Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow

Bekanntmachung Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Dannigkow für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ hat zum Ziel, die bauliche Nutzung als Standort für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bauleitplanerisch vorzubereiten.

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ der Stadt Gommern in der Ortschaft Dannigkow gem. §1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach sich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes (4. Änderung) soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 10067, 10066, 10063 und über Teile der Flurstücke 10062 und 10077 der Flur 9.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

12.06.2023 bis zum 17.07.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr

dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

gebietsabgrenzung dannigkow

pdfBebauungsplan PV Dannigkow Teil A (399.01 kB)
pdfBebauungsplan PV Dannigkow Teil B (1.21 MB)
pdfUmweltbericht Solarpark Dannigkow (1.76 MB)


Bekanntmachung über den Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gommern in der Ortschaft Dannigkow im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“ für das in der Anlage dargestellte Gebiet.

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2023 den Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern gefasst. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Dannigkow“. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Ausweisung als Sonderbaufläche nach § 11 Abs. 2 BauNVO. Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 10067, 10066, 10063 und über Teile der Flurstücke 10062 und 10077 der Flur 9.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Vorent-wurfs des o.a. Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

12.06.2023 bis zum 17.07.2023

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststun-den

montags           von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00 Uhr

dienstags         von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 17.30  Uhr

donnerstags     von  9.00 – 12.00  und  13.00 – 16.00  Uhr

freitags             von 09.00 – 11.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon (039 200) 7789-31 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Ausle-gungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.Gommern.de (Bürger & Verwaltung - Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern ein-gereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustim-men. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

4.aenderung gebietsabgrenzung dannigkow

pdfFNP 4. Änderung Teil A PV Dannigkow (1.35 MB)
pdfFNP 4. Änderung Teil B PV Dannigkow (1.54 MB)