Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht (Beschluss der Regionalversammlung RV 05/2016 vom 02.06.2016)

Gemäß Beschluss RV 04/2010 vom 03.03.2010 hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg beschlossen den Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (REP MD) neu aufzustellen.
Das Planverfahren wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht zur Aufstellung des REP MD eingeleitet. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den Amtsblättern des Landesverwaltungsamtes und der Mitgliedskörperschaften (Amtsblatt LVWA Nr. 03 vom 16. März 2010, Amtsblatt für den Landkreis Börde Nr. 18 vom 14.03.2010, Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 07 vom 30.04.2010, Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr.11 vom 19. März 2010 Amtsblatt für den Salzlandkreis Nr. 9 vom 16. März 2010).
Mit Beschluss 05/2016 vom 02.06.2016 hat die Regionalversammlung den Planentwurf mit Begründungen sowie Umweltbericht gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) frei gegeben. Die Bekanntmachung erfolgte z.B.  im Amtsblatt des Landes  am 15.06.2016 und im Amtsblatt des Landkreis Jerichower Landes vom 30.06.2016.
Neben dem Entwurf des REP MD werden auch das Zentrale Orte Konzept (Anlage 1), das Konzept zur Festlegung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg (Anlage 2), die Übersicht über schulische und kulturelle Einrichtungen (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) öffentlich ausgelegt.
Die Regionalversammlung hat mit diesem Beschluss auch festgelegt, dass die Auslegungsfrist 3 Monate beträgt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg sowie bei den Mitgliedskörperschaften (Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land, Landeshauptstadt Magdeburg, Landkreis Salzlandkreis).
Daneben erfolgt die öffentliche Auslegung in den Einheitsgemeinden, soweit sie nicht Mitglied einer Verbandsgemeinde sind und in den Verbandsgemeinden.
Die Auslegung erfolgt  vom 11.07.2016 bis 11.10.2016
In der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, EG Zimmer 4, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern
zu den Sprechzeiten:

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
 
Gemäß § 7 Abs. 5 LEntwG LSA wird der Entwurf des REP MD mit den Anlagen 1-4 in das Internet eingestellt. Er kann unter der Adresse: www.regionmagdeburg.de /region im überblick/regionale planungsgemeinschaft/neuaufstellung abgerufen werden.
Innerhalb der Zeit der Auslegung vom 11.07.2016 bis 11.10.2016 können Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht vorgebracht werden.
Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift in einer der vorbezeichneten Auslegungsstellen vorzubringen.
 
Es wird darum gebeten, der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg, wenn möglich, die Anregungen, Hinweise und Bedenken auch per Email mit „Betreff: Neuaufstellung REP MD“ an die folgende Adresse zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Pressemitteilung

Die Grünschnittsammelplätze in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern (Magdeburger Straße in Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz und Loburger Weg in Leitzkau) sind ab dem 01. März 2016 wieder zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten geöffnet:

Gommern, Magdeburger Straße
Mittwoch    13.00 – 16.00 Uhr     und     Sonnabend    09.00 – 12.00 Uhr

Gommern, Kompostierungsanlage B 246a Gommern - Vehlitz
Dienstag    13.00 – 16.00 Uhr    und    Freitag        13.00 – 16.00 Uhr

Leitzkau, Loburger Weg
Mittwoch    13.00 – 16.00 Uhr und     Sonnabend    09.00 – 12.00 Uhr

Grünschnitt kann außerhalb der vorgenannten Zeiten auch in der Kleinannahmestelle der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Gewerbegebiet Magdeburger Straße, 39291 Ziepel, abgegeben werden.
Zu beachten sind hierbei, die geänderten Öffnungszeiten der Kleinannahmestelle in Ziepel!
 
März - November
Dienstag – Freitag:    13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag:                    10.00 Uhr - 15.00 Uhr


„Mach dich ran“ bei der Freiwilligen Feuerwehr in Gommern

mach dich ran„Mach dich ran“ heißt es am Freitag, den 4. März 2016 ab 17.30 Uhr Am Weinberg 2 in 39245 Gommern bei der Freiwilligen Feuerwehr. Hier zeichnet das „Mach dich ran“ – Team das Spiel für die beliebte Fernsehsendung des Mitteldeutschen Rundfunks auf. Und Sie, liebe Leser, können nicht nur dabei sein, sondern auch mitmachen.
Es muss wieder getippt werden, wie Moderator Mario D. Richardt einen kleinen Test besteht. Dieser wird vorher nicht verraten. Unter allen, die sich am Spiel des Unterhaltungsprogramms beteiligen, ermittelt Mario D. Richardt einen Gewinner. Der darf sich die Tagesaufgabe anschauen und muss raten: Hat das „Mach dich ran“ - Team seine Tagesaufgabe erfüllt oder nicht? Wenn der Tipp des Gewinners mit der Realität übereinstimmt, gewinnt er 1000 Euro.
Gesendet wird die Aufzeichnung aus Gommern voraussichtlich am Montag, den 21. März 2016 um 19.50 Uhr im MDR.


Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt?
Mikrozensus 2016 hat begonnen

Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge?
Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Die Befragung  wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt.

Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.

Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist  die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBI I S.1926).

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz  für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
 
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes  in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.


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pdfMikrozensus Rechtsgrundlagen (686.3 kB)

Weihnachtsbaumentsorgung in der Einheitsgemeinde Gommern

Den Einwohnern der  Einheitsgemeinde wird die unentgeltliche Abgabe der Weihnachtsbäume ermöglicht.

Diesbezüglich öffnet die Stadt Gommern den Grünschnittsammelplatz in der Magdeburger Straße (Gartenanlage Weinberg) zu folgenden Zeiten:

Freitag, den 08. Januar 2016,             14.00 – 16.00 Uhr
Sonnabend, den 09. Januar 2016,     10.00 – 12.00 Uhr  

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Weihnachtsbäume über die Kleinannahmestelle der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH, Gewerbegebiet Magdeburger Straße, 39291 Ziepel, zu entsorgen. Die Kleinannahmestelle in Ziepel hat wie folgt geöffnet:
 
Dezember - März
Dienstag – Freitag:    14.30 Uhr - 17.30 Uhr
Samstag:                     10.00 Uhr - 14.00 Uhr