Bezeichnung:
Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen
Beschreibung:

Teaser

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

Allgemeine Informationen

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

Weitere Informationen

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung

Fachlich freigegeben am

04.06.2019

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Gommern (39..)