Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser
Der Landkreis Jerichower Land bittet die Bevölkerung sparsam und bewusst mit dem Wasser aus Seen und Flüssen sowie mit dem Grundwasser aus eigenen Brunnen und dem Trinkwasser umzugehen. Die Bewässerung beziehungsweise Beregnung von Pflanzen sollte in die späten Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden verlegt werden, da die Verdunstung zu diesen Zeiten am geringsten ist. Derzeit prüft die Untere Wasserbehörde aufgrund der geringen Niederschläge in den letzten Monaten und der Wetterprognosen, die auch für die nächste Zeit keine nennenswerten Niederschläge vorhersagen, ob eine Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen erforderlich wird.
Angesichts der hohen Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sowie der derzeitig fehlenden Niederschläge sind stagnierende bis fallende Wasserstände in Seen und Flüssen im Landkreis sowie beim Grundwasser zu verzeichnen. Die geringen Pegelstände wirken sich auf die Qualität des Wassers aus, es fließt langsamer und wird wärmer. Der Sauerstoffgehalt in den Gewässern nimmt ab und der Lebensraum für die Fische wird kleiner. Zusätzliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen verstärken diesen Effekt. Bereits in 2019 musste die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Jerichower Land mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden, um weitere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. Ohne eine nachhaltige Verbesserung der Situation könnten außerdem befristete Einschränkungen der Grundwasserentnahmen zur Bewässerung notwendig werden, um die öffentliche Trinkwasser-versorgung nicht zu gefährden.
Hinweis: Das Entnehmen von Grundwasser über einen Brunnen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz) stellt eine Gewässernutzung dar, die grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedarf. Bohrungen und Erdaufschlüsse, die so tief in den Boden eindringen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser geben könnte, sind der zuständigen Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung telefonisch unter 03921 /949-7410 und per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
22.06.2020, in der Zeit 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr / Gewerbegebiet Gommern „Ehlepark“ / Unterbrechung der Wasserversorgung
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass am 22.06.2020, in der Zeit 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr, in der OL Gommern die Wasserversorgung unterbrochen wird.
Folgende Straße ist von der Unterbrechung betroffen:
- Gewerbegebiet Gommern „Ehlepark“
Grund: Einbindung neue TWL für Baugebiet „nördlich der Ehle“
Durch den MB Möckern werden die betroffenen Anlieger per Kundeninformation (Handzettel) informiert.
Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung nachhaltiger Mobilität
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hier: Teilaktion Radverkehrsanlagen und –infrastruktur
Vorhaben: „Neubau straßenbegleitender Radweg an der K 1220 zwischen Pöthen und Nedlitz“
Ziel des Landes Sachsen Anhalt ist es, Vorhaben zu unterstützen, die zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad einladen und so zur signifikanten und nachhaltigen Reduzierung der CO²-Emmission und der Klimabelastungen durch den Verkehrssektor beitragen.
Auf der Grundlage der o.g. Richtlinie beantragte die Stadt Gommern mit Antrag vom 5. November 2019 die Bewilligung einer Zuwendung. Vorausgegangen war eine Verkehrszählung, die Ende Juni Anfang Juli 2019 auf der K 1220 durchgeführt wurde. Mit den hier erfassten Arten und Mengen der Verkehrsteilnehmer konnte der Nachweis der CO²-Einsparung erbracht und der verkehrliche Bedarf nachgewiesen werden.
Das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen, hat mit Datum vom 31. März 2020 einen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben“ Neubau straßenbegleitender Radweg im Zuge der K 1220 zwischen Pöthen und Nedlitz“ der Stadt Gommern erteilt. Im Rahmen des o.g. Programms finanziert die Europäische Kommission die Zuwendung vollständig mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (ERFE).
Mit der gewährten Zuwendung in Höhe von 828.000,00 € und dem Eigenanteil der Stadt Gommern in Höhe 92.000,00 € kann das Vorhaben „Neubau straßenbegleitender Radweg im Zuge der K 1220 zwischen Pöthen und Nedlitz“ ausgeführt werden. Der Radweg hat eine Länge von 2,4 km und eine Breite von 2,25 m. Er beginnt in Pöthen gegenüber dem Wahlitzer Weg als Radweg und endet in Nedlitz mit den letzten 200 m als Geh- und Radweg in der Gommeraner Straße vor Haus Nr. 11 a. . Der Geh- und Radweg wird durch die Anordnung von drei Straßenleuchten ergänzt.
Die Ausführung der Baumaßnahme soll im September /Oktober 2020 beginnen und im Frühjahr 2021 enden.
Mit dem Neubau des straßenbegleitenden Radweges an der K 1220 zwischen Pöthen und Nelditz wird der 2. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens der Stadt Gommern, der Errichtung eines Radweges zwischen Gommern und Nedlitz, abgeschlossen. Der 1. Bauabschnitt des Radweges zwischen Gommern und Pöthen ist bereits seit 2013 in Nutzung.
Übersichtskarte:
29.04.2020, 08:00 Uhr - 15:00 Uhr / Zerbster Chaussee / Unterbrechung der Wasserversorgung
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass am 29.04.2020, in der Zeit 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, in der OL Gommern die Wasserversorgung unterbrochen wird.
Folgende Straße ist von der Unterbrechung betroffen:
- Zerbster Chaussee
Grund: Einbindung neue TWL
Durch den MB Möckern werden die betroffenen Anlieger per Kundeninformation (Handzettel) informiert.