Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Alte Schäferei" der Stadt Gommern in der Ort-schaft Dornburg für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Schäferei" der Stadt Gommern in der Ortschaft Dornburg gem. § 2 Abs. 1 beschlossen.
Der Bebauungsplan „Alter Schäferei“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung zum Wohnen bauleitplanerisch vor-zubereiten. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 287, 442, 443, 444, 445 und Teilflächen der Flurstücke 286, 360/1 in der Flur 3, sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 145, 150, 164/124 und 124 in der Flur 4, der Gemarkung Dornburg. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten und Süden durch Waldflächen begrenzt.
Gebietsabgrenzung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. Be-bauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
07.08.2025 bis 05.09.2025
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.
Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Ter-mine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlich-keitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich be-stimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachung öffentliche Auslegung gezeichnet (347.18 kB)
01 B-Plan Vorentwurf (312.27 kB)
02 Vorentwurf Begründung (959.74 kB)
03 Umweltbericht (1.51 MB)