Am Kiefernhang

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Kiefernhang" sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 dem Entwurf des o.a. Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB parallel vorzunehmen. Der Bauleitplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Stellungnahmen in Folge der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung waren nicht eingegangen.

Im Bebauungsplan "Am Kiefernhang" sind im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet, eine Verkehrsfläche sowie eine Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern ausgewiesen. Um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, die Grundstücke für Bebauung räumlich flexibler nutzen zu können, wird mit der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplans die Baugrenze teilweise näher an die Erschließungsstraße herangesetzt.

Die Auslegung des Planentwurfes mit Begründung findet statt in der Zeit vom

09.12.2019 bis zum 17.01.2020

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039200-778931) vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< -> Bürger & Verwaltung -> Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Einsendenden gegenüber genutzt.

pdfAm Kiefernhang 1. Änderung - Gebietsabgrenzung (324.54 kB)
pdfAm Kiefernhang 1. Änderung - Bebauungsplan (417.25 kB)
pdfAm Kiefernhang 1.Änderung - Begründung zum Bebauungsplan (1.02 MB)
pdfAm Kiefernhang 1. Änderung - Bebauungsplan (358.6 kB)
pdfAm Kiefernhang 1. Änderung - Planzeichenerklärung I (168.51 kB)
pdfAm Kiefernhang 1. Änderung - Planzeichenerklärung II (197.67 kB)


Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Kiefernhang" der Stadt Gommern (OT Vogelsang) für das in der Anlage dargestellte Gebiet als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung des o.a. Bebauungsplans gem. § 13a Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Kiefernhang" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Im Bebauungsplan "Am Kiefernhang" sind im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet, eine Verkehrsfläche sowie eine Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern ausgewiesen. Um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, die Grundstücke für Bebauung räumlich flexibler nutzen zu können, wird mit der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplans die Baugrenze teilweise näher an die Erschließungsstraße herangesetzt.

Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB erfolgt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Auslegung des Vorentwurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

11.10.2019 bis zum 15.11.2019

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags von 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags von 9.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen der Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse >www.Gommern.de< (-> Bürger & Verwaltung -> Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

pdfBegründung (1 MB)
pdfBebauungsplan (358.52 kB)
pdfPlanzeichen S1 (168.54 kB)
pdfPlanzeichen S2 (197.67 kB)