Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot von Listenhunden
Das Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Gommern weist aus gegebenem Anlass auf Änderungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) hin. Ab dem 01. März 2016 ist gemäß § 3 Abs. 4 HundeG LSA die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA (sogenannten Listenhunden) in Sachsen-Anhalt verboten. Zu diesen sogenannten Listenhunden gehören nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA die Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Bei Verstößen gegen dieses Verbot wird die Einleitung jeweiliger Ordnungswidrigkeits-verfahren geprüft, die mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Gommern, Sitz: Walther-Rathenau-Str. 4, 39245 Gommern. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer: 03200/7789-66 möglich.