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Eine schwache Adoption kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine starke Adoption umgewandelt werden.
Allgemeine Informationen
Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle können mehr Informationen dazu geben.
Zuständige Stelle
Landesjugendamt
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.