Kontaktpersonennachverfolgung durch Gesundheitsamt nicht mehr vollständig möglich

Aufgrund der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen ist die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt nicht mehr vollständig realisierbar. Eine telefonische Anhörung der Betroffenen sowie eine weitergehende Ermittlung der Kontakte ist nicht mehr möglich. Das Gesundheitsamt muss sich aufgrund der hohen Fallzahlen bei der Nachverfolgung auf Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheime und Kindertagesstätten konzentrieren.

Personen bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde, erhalten den behördlichen Quarantäne-Bescheid automatisch per Post zugeschickt.

Die Betroffenen werden gebeten, ihre engen Kontaktpersonen selbstständig zu informieren. Hierbei gilt:

  • Symptomlose, geimpfte Personen müssen sich nicht isolieren.
  • Ungeimpfte Kontaktpersonen sollten sich kontaktarm verhalten.
  • Ungeimpfte, aber auch geimpfte Kontaktpersonen mit Symptomen sollten eine PCR-Testung beim Hausarzt oder einer Fieberambulanz durchführen lassen.

Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer: 03921/949-5353 geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.