Bezeichnung:
Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Aktuell gewählt: Gommern (39..)