Aufstallungspflicht bleibt bestehen

Die im Jerichower Land seit Mitte Dezember 2020 gültige Aufstallungspflicht zum Schutz gegen die Geflügelpest bleibt bestehen. Nach aktuellen Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts wird das Ausbreitungsrisiko der Geflügelpest weiterhin als hoch eingestuft. Auch wenn im Land Sachsen-Anhalt bisher kein Ausbruch in Nutztierhaltungen zu verzeichnen ist, so zeigen die Ausbrüche in anderen Bundesländern, insbesondere in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, wie bedrohlich die Lage ist. Bis die Gefahr deutlich sinkt, müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen weiter konsequent eingehalten werden, um eine Übertragung der Infektion von Wildvögeln auf Nutzgeflügel zu verhindern.

Gerade der Frühlingszug der Vögel kann die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten erhöhen und damit die Virusübertragung und dessen Ausbreitung begünstigen. So werden beispielsweise auch tote, infizierte Wildvögel von Aasfressern aufgenommen, die dann innerhalb des eigenen Bewegungsradius den Virus verbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dies wiederum steigert dann das Risiko indirekter Eintragswege in Geflügelhaltungen, die den direkten Tod der infizierten Tiere beziehungsweise deren Tötung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung zur Folge hätten.

Mit Hilfe von physischen Barrieren kann das Geflügel vor einem Eintrag des hoch-pathogenen Virus der Aviären Influenza (HPAIV) geschützt und das Risiko eines direkten oder indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln minimiert werden. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung wie zum Beispiel eine Voliere zu halten. Die Tiere müssen nach oben gegen Einträge wie Kot geschützt sein, beispielsweise mit einer dichten Abdeckung aus Planen oder Platten. Gegen das Eindringen von Wildvögeln muss eine Seitenbegrenzung aus engmaschigen Netzen oder Drahtgeflechten angebracht werden. Weiterführende Informationen können der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises unter https://kurzelinks.de/dbps entnommen werden.


In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern werden ab 02. März bis 30. November 2021 die Grünabfallsammelplätze Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz (Neugut) und Loburger Weg in Leitzkau wieder geöffnet.

Die Grünabfallsammelplätze sind wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern – Vehlitz, ab 02. März 2021

Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg, ab 03. März 2021

Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 – 12.00 Uhr

In der Kleinannahmestelle in der Rudolph-Diesel-Straße 4 in Gommern ist ebenfalls die Abgabe von Grünschnitt möglich.

Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle, Rudolph-Diesel-Straße 4, Gommern

Dezember bis März

Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr

April bis November

Dienstag und Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 13.00 Uhr

Änderungen bei den Öffnungszeiten sind jederzeit möglich. Bei Erfordernis werden wir auf der städtischen Internetseite darüber informieren (www.gommern.de).


Abfall-Entsorgung bei frostigen Temperaturen und Schneefall

Aufgrund der Witterungsbedingungen in den vergangenen Tagen mit viel Schneefall und frostigen Temperaturen bittet die Abfallwirtschaftsgesellschaft - AJL GmbH alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bei der Bereitstellung der Abfallgefäße darauf zu achten, dass sich zwischen dem Entsorgungsfahrzeugen und den Abfall-Gefäßen keine Schneemassen von 1 m Höhe befinden. Die befüllten Gefäße können nicht durch den Schnee gezogen oder gehoben werden. Bei eingefrorenen Bio- beziehungsweise Restmülltonnen sollten am Tag der Entleerung die angefrorenen Inhalte vom Rand des Gefäßes, zum Beispiel mit einem Spaten, gelöst werden.

Können die Abfallbehälter aufgrund der Witterungsbedingungen nicht entleert oder abgefahren werden, erfolgt die Entleerung erst am darauffolgenden Entsorgungstermin laut gültigem Abfallkalender. Restabfall kann auch in Beistellsäcken mit dem Aufdruck „Landkreis Jerichower Land“ gesammelt und bei der nächstmöglichen Abfuhr neben der Restabfalltonne bereitgestellt werden. Diese 120 Liter Beistellsäcke sind gegen eine Gebühr von 5,45 Euro je Stück in der Kreiskasse (Alten Kaserne 9, 39288 Burg) und in der Abfallwirtschaft (Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) erhältlich.

Da der Kauf der Beistellsäcke pandemiebedingt nicht für jeden Bürger im Landkreis kurzfristig möglich ist, wurde die Ausnahmeregelung getroffen, dass Restabfall bei der nächsten regulären Entsorgung auch über normale reißfeste 120 Liter Säcke neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden kann. Um die Abholung gewährleisten zu können, muss jeder bereitgestellte Sack unter Benennung von Ort, Straße und Hausnummer formlos per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angemeldet werden. Anderenfalls erfolgt keine Entsorgung. Die Abrechnung der Entsorgung in Höhe von 5,45 Euro je zusätzlichem Restabfallsack erfolgt im Anschluss durch den Landkreis Jerichower Land.

Grundsätzlich gilt, dass die zu leerenden Abfallbehälter mit der Deckelöffnung zur Straße am Abfuhrtag oder am Vorabend rechtzeitig sichtbar vor dem angeschlossenen Grundstück bereitzustellen sind. Der Abfuhrwagen sollte problemlos an die entsprechenden Plätze heranfahren können, damit das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind. Nach der Entleerung müssen die Abfallbehälter unverzüglich von der Straße entfernt werden.


Online-Beteiligung zur Ortsumgehung Wahlitz, Menz, Königsborn und Heyrothsberge

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) hat auf ihrer Internetseite den Stand der derzeit laufenden Vorplanung für die künftige Ortsumgehung (OU) von Wahlitz, Menz, Königsborn und Heyrothsberge im Zuge der Bundesstraße (B) 184 veröffentlicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen jederzeit einsehen und haben bis zum 31.03.2021 Zeit, dazu ihre Meinung zu äußern.

Damit soll auch unter den derzeitigen Bedingungen infolge der Corona-Pandemie eine umfassende und breite Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere aber der vom Verlauf der Neubautrasse betroffenen Menschen, gewährleistet werden.

Unter https://lsbb.sachsen-anhalt.de/projekte/b-184-ortsumfahrung-wahlitz-menz-koenigsborn-heyrothsberge/ werden nun die fortgeschrittenen Arbeitsergebnisse vorgestellt. Die Seite enthält nach einem Vorwort eine Präsentation zur Kurzvorstellung der Planung sowie Planunterlagen und Erläuterungen zu den untersuchten Varianten.

Bis zum 31. März 2021 können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Eine Übermittlung an Ihre Gemeindeverwaltung per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder als Brief ist ebenso möglich. Jeder Hinweis wird später eingehend von den Planern geprüft.

Neben der Online-Variante, können sämtliche Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (0391-567-8305) auch beim Regionalbereich Mitte der LSBB (Tessenowstraße 12, 39114 Magdeburg) und in den Gemeindeverwaltungen der Gemeinde Biederitz (039292-60346, Berliner Str. 25., 39175 Biederitz OT Heyrothsberge) und der Stadt Gommern (039200-7789-12, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern) nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Terminvergabe) eingesehen werden.


Umtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl.: Vorderseite, Feld 4b).

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss ca. 6 Monate vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung unter den Rufnummern 03921/ 949-3663, 3654, oder 3657 erforderlich. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Bei einem Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

Geburtsjahr

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

Bei einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (vgl. Vorderseite, Feld 4b):

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.