Mehrzweckgebäude am Volkshaus

Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mehrzweckgebäude am Volkshaus" in Gommern, Fuchsbergstraße

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mehrzweckgebäude am Volkshaus" in Gommern, Fuchsbergstraße gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Stadt Gommern beabsichtigt, auf der in der Gebietsabgrenzung dargestellten Fläche in der Fuchsbergstraße 13–15 den Neubau eines Mehrzweckgebäudes zu errichten. Die geplante Baumaßnahme soll auf einer Teilfläche des Flurstücks 137/3, Flur 9, Gemarkung Gommern, in direkter Anbindung an das bestehende Sozialgebäude umgesetzt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Mehrzweckgebäude am Volkshaus" soll das Vorhaben bauplanerisch vorbereitet werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha.

Gebietsabgrenzung
gebietsabgrenzung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorentwurfs des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom

19.01.2026 bis 16.02.2026

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.

Montag: von 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag: von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


pdf1 Mehrzweckgebäude am Volkshaus - Abgrenzung (482.5 kB)
pdf2 Mehrzweckgebäude am Volkshaus - Bebauungsplan ORIG-farbe (630.35 kB)
pdf3 Mehrzweckgebäude am Volkshaus - Begründung (1.18 MB)
pdf4 Mehrzweckgebäude am Volkshaus - Bebauungsplan (468.47 kB)
pdf5 Mehrzweckgebäude am Volkshaus - Planzeichenerklärung (239.04 kB)
pdf6 Mehrzweckgebäude am Volkshaus -Textliche Festsetzung (229.89 kB)