Positiver Bescheid zum Betrieb einer Biogasanlage in Gommern
Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung über die Entscheidung zum Antrag der Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage mit Gasaufbereitung in 39245 Gommern, Landkreis Jerichower Land
Auf Antrag wird der Biogas Gommern GmbH in 48155 Münster die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer
Biogasanlage mit Gasaufbereitung
mit einer Durchsatzkapazität von 142,5 t/d
Anlage nach Nr. 1.15, 1.16, 9.1.1.2 und 9.36 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV)
auf dem Grundstück in 39245 Gommern
Gemarkung: Karith
Flur: 3
Flurstücke: 10020, 10055, 10057, 10059, 10060, 10066
durch das Landesverwaltungsamt erteilt.
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg (Justizzentrum Magdeburg), Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg erhoben werden.
Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom
17.08.2016 bis einschließlich 30.08.2016
bei folgenden Behörden aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
1. Stadtverwaltung Gommern
Bauamt Zimmer 4
Platz des Friedens 10
39245 Gommern
Mo. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Mi. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr. von 09:00 bis 11:00 Uhr
2. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Raum A 123
Dessauer Str. 70,
06118 Halle (Saale)
Mo. – Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr
Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) angefordert werden. Die Übersendung des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg (Justizzentrum Magdeburg), Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg erhoben werden.