Informationstag – Daheim statt Heim
Am 24.11.2018 findet erstmals ein Informationstag des Verbands Pflegehilfe zu dem Thema “Pflege zu Hause” statt.
Eine Pflegesituation stellt Pflegebedürftige und deren Angehörige vor eine große emotionale und organisatorische Herausforderung. Dabei wünschen sich alle Beteiligten ihre Liebsten im Kreis der Familie zu haben. Doch in den seltensten Fällen ist es Angehörigen möglich die Pflege selbst zu übernehmen.
Dennoch gibt es für die betroffenen Personen Möglichkeiten in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Der Verband Pflegehilfe veranstaltet am 24.11.2018 einen Informationstag rund um das Thema Pflege zu Hause. Interessierte können sich u.a. zu folgenden Themen kostenlos beraten lassen: 24- Stunden-Pflege, Stundenweise Seniorenbetreuung, Ambulante Pflegedienste.
Die Mitarbeiter aus der Beratung sind von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der bundesweiten Rufnummer 06131 / 83 82 160 kostenfrei für Sie da. Weitere Informationen auch auf der Verbands-Homepage unter www.pflegehilfe.org.
Pressenkontakt:
Verband Pflegehi lfe
Melissa Kropp
Parcusstraße 8
55116 Mainz
06131 / 83 82 164
info@pflegehilfe.d e
http://www.pflegehi lfe.org
Standesamt, keine Sprechstunden am 18.10.2018
Am 18. Oktober 2018 findet aus innerbetrieblichen Gründen keine Sprechstunde statt.
Errichtung eines Spielplatzes im Ortsteil Karith
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014
Die Ortschaft Karith verfügt derzeit über keinen Spielplatz. Das vorgesehene Grundstück befindet sich neben der Kirche.
Mit der Errichtung des Spielplatzes soll ein zentraler Treffpunkt für junge Familien mit Kindern sowie Jugendlichen geschaffen werden. Mit der zentralen Lage und der räumlichen Verbindung zum Kirchengemeindehaus wird dieser Ort zur Festigung der Dorfgemeinschaft dienen.
Der Spielplatz wird mit Spielgeräten für Groß und Klein ausgestattet. Weiterhin sind eine Einfriedung, eine Begrünung sowie der Bau einer Zuwegung entlang des Spielplatzes in der Förderung der Maßnahme enthalten. Natürlich werden auch ein Fahrradständer sowie Sitzgelegenheiten auf dem neu gestalteten Spielplatz zu finden sein.
Durch die Errichtung des Spielplatzes wird in der Ortschaft Karith das Miteinander der Generationen gestärkt.
Sanierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten in der Einheitsgemeinde Gommern
Das Klimaschutzprojekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.
Die Stadt Gommern hat auf Basis eines Beleuchtungskonzeptes Fördermittel zur lichttechnischen und energetischen Sanierung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen beantragt.
Im Rahmen der Sanierung werden vorhandenen Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Orten der Einheitsgemeinde Gommern durch neue LED-Leuchten saniert. In diesem Jahr werden im Rahmen der Förderung die Beleuchtungsanlagen der Orte Lübs und Wahlitz bearbeitet.
In den Anliegerstraßen der Orte vorhandene Beleuchtungsanlagen (Kabel, Maste und Leuchten) wurden vor ca. 25 Jahren errichtet und sukzessive bei Bedarf ergänzt. Aufgrund des damals hohen Sanierungsbedarfes und knapper öffentlicher Kassen kamen billige Leuchten zum Einsatz. Diese waren überwiegend mit Leuchtmitteln weißer Lichtfarbe bestückt.
Aus Energetischen und umweltschutztechnischen Gründen ist der Einsatz dieser Quecksilberhochdruckdampflampen (HQL) in der EU verboten. Lampen und Leuchten werden nicht mehr hergestellt.
Ausgewählt wurden anhand der in europäischen Beleuchtungsnormen vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken überspannungsgeschützte LED-Leuchten mit 10 Jahren Herstellergarantie.
Durch den Austausch der vorhandenen gegen LED-Leuchten wird der Energiebedarf bei mindestens gleicher Beleuchtungsstärke um (60 – 80 %) gesenkt. Gleichzeitig wird die Lichtverschmutzung der Umwelt herabgesetzt, weil durch die Gestaltung der Leuchten kein Licht mehr in den oberen Halbraum (Atmosphäre) abgestrahlt wird.
Technisch überarbeitet, aber nicht gefördert, werden die Schaltstellen sowie im Rahmen der Instandhaltung, Kabelfehler.
Das Statistische Landesamt sucht noch über 700 Haushalte für die Führung eines Haushaltsbuches bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018
Wie viel Geld steht Familien, Alleinerziehenden, Paaren oder Singles in Sachsen-Anhalt zur Verfügung? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? Und wie tief müs-sen Eltern für die Bildung ihrer Kinder in die Tasche greifen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS 2018).
Für die Befragung der EVS 2018 bittet das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt um Mithilfe. Weitere Haushalte werden gesucht, die Lust, Laune und Durchhaltevermögen haben, über 3 Monate ein Haushaltsbuch zu führen. Für das 4. Quartal wer-den noch über 700 Haushalte benötigt.
Haushalte, die bis zum Schluss dabei sind, bekommen eine Aufwandsentschädigung von 110 EUR.
Besonders folgende Haushalte werden benötigt:
- Unabhängig vom Haushaltstyp und somit über alle Haushalte werden die gesucht, die über ein sehr geringes Nettoeinkommen bzw. über kein eigenes Nettoeinkommen verfügen.
- Haushalte von Nichterwerbstätigen (außer Pensionäre und Rentner)
- Sonstige Haushalte/Mehrgenerationshaushalte sind derzeit stark unterpräsentiert und werden unabhängig der sozialen Stellung und des Nettoein-kommens gesucht. Unter der Bezeichnung sonstige Haushalte zählen in der Statistik solche Haushalte, bei denen Eltern beispielsweise noch mit ihren erwachsenen Kindern zusammen leben oder sich andere familiäre oder nicht familiäre Personen in einem Haushalt zum Zusammenleben und gemeinsamen wirtschaften gefunden haben.
- Haushalte von Selbstständigen
Bei der Auswahl der Haushalte für eine Teilnahme an der EVS 2018 sind Kriterien wie Haushaltstyp (Einpersonenhaushalt, Paare mit 1 Kind < 18, Paare mit 2 oder mehr Kindern, Alleinerziehende, sonstige Haushalte und Landwirte), die soziale Stellung (Selbstständige, Landwirte, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Rentner, Pensionäre und sonstige Nichterwerbstätige) und das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen entscheidend. Aus allen vorliegenden Kriterien werden Schichten gebildet, die entscheidend für die Stichprobenziehung und Teilnahme sind.
Die Ergebnisse der EVS 2018 werden unter anderem für die Berechnung des Verbraucherpreisindex als Basis für die Inflationsrate benötigt. Zudem sind die Daten Grundlage für die Festsetzung des Regelbedarfs für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und fließen in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ein.
Den vielen Teilnehmern, die sich bereits für die EVS 2018 angemeldet und das Haushaltsbuch geführt haben, aktuell führen oder für die Folgequartale vorgesehen sind, gilt ein großes Dankeschön!
Interessierte Haushalte können sich noch bis zum 09.09.2018 anmelden:
Eine direkte Anmeldung zur EVS 2018 ist über ein Teilnahmeformular möglich, die Bereitstel-lung erfolgt unter: www.statistik.sachsen-anhalt.de
Telefon: 08 00 / 9 34 80 00 (kostenlose Telefonnummer Montag bis Freitag)
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Ausführliche Informationen stehen unter www.evs2018.de bereit.