Zusätzliche Beratungsstelle für Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“

Für die Beratung und Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) wurde eine zusätzliche Anlaufstelle in Genthin, für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in den Einheitsgemeinden Genthin, Jerichow und Elbe-Parey, eingerichtet. Wer aufgrund des Bezuges von Wohngeld beziehungsweise eines Kinderzuschlages anspruchsberechtigt ist, kann diese ergänzenden Leistungen aus dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ ab sofort direkt im Kreishaus Genthin (Brandenburger Straße 100 / Raum 252) beantragen.

Für die Bereiche Biederitz, Burg, Gommern, Möckern und Möser sowie alle anderen Beratungs- und Antragsleistungen des Sozialamtes sind weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Burg (Sozialamt, In der Alten Kaserne 4) Ansprechpartner. Für Leistungsberechtigte, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erhalten, bleibt das Jobcenter Jerichower Land mit den Geschäftsstellen in Burg und Genthin zuständig.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe können Familien beantragen, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Zusätzlich zum Regelbedarf sind diese Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, beispielsweise um Schulausflüge und Schulbedarf zu finanzieren. Die Hilfen werden überwiegend in Form von Gutscheinen und Direktzahlungen an die Leistungsanbieter erbracht. Weiterführende Informationen und Antragsdokumente sind auf der Internetseite des Landkreises unter „Soziales“ (https://kurzelinks.de/ckp1) zu finden.