Landtagswahl am 06.09.2026

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Besetzung der Wahlvorstände zur Landtagswahl am 06. September 2026

Für die am 06. September 2026, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, stattfindende Landtagswahl werden gemäß § 3 Abs. 1- 3 Landeswahlordnung (LWO) i. V. m. § 5 Abs. 1 LWO die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, bis zum

30.04.2026

Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer für die Wahlvorstände in der Stadt Gommern und den Ortschaften Dannigkow/Kressow, Karith/Pöthen, Vehlitz, Wahlitz, Menz, Nedlitz/Bahnhof Büden, Leitzkau/Hohenlochau, Ladeburg, Dornburg, Prödel und Lübs vorzuschlagen.

Für jeden Wahlbezirk wird gemäß § 26 Abs. 1 und 2 Landeswahlgesetz (LWG) ein Wahlvorstand gebildet, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer sowie 2 bis 6 Beisitzern besteht. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Wahlvorstände gemäß § 8 Abs.2 LWO ehrenamtlich tätig sind. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können dieses Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 48 Abs. 2 LWG, § 49 LWG und § 8 Abs. 3 LWO).

Vorschläge sind in der Stadtverwaltung Gommern, Platz des Friedens 10, Haupt- und Ordnungsamt (Wahlamt) oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schriftlich einzureichen.


Landtagswahl am 06.09.2026 in den Wahlkreisen 22 Köthen, 23 Zerbst und 28 Bitterfeld-Wolfen

hier: Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

In vier Monaten, genau gesagt am 20.07.2026, endet um 18 Uhr die Frist zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 06.09.2026.

Ich erinnere an meine Bekanntmachung vom 22.10.2025, mit der ich die Parteien und Einzelbewerber aufgefordert habe, die Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 möglichst frühzeitig aber auf jeden Fall bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bei mir einzureichen.

Eine frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge hat den Vorteil, dass für eine etwaige Mängelbeseitigung noch genügend Zeit vorhanden ist. Denn nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ungültige Wahlvorschläge können nicht zur Wahl zugelassen werden.

Die o.g. öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters ist hier
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sonstige-bekanntmachungen.html#main oder hier https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/landtagswahl-2026.html#main unter der Rubrik „Veröffentlichung“ einsehbar.

Mehr Informationen zur Landtagswahl und die für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen erforderlichen Formulare sind auf der folgenden Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld abrufbar: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/landtagswahl-2026.html#main