Bezeichnung:
Fischereiabgabe zahlen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.

Allgemeine Informationen

Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Gebühren (Kosten)

Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

Abgabe: EUR 6,00

Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr

Abgabe: EUR 1,00

Für Fischereischeine auf Lebenszeit

Abgabe: EUR 125,00

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

12.03.2024
Aktuell gewählt: Gommern (39..)