Stadt Gommern, OT Karith: 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „An der Straße nach Pöthen“ mit örtlicher Bauvorschrift Bekanntmachung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „An der Straße nach Pöthen“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung hierzu gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „An der Straße nach Pöthen“ ist seit dem 11.04.1994 wirksam.
Es ist geplant, östlich der „Gommeraner Straße“ einen Radweg anzulegen. Dies ist zzt. nicht möglich, da gemäß des Bebauungsplanes im Bereich des geplanten Radweges eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt ist. Um die Planung zu ermöglichen, wird eine Änderung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplanes erforderlich.
Außerdem wurden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes überprüft und in Teilen anpasst, damit der Bebauungsplan den aktuellen Gegebenheiten und Planungszielen entspricht. Zudem sind die Festsetzungen förmlich in Hinblick auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen aktualisiert. Die Festsetzungen bleiben jedoch im Wesentlichen inhaltlich unverändert bestehen.
Die örtliche Bauvorschrift wurde ebenfalls überprüft und aktualisiert.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt.
Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, da im beschleunigten Verfahren entsprechend die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 gelten.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „An der Straße nach Pöthen“ mit örtlicher Bauvorschrift ergibt sich aus nachstehenden Kartenausschnitten:
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und den zugehörigen Unterlagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bei der in der Stadtverwaltung der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern, Bauamt, Zimmer 4 während der Dienststunden
montags, mittwochs, donnerstags : von 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
dienstags: von 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr
freitags: von 9.00-11.00 Uhr.
eingesehen werden.
Auf Wunsch werden auch Termine nach Absprache unter 039200-778931 vereinbart. Jedermann kann den Bebauungsplan nebst zugehörigen Unterlagen einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt Gommern unter www.gommern.de unter Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „An der Straße nach Pöthen“ mit örtlicher Bauvorschrift tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.