Aufarbeiten, was geschah
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.
Die zum 1. Januar 2017 gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe sieht folgende Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor: Öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts, Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen, individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen und Unterstützung durch finanzielle Hilfe.
Betroffene, bei denen aufgrund des erlittenen Leids und Unrechts noch heute eine Folgewirkung besteht, erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 € zum selbstbestimmten Einsatz. Sofern sie in Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, erhalten sie zudem eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 €.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und über das Erlebte sprechen möchten, können Sie sich noch bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail.
Weitere Informationen zur Stiftung, deren Leistungen und den Kontaktmöglichkeiten zu den Anlauf- und Beratungsstellen bietet der barrierefreie Internetauftritt: www.stiftunganerkennung- hilfe.de. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren.