Beginn von umfangreichen Baumaßnahmen in der Gemarkung Dornburg

Die Stadt Gommern teilt mit, dass im Zuge der Beseitigung von Schäden nach dem Hochwasser 2013 jetzt Baumaßnahmen in der Gemarkung Dornburg beginnen. Es wird zur Vollsperrung einiger ländlicher Wege kommen.

Die Arbeiten zur Erneuerung der Brücke Schleußenwerder, an der Grenze zu Pretzien, beginnen am 21.09. 2015.In Pretzien ist die Umleitung für die Radfahrer und Anlieger zum Steinhafen ausgeschildert.

Der Neubau der Seebrücke sowie die Reparaturarbeiten an der Elbchaussee und der Neubau der Brücke zum Rastplatz beginnt Ende September 2015.

Der landwirtschaftliche Verkehr erreicht die Gemarkung Dornburg in diesem Bereich nur über den Peterweg. Die Bauarbeiten Peterweg sind bis zum 20.09.2015 fertiggestellt. Die Radfahrer von Dornburg kommend erreichen über den Peterweg den Steinhafen bzw. Pretzien.

Der Graben am Ortsausgang von Dornburg an der K 1237 von Dornburg nach Prödel wird saniert und ein Durchlass erneuert. Der Baubeginn wird ab der 39. KW 2015 sein. Eine innerörtliche Umleitung in Dornburg ist ausgeschildert.

Der Neubau des Elberadweges von der K 1237 Dornburg – Prödel bis zur Gemarkungsgrenze Gödnitz und bis zum Campingplatz Prödeler See beginnt am 28.09.2015. Die Umleitung wird über die Kreisstraßen K 1237 und K 1239 ausgewiesen. Die Radfahrer und die Bungalowbesitzer können auch der Ausschilderung in Richtung Campingplatz Prödeler See folgen.


13.09.2015 - Familien-Fahrrad-Fest 2015

2015 09 13 Familien Fahrrad FestHier könnt Ihr dabei sein: Gommern, Platz des Friedens, Sonntag 13.09.2015 von 10 – 17 Uhr.
Seid mit dem Rad dabei!

Es erwartet Euch ein tolles Programm (www.radiosaw.de).

Das Standesamt Gommern informiert:

Am Mittwoch, dem 07. Oktober und am Donnerstag, dem 08. Oktober ist das Standesamt Gommern auf Grund einer Landesfachtagung geschlossen. Ausweichsprechzeiten finden dafür am Freitag, dem 09. Oktober 2015 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt.


Landkreis Jerichower Land zur Schließung der Grünschnittsammelplätze.

(Update) Die Schließung der Grünschnittsammelplätze wurde vorerst auf den 30.09.2015 verlängert.

Zum 1. September 2015 werden die Grünschnittsammelplätze geschlossen.
Der Landkreis Jerichower Land hat nachfolgendes Hinweisschreiben herausgegeben.

pdfHinweisschreiben zur Schließung der Grünschnittsammelplätze (1.64 MB)


Landkreis kündigt aktuellen Entsorgungsvertrag mit der AJL mbH  

Auf der Sitzung des Kreistages am 8. Juli 2015 wurde Landrat Steffen Burchhardt ermächtigt, den aktuellen Entsorgungsvertrag mit der AJL mbH zu kündigen. Die Kreisverwaltung wird nunmehr das Notwendige veranlassen, so dass der Vertrag fristgerecht am 28.02.2017 endet.
 
Parallel enden Verträge über die stationäre Annahme von Schadstoffen, die Schadstoffsammlung, die Elektronikschrottsammlung, die Sperrmüllentsorgung, die Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle im Altkreis Burg sowie die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen ebenso 28.02.2017.
(Hinweis: Die GELBE Tonne ist in Zuständigkeit des Dualen Systems Deutschland, kurz DSD.)
 
Deshalb sind nunmehr alle Entsorgungsleistungen für den gesamten Landkreis neu zu vergeben.
 
Erste Ideen zur künftigen Ausgestaltung wurden bereits in den Sitzungen des Umweltausschuss am 05.05.2015 und 22.05.2015 sowie öffentlich diskutiert.
 
Bei der Überprüfung der Verträge stellte die Verwaltung selbst sowie die beauftragte Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. fest, dass die der Erfassung von Baum- und Strauchschnitt in den derzeit 102 landkreisweiten Grünschnittsammelplätzen (GSSP) grundsätzlich neu zu regeln ist.
 
Insbesondere ist aktuell ein hohes Aufkommen an falschen Ablagerungen (Bauschutt, Holz, Restmüll) sowie Nutzung durch Gewerbetreibende und Nichtgebührenzahler zu verzeichen, was zu Lasten des Gebührenhaushaltes wirkt.
 
Um etwaigen Schaden für den Landkreis bzw. den Gebührenzahler auszuschließen, erging folgende Verfügung des Landrates:
Die Grünschnittplätze im Landkreis Jerichower Land werden ab 1. September 2015 geschlossen.
 
Die Kreisverwaltung wird ab sofort prüfen, welche Übergangslösungen für den Grünschnitt bis zum 28.02.2017 gefunden werden können. Grundsätzlich besteht aktuell die Möglichkeit, den Grünschnitt über die BRAUNE Tonne zu entsorgen.

Hintergründe

Hintergrund 1:
Im Ergebnis der Überprüfung der Entsorgungsverträge wurde festgestellt, dass die Entsorgungskosten aus dem derzeitigen Vertrag um ca. 30 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegen.
Somit besteht ein starkes Risiko, dass bei Fortführung des Entsorgungsvertrages die zukünftigen Gebührensatzungen rechtswidrig sind, da die Kosten der Abfallentsorgung das erforderliche Maß nicht überschreiten dürfen und damit dem Äquivalenzprinzip entsprechen müssen.
 
Hintergrund 2:
Grünschnitt entsteht auf den Grundstücken der gebührenpflichtigen Haushalte und ist deshalb in das Abfallentsorgungssystem des Landkreises einbezogen. Dafür sind in der Abfallentsorgungssatzung die Möglichkeit der Nutzung der Biotonne bzw. der Grünschnittsammelplätze festgeschrieben.
Es gibt derzeitig 102 Grünschnittsammelplätze im Landkreis.
Die Entsorgungskosten werden über die „Müllgebühr“ abgegolten.
 
Hinweis: Die Verbrennung ist nicht gestattet, da grundsätzlich Feuer im Freien nicht erlaubt sind. Das regeln die Gefahrenabwehrverordnungen in den Gemeinden. Ausnahmen bilden hier lediglich Brauchtumsfeuer, die seitens der Gemeinden genehmigt werden können.
Der Landkreis hatte 2011 kein Verbrennungsverbot für Gartenabfälle ausgesprochen, was sowieso verboten war, sondern er hatte die terminlichen Ausnahmemöglichkeiten außer Kraft gesetzt.