Blaurock IV

Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" der Stadt Gommern (Kernstadt) für das in der Anlage dargestellte Gebiet als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des o.a. Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren fortzusetzen. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gleichzeitig hat der Stadtrat dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen.

Ziel der Planung ist es, den Grundstückseigentümern planungsrechtlich die Möglichkeit zu geben, ihre Grundstücke auf privaten Grünflächen einfrieden bzw. im Zusammenhang mit den privaten Grünflächen sowie auf zwei aneinandergrenzende Grundstücke im nördlichen Bereich flexibler nutzen zu können.

Die Auslegung des Planentwurfes mit Begründung findet statt in der Zeit vom

11.10.2019 bis zum 15.11.2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< ->Bürger & Verwaltung ->Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

pdfBegründung (833.1 kB)
pdfBebauungsplan original (709.09 kB)
pdfBebauungsplan (413.48 kB)
pdfArtenlisten (97.92 kB)
pdfGebietsabgrenzung (385.78 kB)
pdfPlanzeichen (124.16 kB)
pdfPlanzeichenerklärung (125.13 kB)
pdftextliche Festsetzungen (128.24 kB)


Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2007 "Blaurock IV" in der Stadt Gommern (Kernstadt), für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Blaurock IV" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Bebauungsplan "Blaurock IV" Gommern sind allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Gleichzeitig sind die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form 4 m breiter, privater Grünflächen entlang der westlichen bzw. östlichen Grundstücksgrenzen angeordnet. In den Grünstreifen dürfen derzeit keine baulichen Anlagen errichtet werden, wie Zäune und Mauern bzw. befestigte Flächen. Der Grünstreifen ist nur für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern vorgesehen, der auch dauerhaft unterhalten werden muss.

Um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, das Grundstück optimal auszunutzen bzw. auch einzufrieden und im nördlichen Bereich zwei aneinandergrenzende Grundstücke optimaler ausnutzen zu können, sollen mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes die Errichtung von Einfriedungen und konkrete Standortänderungen des Grünstreifens ermöglicht werden.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 17. Juni 2019 bis zum 19. Juli 2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags: von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags: von 9.00 - 11.00 Uhr

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039 200) 77 89 -31 vereinbart.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

pdfBlaurock IV, 1.Änderung Bebauungsplan (699.4 kB)
pdf Begründung zum Bebauungsplan Blaurock IV, 1.Änderung (977.61 kB)


Neue Wertstoffhöfe in Gommern und Theeßen ab Mai geöffnet

Am 26. April 2019 – Tag der Offenen Tür am Wertstoffhof Gommern

Ab 02. Mai 2019 eröffnen die neuen Wertstoffhöfe in Theeßen (Gewerbestraße) und Gommern (Rudolph-Diesel-Straße). Damit ist die Modernisierung und Umstrukturierung der Abfall-Abgabemöglichkeiten neben der Hausmüllentsorgung im Landkreis abgeschlossen. Alle vier Standorte bieten eine verbesserte Verkehrsführung, einen übersichtlichen Anlieferungsbereich und ermöglichen die Annahme aller gängigen Wertstoffe und Abfälle. Die Kleinannahmestelle in Ziepel wird zum 30. April 2019 geschlossen. Insgesamt stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Jerichower Land dann 17 Grünabfallsammelplätze und vier große und moderne Wertstoffhöfe in Burg, Genthin, Theeßen sowie Gommern zur Verfügung – das umfangreichste Abgabenetz in ganz Sachsen-Anhalt.

Landrat Dr. Steffen Burchhardt wird am 26. April 2019 gemeinsam mit Bürgermeister Jens Hünerbein den Wertstoffhof in Gommern offiziell einweihen. Alle Interessierten haben an diesem Tag außerdem die Möglichkeit sich von 10 – 12 Uhr über die Betriebsweise eines Wertstoffhofes zu informieren. Der Geschäftsführer der AJL mbH, Dr. Henning Gehm wird mit seinem Team alle Fragen zur Abfallentsorgung beantworten.

Die sehr hohen abfallwirtschaftlichen Serviceleistungen im Landkreis Jerichower Land wurden 2017 vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und Infrastrukturoptimierung untersucht und das Netz der Abgabestellen überarbeitet. Im Ergebnis wurden die Kleinannahmestelle in Parey und Ziepel geschlossen und drei neue Wertstoffhöfe mit deutlich verbesserter Infrastruktur in Genthin, Theeßen und Gommern geplant sowie der Wertstoffhof in Burg ausgebaut. Insgesamt wurden ca. 1.500.000 Euro investiert.


Öffnungszeiten der Grünabfallsammelplätze 2019

In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 19. März bis 30. November 2019 nur noch die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet. Der Grünabfallsammelplatz in der Magdeburger Straße in Gommern bleibt geschlossen. Der Rückbau des Platzes erfolgt nach Inbetriebnahme der Kleinannahmestelle.

Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 19. März 2019

Dienstag 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg, ab 20. März 2019

Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend 09.00 – 12.00 Uhr

Ab 02. Mai 2019 soll die Kleinannahmestelle in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern, ihren Betrieb aufnehmen. Dort ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.

Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern

April bis November

Dienstag und Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr

Dezember bis März

Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr

Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).

Petition – Für eine Brücke am Bahnübergang Heyrothsberge / B1

Heyrothsberge BahnübergangWir brauchen eine Brücke über die Schrankenanlage in Heyrothsberge! Diese Schranke ist mehrere Stunden am Tag geschlossen und aktuell das größte Verkehrshindernis im Landkreis Jerichower Land. Es ergeben sich teilweise Wartezeiten von bis zu 30 Minuten auf dieser wichtigen Verbindung zur Landeshauptstadt Magdeburg.

Der Rückstau des Verkehrs wirkt sich bis in die Gemeinde Möser aus und behindert dauerhaft den Verkehr. Eine Umfahrung der Schrankenanlage an der B1 führt auch regelmäßig zu einer hohen Verkehrsbelastung in Biederitz, so dass kein normaler Verkehrsfluss für die vielen Pendler gegeben ist. Kommt es zu Verkehrsproblemen oder gar zu Sperrungen auf der Autobahn A2 ist das Verkehrschaos auf der offiziellen Umleitungsstrecke über die B1 perfekt, denn es gibt keine naheliegende Umfahrungsmöglichkeit.

Petition Brücke Heyrothsberge LRundBMAuch für das Rettungswesen und die Feuerwehren der Region sind lange Schließzeiten der Schrankenanlage ein zusätzliches Hindernis. Zudem hat die Bahn angekündigt, die Strecke weiter auszubauen, um die Trasse noch intensiver für den Güterverkehr zu nutzen. Dieser Zustand ist auf Dauer unhaltbar.

Da es sich um eine Bundesstraße handelt, haben der Landkreis Jerichower Land und die Gemeinde Biederitz keine Möglichkeit eine eigene Lösung zu finden. Um das zuständige Bundesverkehrsministerium von der Bedeutung und Notwendigkeit einer Bahnüberführung zu überzeugen, benötigen wir den Rückhalt unserer Bevölkerung und der Einpendler. Wir bitten Sie diese Petition zu unterstützen, damit die Menschen in unserem Landkreis ohne endlose Wartezeiten in die Landeshauptstadt und zurück fahren können.

Der ländliche Raum benötigt eine schnelle Anbindung nach Magdeburg, mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie eine wichtige Infrastrukturmaßnahme!


„Wer macht denn so was?“

Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbilddung

Vermutlich gibt es tausend Gründe, sich NICHT beruflich weiterzubilden: Zeit, Kosten, das Finden passender Angebote. Zumindest einen Grund können Sie nach dem Besuch unserer kostenfreien Veranstaltung „Wer macht denn so was?“ von Ihrer Liste streichen!

Wir laden Sie herzlich ein, sich mit uns auf den Weg durch den Dschungel an Finanzierungsangeboten zu machen und Möglichkeiten zu entdecken, die Ihre berufliche Weiterbildung fördern.

Sie haben Interesse? Dann können Sie sich gern hier anmelden oder kommen am 30. Januar 2019 einfach vorbei.

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
Telefon: 0391 6054433


pdfEinladung (276.67 kB)