Wasserspaß Pretzien

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, § 4 Absatz 1und § 4a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) § 2

Vorzeitiger Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wasserspaß Pretzien“ in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern OT Dornburg

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wasserspaß Pretzien“ in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern OT Dornbug gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 2 BauGB. Die Begründung und der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sind den Unterlagen beigefügt.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Steinhafens zwischen Elbeumflut und Alter Elbe in der Gemarkung Dornburg in der Flur 2, Flurstücke 26 und 53. Das Plangebiet befindet sich auf Teilflächen der benannten Flurstücke mit einer Flächengöße von ca. 6.710 m². Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstiges Sondergebietes Erholung mit der Zweckbestimmung „Rast- und Anlegeplatz“ auf einer Fläche von ca. 1.796 m². Bei den geplanten Anlagen handelt es sich ausschließlich um mobile Anlagen für den Rast- und Anlegeplatz. Die übrigen Flächen werden zum Teil für eine unbefestigte Zufahrt/ Parkplatz genutzt. Die auf den verbleibenden Flächen vorhanden Grünflächen bleiben erhalten.

Die vollständigen Unterlagen werden gemäß PlanSiG § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 im Internet auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Gommern unter www.gommern.de unter Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung- veröffentlicht.

Der vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt außerdem nach § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit

vom 07.08.2020 bis 10.09.2020

im Bauamt der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern während folgender Dienstzeiten

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
oder nach Vereinbarung (Telefon 039200-778931) zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wasserspaß Pretzien“ schriftlich, mündlich und zur Niederschrift und auch auf elektronischem Weg vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss-Nr.: 0055/2019 vom 11.12.2019 wird hiermit bekannt gemacht.


pdfVorentwurf (353.93 kB)
pdfFFH-Verträglichkeitsvorprüfung (1.75 MB)