Bürger & Verwaltung

Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Gommern

Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Mit Hilfe der Kommunalen Wärmeplanungen in den Gemeinden will Deutschland die Transformation der Wärmeversorgung bundesweit bewältigen. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser sowie Prozesswärme und –kälte in Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Für das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung soll ein möglichst kosteneffizienter und lokal sinnvoll umsetzbarer Weg gefunden werden.

Der Wärmeplan als Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung dient der Stadt Gommern als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die zukünftige Wärmeversorgung und Stadtentwicklung nachhaltig zu gestalten.

Welche Inhalte der fertige Wärmeplan haben muss, wie der Datenschutz gewährleistet wird und welche Akteure wie zu beteiligen sind, ist im Wärmeplanungsgesetz festgelegt („Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394“).

Welche Gebiete werden betrachtet?

Die kommunale Wärmeplanung umfasst das gesamte Stadtgebiet Gommern und alle zugehörigen Ortsteile der Stadt.

Wie wird das Konzept erstellt?

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der IST-Zustand der Energieversorgung in Gommern ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z.B. Industrie, kommunale Gebäude), Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur (Strom-, Gas-, Wärmenetze) erfasst. Aus all diesen Daten wird die Treibhausgasbilanz für die Gemeinde abgeleitet.

Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie Potentiale (inklusive Abwärme aus Industrie) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung in Gommern theoretisch und tatsächlich genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen Möglichkeiten für verschiedene Gebäudetypen auf, sodass der Energiebedarf grundsätzlich gesenkt werden kann. Der Wärmeplan wirkt nicht als Verpflichtung für Gebäudeeigentümer bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen.

Zu den betrachteten Erneuerbaren Energien zählt direkte Wärmegewinnung aus:

  • Solarkraft (Solarthermie auf Dächern & Freiflächen)
  • Geothermie (oberflächennah, mitteltief, tief)
  • Biomasse (insb. Reststoffe aus Landwirtschaft, Forst, Grünpflege)
  • Umweltwärme (über Luft-Wärmepumpen)
  • Gewässern (Flüsse und Seen) und Abwasser (Kanalisation bzw. am Klärwerk)

Außerdem werden die Potentiale zur Stromgewinnung (indirekte Wärmenutzung) betrachtet:

  • PV (Dächer & Freifläche)
  • Wind

Bei Bedarf wird der Betrachtungsradius auf umliegende Gemeinden erweitert, um lokale Synergieeffekte zu nutzen.

Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt; Zielszenarien und Maßnahmen aufgestellt und eine Umsetzungsstrategie erarbeitet.

Was bedeutet Versorgungsgebiet?

Die Einteilung in Versorgungsgebiete erfolgt nach der Frage „wo wird es künftig eine leitungsgebundene Versorgung geben?“ Das umfasst einerseits Wärmenetze (Fernwärme, kleine lokale Netze, hohe / niedrige Vorlauftemperaturen) und andererseits auch (Bio-)Gas- bzw. Wasserstoffnetze (soweit sich das für die Gemeinde ergibt). Für Gebiete ohne leitungsgebundene Versorgung wird aufgezeigt, welche Erneuerbaren Einzelanlagen besonders vielversprechend sind.

Wer erstellt das Konzept?

Die Kommunale Wärmeplanung wird durch das Team bestehend aus JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH (www.jena-geos.de) und BCC - Energie GmbH (www.bcc-energie.eu) erstellt. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und ausgewählten Akteursgruppen. ZU den Akteuren gehören unter anderem Stadtwerke, Energienetzbetreiber und größere Wohnungsunternehmen.

Was bedeutet das Konzept für die Bürgerinnen und Bürger?

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung dienen als Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt Gommern. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bekommen so mehr Planungssicherheit und Vorschläge, wie ihre künftige Wärmeversorgung aussehen kann.

Wie wird die Konzepterstellung der Kommunalen Wärmeplanung finanziert?

Die Stadt Gommern hat sich bereits im Jahr 2023 zur Kommunale Wärmeplanung entschlossen. Dadurch wird die Konzepterstellung zu 100 % über die Kommunalrichtlinie (Punkt 4.1.11) der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) gefördert.

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Idee. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bidungseinrichtungen.

Wie geht es nach der Konzepterstellung weiter?

Mit dem fertigen Konzept kann die Stadt Gommern Schritt für Schritt die Versorgungsgebiete zukunftsfähig umzugestalten. Bei der Wahl des geeigneten Startpunktes hilft die Priorisierung der Maßnahmen und Einbettung dieser in eine Umsetzungsstrategie.

Wo finde ich das fertige Konzept?

Die Ergebnisse werden in einem Atlas und in einem Fachgutachten aufbereitet. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2025 auf der Website der Stadt.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert hier:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

Wahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Wahllausschusses zur Wahl des Stadtrates der Stadt Gommern und der Ortschaftsräte der Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Lübs, Prödel

 Am Dienstag, dem 09. April 2024, um 16.00 Uhr, findet in der Stadtverwaltung Gommern, Walther-Rathenau-Straße 4, Sitzungssaal, 39245 Gommern, die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses statt.

Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in den Wahlbereichen I und II der Einheitsgemeinde Stadt Gommern sowie den jeweiligen Ortschaften Dannigkow/Kressow, Vehlitz, Karith/Pöthen, Wahlitz, Menz, Nedlitz, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Lübs und Prödel.

Jedermann hat zu der Sitzung Zutritt.


pdfEuropa wählt. Das Heft zur Europawahl 2024 (6.78 MB)
pdfBekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 (278 kB)
pdfÖffentliche Bekanntmachung - Wahlleiter (75.16 kB)
pdfAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (135.98 kB)
pdfBekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Gommern zu den Kommunalwahlen (75.6 kB)

 

Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Gommern

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht(§§ 47 a-f BlmSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gommern befindliche Hauptverkehrsstraße (B184), die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweist, wurde nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Gommern (in den Ortschaften Menz und Wahlitz) wird

vom 03.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023

öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung: Stadtverwaltung Gommern, Bauamt, Platz des Friedens 10, Zimmer 3,
39245 Gommern
Zeiten der öffentlichen Auslegung:

montags 9:00- 12:00 und 13:00-14:00 Uhr
dienstags 9:00- 12:00 und 13:00- 17:30 Uhr
mittwochs 9:00- 12:00 Uhr
donnerstags 9:00- 12:00 und 13:00- 16:00 Uhr
freitags 9:00- 11 :00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 039200/ 7789-26.

Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der lnternetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022sowie auf der Internetseite der Stadt Gommern www.gommern.de (->Bürger & Verwaltung-> Öffentlichkeitsbeteiligung) einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Gommern, in den Ortschaften Menz und Wahlitz zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 04.12.2023 die Möglichkeit schriftlich - entweder postalisch an Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.

pdfÖffentlichkeitsbeteiligungsverfahren (3.78 MB)
pdfLärmaktionsplan (2.19 MB)
pdfSchalltechnisches Gutachten (4.48 MB)
pdfVorschläge Ruhige Gebiete in Wahlitz und Menz (1.85 MB)

Zusammenfassende Erklärung Bebauungsplan „Althaus Nordost“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau § 10a Abs. 2 BauGB

Gemäß 10a Abs. 2 BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen, gewählt wurden.

Inhaltsübersicht

1. Planungsziel
2. Verfahrensablauf
3. Berücksichtigung der Umweltbelange
4. Berücksichtigung der Beteilungsverfahren / Abwägung

1.Planungsziel

Die vorliegende Planung mit einer Größe des Geltungsbereichs von insgesamt rd. 0,81 ha ist notwendig, um auf einer bisher im Außenbereich gelegene Fläche von rd. 0,21 ha erstmalig die bauliche Nutzbarkeit planungsrechtlich vorzubereiten. Dieser quasi Ergänzungsanteil des Geltungsbereichs ermöglicht die bauliche Erweiterung eines im südlich gelegenen Baubestandsanteil ansässigen Dachdeckerbetriebs und evtl. die Ergänzung eines Wohnhauses. Der Bestandsanteil des Geltungsbereichs (rd. 0,60 ha) ist mit im Wesentlichen zwei Wohngebäuden sowie dem Betriebsgebäude des Dachdeckerbetriebs bebaut. Er ist Teil der im Zusammenhang bebauten Ortslage Leitzkaus und wurde in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um dort eine ausreichende und gleichgewichtige Mischung von Wohnen und Gewerbe ansässig zu haben, eine planungsrechtliche Notwendigkeit für die Festsetzung eines Mischgebiets.

2. Verfahrensablauf

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans "Althaus Nordost" als Bebauungsplan beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 29.10.2021 ortsüblich im Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 39 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der Begründung stattgefunden. Es hat dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

wurden am 29.10.2021 ortsüblich im Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 39 bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung haben vom 08.11.2021 bis 10.12.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind mit Schreiben vom 08.11.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.12.2021 aufgefordert worden.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 dem Entwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 29.07.2022 ortsüblich im Amtsblatt für den Landkreis Jerichower Land Nr. 17 bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung und die Begründung haben vom 08.08.2022 bis 13.09.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind mit Schreiben vom 05.08.2022 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb des Auslegungszeitraums aufgefordert worden.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat den Bebauungsplan nach Prüfung aller im Aufstellungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken, Anregungen und Hinweise in seiner Sitzung am 14.12.2022 als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen sowie die Begründung gebilligt.

3. Berücksichtigung der Umweltbelange

Für die Ermittlung der von der Planung betroffenen umweltrelevanten Belange wurde eine Umweltprüfung nach Baugesetzbuch durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Kap. 3 der Begründung) dokumentiert sind. Innerhalb der Umweltprüfung wurden die übergeordnete Planung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Gommern sowie Fachdaten der Landesverwaltung und von andren Trägern öffentlicher Belange ausgewertet. Außerdem wurde eine allgemeine örtliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese Grundlagen wurden der Planungsabsicht gegenübergestellt. Zusammengefasst sind die Auswirkungen der Planung im Geltungsbereich zusammen mit der externen Ausgleichs-maßnahme nicht erheblich. Zu den einzelnen Schutzgütern:

Die vorliegende Planung im Geltungsbereich vollflächig auf rd. 0,81 ha ein Mischgebiet fest. Ein Anteil daran von rd. 0,21 ha wird erstmalig für die Bebauung bestimmt und liegt am Nordrand der im Zusammenhang bebauten Ortslage Leitzkaus, bisher im Außenbereich mit landwirtschaftlicher Nutzung gelegen. Dieser quasi Ergänzungsanteil des Geltungsbereichs ermöglicht die bauliche Erweiterung eines im südlich gelegenen Bestandsanteil ansässigen Dachdeckerbetriebs und evtl. die Ergänzung eines Wohnhauses. Der Bestandsanteil des Geltungsbereichs (rd. 0,60 ha) ist im Wesentlichen mit zwei Wohngebäuden sowie dem Betriebsgebäude des Dachdeckerbetriebs bebaut.

Die Umweltprüfung hat ergeben, dass es in Hinblick auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Boden und Fläche zu erheblichen planungsbedingten Eingriffen kommen wird. Diese können durch die durch Selbstverpflichtung herzustellende externe Ausgleichsmaßnahme vollständig ausgeglichen werden. In die weiteren Schutzgüter, Wasser, Klima - Luft, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter wird nicht erheblich eingegriffen. Hinweise auf besondere Wechselwirkungen liegen nicht vor.

4. Berücksichtigung der Beteiligungsverfahren / Abwägung

In den Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben. Die in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur vorliegenden Planung vorgebrachten abwägungsrelevanten Anregungen bzw. Stellung-nahmen sind:

Der Landkreis Jerichower Land (Untere Bauaufsichtsbehörde) kritisiert, dass als Bezugspunkt für die festgesetzte Oberkante baulicher Anlagen der höchste Punkt der Geländeoberfläche, die von dem Gebäude berührt wird, bestimmt wurde. Die Regelung sei zu uneindeutig, es gebe entsprechende Urteile der oberen Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer. Die Planung wurde beibehalten, da es zum einen auch obergerichtliche Urteile anderer Bundesländer gibt, die der vorgenommenen Bezugspunktdefinition nicht wiedersprechen und es vom relevanten OVG Sachsen-Anhalt oder vom Bundesverwaltungsgericht zu diesem Sachverhalt noch keine Entscheidungen gibt. Zum anderen verwendet die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt im § 2 Abs. 3 letzter Satz sowie im § 6 Abs. 4 Satz 2 zur Definition von "Höhe" jeweils die "Geländeoberfläche" als unteren Punkt zum Maßnehmen. Die textliche Festsetzung des Höhenbezugspunktes der vorliegenden Planung hat die Formulierung der Landesbauordnung aufgegriffen. In zahlreichen Urteilen des OVG Sachsen-Anhalt zu strittigen bauordnungsrechtlichen Sachverhalten wurde die Verwendung von "Geländeoberfläche" in der Bauordnung jedenfalls nicht als zu unbestimmt in Frage gestellt. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Bestimmtheitsgebot bei der Formulierung des Höhenbezugspunktes angemessen berücksichtigt wurde.

Der Landkreis Jerichower Land (Untere Naturschutzbehörde – UNB) und das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) kritisieren Aspekte der im Entwurf enthaltenen externe Ausgleichsmaßnahme. Die UNB widerspricht der vor-genommenen Einstufung des Biotoptyps im Ist-Zustand der externen Ausgleichsfläche. Das LVermGeo sieht die Einsehbarkeit und damit die ungehinderte Nutzbarkeit eines in unmittelbarer Nähe zur externen Ausgleichsfläche liegenden "Benutzungsfestpunktes" der landesbedeutsamen Festpunktfelder durch den perspektivisch hohen Bewuchs der externen Ausgleichsfläche gefährdet. Vor diesem Hintergrund wurde die Ausgleichs-planung überarbeitet. Durch eine externe Aufwertungsmaßnahme, einem Ökopoolprojekt der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, wird das errechnete Defizit von 3.887 Werteinheiten durch Zuordnung einer gleichen Werteinheitenzahl ausgeglichen. Die rechtliche Sicherung erfolgt durch einen Vertrag zur Übernahme und Abgeltung von Ausgleichsverpflichtungen zwi-schen der Landgesellschaft, der Stadt Gommern und dem Vorhabenträger. Durch den Vertrag übernimmt die Landgesellschaft die sich aus dem vorliegenden Bebauungsplan ergebenden Ausgleichsverpflichtungen von 3.887 Werteinheiten. Der Ausgleich wird erreicht durch die Zuordnung einer entsprechenden Wertpunktezahl aus dem Ökopool-projekt "Waldentwicklung bei Detershagen – Am Bergschlag", Umsetzungsabschnitt V, im Landkreis Jerichower Land (Maßnahmeblatt im Anhang).

pdfBegründung (4.05 MB)
pdfBebauungsplan (478.07 kB)

2. Änderung Flächennutzungsplan

pdfBegründung (770.11 kB)
pdfFlächennutzungsplan (969.31 kB)

Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau

Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau gem. §1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Für die in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen, auf den Flurstücken 53/1, 54, 55/1, 233, 57/1, 8/1, 235, 93/58 und auf einer Teilfläche des Flurstücks 168/59 der Flur 12 in der Ortschaft Leitzkau, soll der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ aufgestellt werden. Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über ca. 16,3 ha.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung)  nach sich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden im Parallelverfahren erfolgen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der benachbarten Gemeinden § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

10.07.2023 bis 15.08.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr
dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr
donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr
freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellung-nehmenden gegenüber genutzt.

gebietsabgrenzung leitzkau

pdfBegründung / Vorentwurf (1.77 MB)
pdfPlanzeichnung (4.34 MB)


Bekanntmachung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ für das in der Anlage dargestellte Gebiet

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern im Parallelverfahren gem.  § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ beschlossen.

Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über ca. 16,3 ha. Der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage An der Ziegelei Leitzkau“ erstreckt sich über die Flurstücke 53/1, 54, 55/1, 233, 57/1, 8/1, 235, 93/58 und auf einer Teilfläche des Flurstücks 168/59 der Flur 12 in der Ortschaft Leitzkau.

Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes in eine sonstige Sonderbaufläche nach § 11 abs. 2 BauNVO nach sich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden im Parallelverfahren erfolgen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der benachbarten Gemeinden § 2 (2) BauGB wird gleichzeitig vorgenommen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs mit Begründung in der Zeit vom

10.07.2023 bis 15.08.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr
dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr
donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr
freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellung-nehmenden gegenüber genutzt.

3 aenderung

pdfBegründung (948.87 kB)
pdfPlanzeichnung (1.02 MB)


Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow

Bekanntmachung Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Dannigkow für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Dannigkow gem. §1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach sich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes (4. Änderung) soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 10067, 10066, 10063 und über Teile der Flurstücke 10062 und 10077 der Flur 9.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

12.06.2023 bis zum 17.07.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr

dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

gebietsabgrenzung dannigkow

pdfBebauungsplan PV Dannigkow Teil A (399.01 kB)
pdfBebauungsplan PV Dannigkow Teil B (1.21 MB)
pdfUmweltbericht Solarpark Dannigkow (1.76 MB)


Bekanntmachung über den Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern in der Ortschaft Dannigkow im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ für das in der Anlage dargestellte Gebiet.

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2023 den Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern gefasst. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Ausweisung als Sonderbaufläche nach § 11 Abs. 2 BauNVO. Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 10067, 10066, 10063 und über Teile der Flurstücke 10062 und 10077 der Flur 9.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

12.06.2023 bis zum 17.07.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr

dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

4.aenderung gebietsabgrenzung dannigkow

pdfFNP 4. Änderung Teil A PV Dannigkow (1.35 MB)
pdfFNP 4. Änderung Teil B PV Dannigkow (1.54 MB)

1. Änderung Industriepark l-Erweiterung

Bekanntmachung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark l – Erweiterung“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Karith für das in der Anlage dargestellte Gebiet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 aufgrund der § 1 (3) und § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Industriepark I - Erweiterung" beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark l – Erweiterung“ beinhaltet die Erweiterung des Geltungsbereichs nach Westen und Süden. Die westliche Erweiterungsfläche hat eine Fläche von ca. 5,8 ha, die südliche Erweiterungsfläche von ca. 1,2 ha, zusammen ca. 7,0 ha. Die östlich des Radweges liegende Fläche von ca. 3,8 ha wird im Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark I – Erweiterung“ aufgehoben. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist insgesamt ca. 26,8 ha groß. Die Erschließungsstraßen sollen auf die tatsächlich vorhandenen Straßenverkehrsflächen

angepasst werden. Der Radweg der von Gommern nach Karith führt soll als Straßenverkehrsfläche

dargestellt werden. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Western muss der Flächennutzungsplan geändert werden (2. Änderung). Der Flächennutzungsplan weist im Bereich der Erweiterungsflächen aktuell landwirtschaftliche Nutzung aus. Die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt werden.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

24.04.2023  bis zum 26.05.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden

montags             von  9:00 – 12:00  Uhr  und  13:00 – 16:00 Uhr
dienstags            von  9:00 – 12:00  Uhr  und  13:00 – 17:30  Uhr
donnerstags        von  9:00 – 12:00  Uhr  und  13:00 – 16:00  Uhr
freitags               von  9:00 – 11:00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter (039200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung >Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet, oder im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

pdfBegründung (1.86 MB)
pdfBebauungsplan (1.26 MB)


 

Altstadt

Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen für die Altstadt der Stadt Gommern

1. Änderung, § 6 Abs. 2 Streichung der Gestaltungsbeschränkungen gemäß § 85 Bauordnung LSA

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die 1. Änderung der ÖBV, § 6 Abs. 2 hat zum Ziel, die Gestaltungsbeschränkungen zu den Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergien zu streichen.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 28.09.2022, die Aufstellung der 1. Änderung der ÖBV, § 6 Abs. 2 gemäß § 85 Abs. 3, Satz 2 Bauordnung (BauO) LSA beschlossen. Das Verfahren wird entsprechend analog dem Verfahren für Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in der Zeit vom

07.11.2022 bis zum 07.12.2022

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr,
donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
freitags von 9.00 – 11:00 Uhr.

Auf Wunsch können auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden (Telefon 039200/ 7789-26). Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch auf der städtischen Internetseite unter der Internetadresse >www.Gommern.de< (Þ Bürger & Verwaltung Þ Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort in der Auslegungszeit eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können zur Planung Stellungnahmen bei der Stadt Gommern eingereicht (Platz des Friedens 10 in 39245 Gommern; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der ÖBV unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die Abwägung aller planungsrelevanten Sachverhalte, die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.


pdf1.Änderung ÖBV (352.54 kB)

Bebauungsplan Industriepark I - Erweiterung

pdfErweiterung (839.22 kB)