Volkshaus in der Fuchsbergstraße
Bekanntmachung der Einheitsgemeinde Stadt Gommern zum Aufstellungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern für das Gebiet am Volkshaus in der Fuchsbergstraße Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzugsvertrages beschlossen.
Die Stadt Gommern beabsichtigt, auf der in der Gebietsabgrenzung dargestellten Fläche in der Fuchsberg-straße 13–15 den Neubau eines Mehrzweckgebäudes zu errichten. Die geplante Baumaßnahme soll auf einer Teilfläche des Flurstücks 137/3, Flur 9, Gemarkung Gommern, in direkter Anbindung an das bestehende So-zialgebäude umgesetzt werden.
Die geplante Bebauung erstreckt sich teilweise über eine bestehende Mischbaufläche sowie eine derzeit als Grünfläche ausgewiesene Teilfläche im Außenbereich. Für diese Teilfläche muss ein Bebauungsplan erstellt und der Flächennutzungsplan in eine Fläche für den Gemeinbedarf geändert werden.
Der Geltungsbereich ist in der folgenden Abbildung ersichtlich.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwe-cke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom
19.01.2026 bis 16.02.2026
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.
Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Ter-mine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlich-keitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorge-bracht oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber ge-nutzt. Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Flächennutzungsplan - Abgrenzung (364.33 kB)
Flächennutzungsplan - Änderung (753.55 kB)
Flächennutzungsplan - Begründung (928.24 kB)