8.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass später abgestellte Behältnisse sonst erst in der darauffolgenden Woche abgeholt werden. Es darf auch nicht zu Behinderungen von Fußgängern und Autofahrern kommen. Entleert werden auch nur Behältnisse, die das Laub der städtischen Straßenbäume beinhalten. Kontrollen behält sich die Stadt vor.